Datum/Tarif | SC Hütte | SC Zelt | NSC Hütte | NSC Auf-und Abbau | CO Ummeldungen |
bis 05.
06.
2016
|
79,00 € Ausgebucht |
69,00 € Ausgebucht |
49,00 € | 39,00 € |
79,00 € Ausgebucht |
bis 14.
08.
2016
|
89,00 € Ausgebucht |
75,00 € Ausgebucht |
49,00 € | 39,00 € |
79,00 € Ausgebucht |
bis 25.
09.
2016
|
99,00 € Ausgebucht |
79,00 € Ausgebucht |
55,00 € | 55,00 € |
79,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
110,00 € Ausgebucht |
90,00 € Ausgebucht |
60,00 € | 60,00 € |
79,00 € Ausgebucht |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Höret, höret!
An alle rechtschaffenen Recken, an alle mutigen Siedler und füchsischen Glücksucher,
Junker Kunrad von Gösselberg ruft euch zum Begfreiungszug um sein angestammtes Land den verdorbenen Dienern der bösartigen, dämonischen Brut zu entreisen und es erneut zu besiedeln. Schreckt nicht zurück vor den Wunden die der Oger und der Untote Drache diesem Land zugfügt haben, wir werden sie mit Stahl und Feuer reinigen. Tobrien wird heilen und neu erblühen in all seiner Kraft und Wildheit!
Wer sein Gewissen befragt und noch keine eindeutige Antwort gefunden hat dem kann seine Wohlgeboren nur antworten: Es wird euer Schaden nicht sein! Die Lande dort sind reich an Silber und auch Gold wird dort gefunden. Und so entschied der Fürst all das Gold welches den Bächen und Steinen entrissen wird, dem zu überlassen der sich mit seinem Einsatz das Recht auf ein Stück Land erworben hat. Weiterhin soll jede Dukate, jedes Stück Vieh, selbst jeder brokatbesetzte Rock, der den raffgierigen Besetzern abgerungen wird, der Befreier Lohn sein und der Junker stellt freie Kost auf der Reise und bis der Frieden hergestellt ist.
Wer bereit ist das Land wieder urbar zu machen dem wird der Junker Kunrad für die nächsten 10 Jahre den Zehnt erlassen.
Schließt euch der Vorhut des gösselbergischen Zuges an um den Weg für Karren, Weib & Kind zu ebnen.
Tobrien zum Wohle, der Kaiserin zum Gefallen und den Göttern zur Ehre! 
OT INFOS:
IT/OT:
Durch das verlängerte Wochenende werden wir am Samstag bereits 14Uhr IT
gehen und bis zum Montag 12Uhr spielen. Damit könnt ihr nach einer
anstrengenden Arbeitswoche am Freitag nochmal ordentlich ausschlafen und
bequem am Samstag Vormittag anreisen.
Regelwerk & Hintergrund
Wir bespielen den Hintergrund des schwarzen Auges (DSA) im Jahr 1039 BF,
irgendwo in ehemaligen Warunkei. Wir spielen DKWDDK mit Hollywood- und
Opferregel.
An-/Abreise
Anreise ist am Samstag ab 7Uhr möglich, bis 13Uhr müssen alle Fahrzeuge
das Gelände verlassen haben. Eine spätere Anreise ist also nur noch zu
Fuß möglich. Am Montag kann nach TimeOut das Gelände für die Abreise
befahren werden.
NSC Aufbauhelfer
Für NSC gibt es die Möglichkeit schon am Freitag anzureisen, wir
verpflegen euch ab Ankunft, ihr bekommt 10€ Rabatt und ihr helft uns im
Gegenzug beim Auf- und Abbau.
Unterkunft/Sanitär
NSC schlafen generell im Haupthaus in Doppelstockbetten (es sei denn ihr wollt unbedingt zelten, dann steht euch das frei!).
SC schlafen entweder in ihren eigenen Zelten oder in 10er Hütten in
Doppelstockbetten oder auf einer 6er Matratzenwiese, hier ist ein
Schlafsack oder Bettwäsche mitzubringen. Für alle Teilnehmer steht ein
voll ausgestattetes Waschaus zum Duschen und Geschirr spülen zur
Verfügung.
Verpflegung
Wir bieten euch mit Hilfe der Trosstaverne eine Vollverpflegung, mit
allzeit Tee, Kaffee und Wasser. Softdrinks, Bier und Met könnt ihr
günstig in der Taverne erwerben. Die Erste Mahlzeit ist am Samstag das
Mittagessen, dieses wird gegen 13Uhr noch OT gereicht, letztes Essen ist
am Montag das Frühstücksbuffet. (Im Conpreis sind 25€ [7% MwSt.] für
Lebensmittel enthalten, diese werden im Namen und für Rechnung der
Trosstaverne eingezogen.)
Pfadfinderranch kühles Tal, Im Grund 13, 99894 Friedrichroda
DB und MFG Reisende holen wir gern am Bahnhof Friedrichroda oder an der A4 Abfahrt Walthershausen ab, bitte schickt uns nur mindestens 4h im Voraus eine SMS wieviele Personen ihr seid und wieviel Gepäck ihr habt.
SC schlafen entweder im eigenen Zelt oder in 10er Hütten im Doppelstock Bett oder Matratzenwiese. Duschen und WC findet ihr im Waschhaus, 20m entfernt.
 NSC schlafen im Haupthaus mit eigenen Duschen.
§2 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der damit verbundenen Risiken bewusst und geht diese aus freiem Willen ein(z.B. Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen).
§3 Mit seiner Anmeldung erklärt der Teilnehmer, das er physisch und psychisch den Herausforderungen der Veranstaltung gewachsen ist.
§4 Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit von Ausrüstung, insbesondere Polsterwaffen, die er ins Spiel bringt oder im Spiel nutzt verantwortlich. Unsichere Ausrüstung ist aus dem Spiel zu entfernen oder bei der SL abzugeben.
§5 Der Teilnehmer verpflichtet sich gefährliche Situationen für sich und andere Teilnehmer aktiv (z.B. durch Verwendung des "Stop" Befehls) zu verhindern. Teilnehmer die sich oder andere mutwillig oder fahrlässig gefährden, können vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Kämpfe mit Polsterwaffen.
§6 Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Drogenkonsum, Diebstahl) können zum Ausschluß von der Veranstaltung führen.
§7 Alle Ereignisse, die zu Fahruntüchtigkeit eines Teilnehmers führen (Trunkenheit, Drogenkonsum, etc.), führen auch zu einem Verbot für Posterwaffenkämpfe für den Teilnehmer!
§8 Die freie Selbstbestimmung eines jeden Teilnehmers ist zu respektieren (Stop heißt SOFORT STOP!). Handlungen, bei denen die Zustimmung des Opfers ungewiß ist (z.B. Fesseln, Einflößen von Tränken) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Opfers. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß von der Veranstaltung führen.
§9 Der Veranstalter behält sich vor, angemeldete Teilnehmer ohne Angabe von Gründen im Vorfeld der Veranstaltung gegen Erstattung des Beitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
§10 Bei Ausschluß eines Teilnehmers während der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht, erlischt jeder Anspruch seitens des Teilnehmers auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages.
§11 Ein Teilnehmer gilt als angemeldet, sobald das Anmeldeformular (Conorganizer) ausgefüllt und der Conbeitrag beim Veranstalter eingegangen sind.
§12 Bei Rücktritt eines angemeldeten Teilnehmers bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn behält der Veranstalter 50%, danach 90% des zum Rücktrittszeitpunktes gültigen Staffelpreises zur Deckung entstandener Unkosten ein.
§13 Alle Rechte an Ton-, Film- und Bildaufnahmen bleiben beim Veranstalter. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen gewerblich verwertet werden. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§14 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, das seine Daten für die Abwicklung der Veranstaltung bis zu 30 Tage nach Veranstaltungsende gespeichert werden. Sein Name, Telefonnummer und Emailadresse dürfen für spätere Kontaktaufnahme seitens des Veranstalters darüber hinaus gespeichert werden.
§15 Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Mutwillen geltend gemacht werden.
§16 Nebenabsprachen zur Anmeldung bedürfen der Schriftform.
§17 Sollten einzelne Paragraphen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Paragraphen wirksam.
§2 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der damit verbundenen Risiken bewusst und geht diese aus freiem Willen ein(z.B. Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen).
§3 Mit seiner Anmeldung erklärt der Teilnehmer, das er physisch und psychisch den Herausforderungen der Veranstaltung gewachsen ist.
§4 Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit von Ausrüstung, insbesondere Polsterwaffen, die er ins Spiel bringt oder im Spiel nutzt verantwortlich. Unsichere Ausrüstung ist aus dem Spiel zu entfernen oder bei der SL abzugeben.
§5 Der Teilnehmer verpflichtet sich gefährliche Situationen für sich und andere Teilnehmer aktiv (z.B. durch Verwendung des "Stop" Befehls) zu verhindern. Teilnehmer die sich oder andere mutwillig oder fahrlässig gefährden, können vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Kämpfe mit Polsterwaffen.
§6 Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Drogenkonsum, Diebstahl) können zum Ausschluß von der Veranstaltung führen.
§7 Alle Ereignisse, die zu Fahruntüchtigkeit eines Teilnehmers führen (Trunkenheit, Drogenkonsum, etc.), führen auch zu einem Verbot für Posterwaffenkämpfe für den Teilnehmer!
§8 Die freie Selbstbestimmung eines jeden Teilnehmers ist zu respektieren (Stop heißt SOFORT STOP!). Handlungen, bei denen die Zustimmung des Opfers ungewiß ist (z.B. Fesseln, Einflößen von Tränken) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Opfers. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß von der Veranstaltung führen.
§9 Der Veranstalter behält sich vor, angemeldete Teilnehmer ohne Angabe von Gründen im Vorfeld der Veranstaltung gegen Erstattung des Beitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
§10 Bei Ausschluß eines Teilnehmers während der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht, erlischt jeder Anspruch seitens des Teilnehmers auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages.
§11 Ein Teilnehmer gilt als angemeldet, sobald das Anmeldeformular (Conorganizer) ausgefüllt und der Conbeitrag beim Veranstalter eingegangen sind.
§12 Bei Rücktritt eines angemeldeten Teilnehmers bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn behält der Veranstalter 50%, danach 90% des zum Rücktrittszeitpunktes gültigen Staffelpreises zur Deckung entstandener Unkosten ein.
§13 Alle Rechte an Ton-, Film- und Bildaufnahmen bleiben beim Veranstalter. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen gewerblich verwertet werden. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§14 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, das seine Daten für die Abwicklung der Veranstaltung bis zu 30 Tage nach Veranstaltungsende gespeichert werden. Sein Name, Telefonnummer und Emailadresse dürfen für spätere Kontaktaufnahme seitens des Veranstalters darüber hinaus gespeichert werden.
§15 Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Mutwillen geltend gemacht werden.
§16 Nebenabsprachen zur Anmeldung bedürfen der Schriftform.
§17 Sollten einzelne Paragraphen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Paragraphen wirksam.