Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | Sc, Bett, VV | NSC, Springer, VV | ZielSC,(FestrollenNSC)Bett |
bis 31.
10.
2013
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140,00 € | 70,00 € | 120,00 € |
bis 10.
01.
2014
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150,00 € | 75,00 € | 130,00 € |
bis 25.
02.
2014
|
160,00 € | 80,00 € | 140,00 € |
ConZahler | 180,00 € | 80,00 € | 160,00 € |
Abbauhelfer-Rabatt: eine Überraschung
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Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Das ehrenwerte Handelshaus Kohlenbrander lädt ein zu Feierlichkeiten, zwecks der Einweihung der neu erbauten Feste Uhdenwacht an der Grenze zwischen Bornland und Weiden, zum Beginn des Monats unsere Herren Phex. Auf das seine Gunst unsere Festlichkeiten segnen möge, damit Spiel und Spass unsere Feierlichkeiten begeistern.
Die Festlichkeiten werden begleitet von einem zwölfgöttlichen Wettstreit, an dem sich ein jeder beteiligen kann. In diesem Göttergefälligen Wettstreit werden wir zwölf Prüfungen absolvieren, damit der Segen der Götter auf dieser Feste liegt und Sie auf ewig eine sichere Zuflucht bietet.
Ein jeder Diener der Götter ist aufgerufen, eine Prüfung im Sinne der Herrlichkeit der Zwölfe zu erdenken und dann werden alle Geweiten gemeinsam die Entscheidung über den Sieger treffen.
Auch wird es einen Jahrmarkt, Tanz, Gesang und viele andere Freuden geben, an denen Gäste und Einheimische gleichermaßen ihre Sinne erfreuen können.
Die Festlichkeiten werden beginnen mit einem Ritterschmaus nach alter Weidener Tradition.
Die Feste Uhdenwacht wurde erbaut auf den Grundmauern einer alten, längst verfallenen Burg. Auf dem Weg von Tiefenfurt in Weiden, nach Drachenzwinge im Bornland unweit der Burg Drachenhaupt im Bornlande, und dem dortigen Draconiterhort, soll den Reisenden und den Handelskarawanen von nun an Sicherheit und Rast von dieser Feste her versprochen sein.
So sattelt auf und macht euch auf den Weg, ihr Reisenden, Abenteurer und Händler, auf zur Feste Uhdenwacht, und lasst uns diese Stätte mit Feierlichkeiten eröffnen, wie sie zu unseren Lebzeiten noch nicht gesehen wurden!
Das Handelshaus Kohlenbrander stiftet an den Gewinner des zwölfgöttlichen Wettstreits 1000 Silbergroschen aus ihren Silbermienen in Uhdenberg.
Auch ein jeder Gaukler und Musicus wird nach einer Kostprobe seines Könnens mit Silbergroschen belohnt werden.
-Verkündigung eines Boten des Handelshauses Kohlenbrander
Im Namen von Hagen und Rowin Kohlenbrander aus Uhdenberg
OT: Sil4
findet zwar wieder auf der Wasserburg Heldrungen statt, aber da
dort
massiv umgebaut wurde, haben wir uns entschlossen IT die Burg
zu wechseln
und die Conreihe damit ein Stück weit neu zu
starten.
Wir werden vom tiefsten Bornland an die Grenze zu
Weiden wechseln
um somit neue Möglichkeiten zu schaffen. Hier
bietet sich daher für neue Abenteuerer ein idealer Einstieg da
die bisherigen Ereignisse zwar Teil der Geschichten jedoch mit nur
geringer unmittelbarer Auswirkung sein werden.
Die außerordentlich schöne wie auch geräumige Burg bietet auch bei schlechten Wetter ausreichend Platz zum Spielen und besticht ebenfalls durch ein tolles Außengelände, falls es mal nicht so nass oder kalt sein sollte.
Die Kosten für das Con erscheinen auf der ersten Blick hoch, jedoch handelt es sich um ein plotreiches 4-Tages-Vollverpflegungs-Con in einer gewaltigen (beheizten) Burg, in der uns sämtliche Räumlichkeiten exklusiv zur Verfügung stehen.
Aber keine Angst auch Plot und Ambiente werden nicht zu kurz kommen.
Jeder der sich jetzt angesprochen fühlt, aber meint aufgrund der Preises oder der Entfernung nicht kommen zu können, der schreibe mir bitte eine Nachricht. Wir finden dann Mitfahrgelegenheiten und andere Mittel und Wege es möglich zu machen.
Die besonderen Gegebenheiten in der Grenzregion und die Anknüpfung an die fünf Völker Stadt Uhdenberg sowie das Handelshaus Kohlenbrander erlauben es uns eine sonst ungewöhnlich breite Auswahl an Charakteren zuzulassen. So kann man aus allen vier umliegenden Ländern (Weiden, Tobrien, Bornland und den freien Städten Uhdenberg und Donnerbach) Reisende mit ihrem besonderen Hintergrund spielen. Ausserdem leben in Uhdenberg auch Elfen, Zwerge, Orks, Goblins und Norbarden sodass wir auch diese Charaktere mit einer entsprechenden Hintergrundgeschichte zulassen können. Darüber hinaus sind auch Handelsdelegationen zum Handelshaus sowie Pilger zur Hesindekirche in der Feste Drachenhaupt oder der Rondrakirche in Donnerbach sinnvoll. Da die Engstelle zwischen der roten Sichel und den Drachensteinen der einzige sinnvolle Handelsweg zwischen Weiden und dem Bornlande darstellt läuft ein durchaus reger Handelsverkehr über diese Handelsroute. Daher wird auch eine Delegation des Bornlandes und des Mittelreichs erwartet die die Frage klären wollen an wen das Steueraufkommen dieser Grenzfeste zu entrichten ist.
Außerdem hat sich beim letzten Zwischenspiel gezeigt, dass ein dunkler Schatten auf die Feste fallen wird. Welches Geheimnis verbirgt sich hinter dem Begriff Sumyrdalum? Einige Helden reisen mit einer eigenen Agenda dort hin. (um dieses Unheil zu verhindern oder gar um es zu fördern?)
Sollte es euch ehr auf die dunkle Seite der Macht ziehen, so haben wir einige spannende Festrollen NSC oder Ziel Scs die wir noch vergeben können um auch die Gegenseite mit fähigen Akteuren auszustatten. Diese Rollen werden von uns zwar gebrieft, können dann auf dem Con jedoch völlig frei gespielt werden. Dies bedeutet nicht, dass alle Ziel SC böse sind. Wenn du dich gerne für das handelshaus Kohlenbrnader verdingen möchtest oder auf Seiten des Bornlandes oder des Mittelreichs in den Konflikt einsteigen so ist auch das im Rahmen eines Ziel SC möglich
Das diesjährige Rittermahl wird aus drei Gängen und als Hauptgericht einer Schweinshaxe bestehen.
Alles Weitere nach Anmeldung. Wir sehen uns in Thüringen! Auf bald in Aventurien! PS: im Forum findet im Vorfeld ein Forenspiel statt bei dem wir uns über eure Teilnahme freuen würden
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Die Jugendherberge befindet sich in der Wasserburg, zentral in
Heldrungen gelegen. Heldrungen befindet sich ca. 20 km östlich vom
Kyffhäuser (Kyffhäuser-Denkmal, Kaiserpfalz Tilleda, bekannt durch
Kaiser Barbarossa: die Barbarossahöhle).
Als Naturpark zieht die
Kyffhäuserregion Wanderer, Walker und Fahrradfahrer an. Spektakulär wird
es im Herbst, wenn tausende Kraniche auf dem Weg nach Süden hier
rasten. Der Stausee Kelbra ist der wichtigste "Vogellandeplatz"
Thüringens.
Anreise
mit dem Auto/Bus:Auf der B86 zwischen Sangerhausen und Erfurt.
mit der Bahn:
Bis Bahnhof Heldrungen, hier mit den Buslinien 509, 510 und 520 zur Jugendherberge.
Die Unterkunft erfolgt nach Jugendherbergsstandart in Mehrbettzimmern (6 Personen) und mit Vollverpflegung (3 Mahlzeiten incl Getränke)
Gegen Aufpreis (7 Euro pro Nacht) sind auch Doppelzimmer erhältlich. Wir würden uns wünschen, wenn gerade Adelige und Geweite dieses Angebot nützen um "IT-taugliche" Audienz und "Tempelzimmer" einzurichten. http://www.alveran-larp.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=2220
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006