Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC, Haus, VV | SC,Zelt,VV | NSC,Zelt,VV | NSC,Haus,VV | GSC,Haus,VV | GSC,Zelt,VV | WARTELISTE SC, Zelt, VV |
bis 31.
10.
2014
|
100,00 € Ausgebucht |
75,00 € Ausgebucht |
40,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
90,00 € Ausgebucht |
65,00 € Ausgebucht |
75,00 € |
bis 15.
03.
2015
|
110,00 € Ausgebucht |
85,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
100,00 € Ausgebucht |
75,00 € Ausgebucht |
85,00 € |
bis 31.
07.
2015
|
120,00 € Ausgebucht |
95,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
110,00 € Ausgebucht |
85,00 € Ausgebucht |
95,00 € |
ConZahler |
125,00 € Ausgebucht |
105,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
90,00 € Ausgebucht |
k.A. | k.A. | 105,00 € |
Abbauhelfer-Rabatt: € 5,00
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Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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IT Beschreibung
IT Datum: 7 -9 Radja 44 Hal.
Gelesen am Wegesrand, gehört in einer Taverne
oder auch auf unergründlichen Reisen erfahren:
Im Namen der Herrin Radja und ihrer göttlichen
Brüder und Schwestern,
Am Achten des Radjamondes im Jahre 44 nach
unserem geliebten Kaiser Hal begehen wir nach alter Tradition und zum Ausklang
des diesjährigen Fest der Freuden im Namen der Herrin Radja die heilige Weinlese,
um im spiritueller Lust und Ekstase der Schönen Göttin für ihre berauschenden Gaben
zu danken. Aber auch um darum zu bitten, die Traubenernte des kommenden
Götterlaufen prall und ergiebig werden zu lassen.
Die Festivitäten werden auf der Hacienda del
Cepa, im nördlichen Almada, abgehalten, wo wir voller Vorfreude auf die ersten
Triebe des gesegneten Weinstocks „olor de la alba“ warten, der seit jeher auf
der Hacienda kultiviert wird.
Für ausreichend Speis und Trank - vom
Yaquirtaler und Ragatzo über Valpowein zu Ferdoker - sorgen die
Gutsherrschaften der Hacienda. Aus tiefer Dankbarkeit und Verbundenheit
gegenüber des Magnaten, der den Gutsherrschaften die Hacienda vor kurzem verlieh,
überlässt die Gutherrschaft ihr Gut der Rahjakirche zum Zwecke dieses
rahjanischen Höhepunktes.
Ein jeder, wo auch immer er herkommen möge und
so er treu im Glauben an die Schöne Göttin ist, sei willkommen, um diesen
glorreichen Moment der ersten Triebe im Angesicht der Heiteren Göttin mit zu
erleben und zu feiern.
Zum Höhepunkt des Festes werden eine
Weinkönigin und ein Weinkönig gekrönt. Wer sich berufen fühlet, von der
Heiteren Göttin mit diesem Titel geehrt zu werden, der möge sich trauen und
sich den Aufgaben stellen, die ihn erwarten mögen.
Auch sind Mitglieder anderer zwölfgöttlicher Kirchen, edle Vertreter naher und ferner Ländereien und Kulturen, fahrende Händler und Spielleute, kundige Handwerker, erfahrendes Kriegsvolk wie auch der gemeine Pöbel und rastlose Glücksritter aufgerufen, das Fest zur Freude der Herrin Rahja mit ihrem Beitrag zu bereichern. So richtet auch die Kirche des Listigen eine exklusive Boltanturney aus, in welchem ein wertvolles
''''Kleinod aus einem verborgenen Tempel des Schelms der Götter''''
dem Sieger winkt.
So kommt herbei und feiert…
Beschreibung OT:
OT Datum: 7.-9. August 2015
Zeit zur Con...
IT Datum: 7 -9 Radja 44 Hal.
„Erste Triebe“ bildet den Auftakt zu einer dreiteiligen
Abenteuer-Con-Reihe, die den Norden Almadas bespielt und die Reihe mit zunächst
höherem Ambienteanteil eröffnet. Plot, Magie und Kampfelemente planen wir mit
höheren Anteilen in den kommenden Teilen. Wir möchten ausdrücklich in diesem
ersten Teil etwas mehr Freiraum für Feiern und Charakterspiel im gediegenen
Ambiente eines schönen, ehemaligen Klostergutes im Grünen bieten. D.h.
Einsteiger, Einstiegs-SC wie auch gestandene Spieler mit eher hochstufigen Charakteren
werden wir zulassen. Neben Mittelreichern aus den angrenzenden Landen, sind
Horasier und Tulamiden ebenso willkommen. Andere Kulturen werden auch
zugelassen, solange ein stimmiger Grund ihrer Anreise genannt werden kann.
Trotz des Schwerpunktes auf Charakterspiel: Bitte
bedenkt, dass dies NICHT bedeutet, dass nicht mit magischen oder kämpferischen
Ereignissen zu rechnen wäre. Man sollte mit allem rechnen…
Wir möchten insbesondere Spieler von Rahja-geweihten
/-akoluthen /-novizen aufrufen, sich mit uns für die Ausgestaltung des Festes
im Vorfeld abzustimmen. Auch wer persönliches ausspielen möchte, sollte bei uns
(im Regelfall) auf offene Ohren stoßen.
Für diese Conreihe werden wir einige GSC-Rollen
anbieten. Das sind im Besonderen der Personenkreis, die die Hacienda betreiben
und dort leben. Das wären beispielsweise: Der/die Verwalter/in der Hacienda, Bedienstete,
der Gärtner und Wirtsleute. Wer Interesse an einer geführten Rolle (GSC) haben
sollte, kann/darf/soll sich gerne an uns wenden und diese mit gestalten.
Zum Hintergrund des Königreiches Almada werden
wir euch noch rechtzeitig Hintergrundmaterial zur Verfügung stellen.
Wir bieten euch die Möglichkeit zu 24
stündigem IT-Spiel, allerdings ist davon auszugehen, dass die SL tief Nachts
auch Schlaf braucht -) .
Das Übliche:
- Wir können leider nicht für das
Überleben aller Charaktere garantieren, daher empfehlen wir, einen alternativen
Zweitcharakter mit zur Con zu bringen, um im Bedarfsfall wechseln zu können.
- Wir behalten uns vor, exotische
Charaktere, die keinen plausiblen Grund ihrer Anwesenheit angeben, bei der
Anmeldung abzulehnen.
- Bitte zieht in Betracht, dass man
in Almada gewissen Kulturen/Rassen weniger freundlich gegenübersteht.
- Bitte bringt festes Schuhwerk mit,
damit unnötige Verletzungen (durch Umknicken o.ä.) vermieden werden.
- Die Con ist FSK18. Teilnehmer
unter 18 Jahren werden nicht – auch nicht mit Begleitpersonen – zugelassen.
So, wenn noch Fragen sind einfach an uns wenden ( info@weinblatt-orga.de )
oder informiert euch auf unserer Webseite
Unterbringung:
Das Freizeithaus Klostergut Gronau verfügt
über 50 Bettenplätze in 7 bis 8 Betten Gruppenräumen (mit separaten Toiletten
und Duschen!) und einer großen Wiese für etwa 30(+) Personen zum Zelten.
Um die Kosten der Con für euch so niedrig wie
möglich zu halten, haben wir uns gegen die Bereitstellung von Bettzeug
entschieden. Daher bitten wir euch, Schlafsack/Kopfkissenbezug/Bettzeug selbst
mitzubringen.
Für Zelter: bitte verwendet IT-taugliche Zelte sowie
Material zum abtarnen eventuellen OT-Equipments.
Verpflegung:
Wir bieten euch ein Vollverpflegungscon mit
Frühstück und Abendessen an.
Damit der Hunger zwischendurch nicht in einem
übergroßen Mittagsloch endet, reichen wir zwischendurch  Obst, Kuchen und andere kleine Snacks.
Nicht-alkoholische Getränke (Wasser, Kaffee,
Tee) sind im Preis inklusive. Rot- & Weißwein, Bier und Softgetränke wird
es zum fairen Preis geben.
Bringt bitte IT-taugliches Geschirr und Becher mit. Auf das hauseigene Porzellan würden wir wegen des geringen Ambietes gerne verzichten.
50 11 18.1 N, 7 56 15.0 E
oder:
Freizeithaus Klostergut Gronau
Klostergut Gronau
Klosterstrasse
65321 Heidenrod-egenroth, Germany
Mit Bus/Bahn:
Der nächste Bahnhof ist der Hbf-Wiesbaden.
Busse fahren über Bad Schwalbach direkt nach Heidenrod-Egenroth.
Die Haltestelle Egenroth-An der Brechkaut liegt 700m vom Klostergut Gronau entfernt und die Haltestelle Egenrother-Stock-B260 liegt zwei Kilometer entfernt.
Parkmöglichkeiten zum Be-/Entladen sind ausreichend in unmittelbarer Umgebung des Geländes vorhanden.
Um das Ambiete nicht stören, könnt ihr die Autos zu einem nahe liegenden Parkplatz in Egenroth bringen. Shuttleservice organisieren wir. Nähere Infos folgen vor der Con.
Das Freizeithaus Klostergut Gronau verfügt über 40 Bettenplätze in 7 bis 8 Betten Gruppenräumen (mit separaten Toiletten und Duschen!) und einer großen Wiese für etwa 30(+) Personen zum zelten.
Info: Da Bettenplätze rar geworden sind, kann der Tarif "Warteliste Bettenplatz" gebucht werden, sollten Nachrückplätze frei werden, ist dieser gültig, werden keine mehr bis zur Con frei, so wird der Wartelistenplatz zu einem Zeltplatz.
Aus Gründen
unverhältnismäßiger Kosten haben wir uns gegen die Bereitstellung von Bettzeug
entschieden. Daher bitten wir euch, Schlafsack/Bettzeug selbst mitzubringen.
Bei Zeltern;
bitte nutzt IT-taugliche Zelte sowie Material zum Abtarnen eventuellen
OT-Equipments.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006