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Ashara
super aktives Mitglied
1627 Beiträge |
Erstellt am: 24 Oct 2018 : 17:10:58 Uhr
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Gibt es im Tool irgendwo eine Möglichkeit mich von einer Con wieder abzumelden?
Und ich meine explizit den Spieler, nicht den Charakter.
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Die tut nichts, die will nur Spielen... |
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Silvo
Moderator
441 Beiträge |
Erstellt am: 24 Oct 2018 : 17:42:10 Uhr
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Das sollte gehen so lange du noch nicht bezahlt hast und noch genug Zeit bis zu dem Con ist. Ansonsten kann nur die Orga dich wieder abmelden. |
https://dsa-larp.wixsite.com/smijad |
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Ashara
super aktives Mitglied
1627 Beiträge |
Erstellt am: 24 Oct 2018 : 17:58:43 Uhr
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Bekomme ich als Orga dann irgend eine Mitteilung darüber, oder sind die Leute dann einfach weg und ich merke das nur an den Zahlen bzw, wenn ich die Namen durchgehe?
Und was heißt „genug Zeit bis zur Con“? Ab wann ist ein Anmeldung dann wirklich verbindlich, so dass ich mich als Orga darauf verlassen kann?
Und wird irgendwo festgehalten, wer sich an- und dann wieder abgemeldet hat? |
Die tut nichts, die will nur Spielen... |
Bearbeitet von: Ashara am: 24 Oct 2018 18:02:39 Uhr |
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Joela di Ravendoza
Moderator
190 Beiträge |
Erstellt am: 24 Oct 2018 : 18:34:00 Uhr
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Im Tool steht bei der Anmeldung folgender Text, den man aktivierne muss "Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert und melde mich hiermit verbindlich an. Ich stimme der Übermittlung meiner Kontakdaten an die Orga zu."
Nach meinem Wissensstand gibt es keine "Abmelde"-Funktion. Wenn dann geht das nur über dir Orga, mit der ich als Teilnehmer dann Kontakt aufnehmen muss und darum bitte meine Anmeldung zurückzuziehen oder allenfalls einen Ersatz-Teilnehmer anmelde. |
Bearbeitet von: Joela di Ravendoza am: 24 Oct 2018 18:34:14 Uhr |
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Ashara
super aktives Mitglied
1627 Beiträge |
Erstellt am: 24 Oct 2018 : 19:05:27 Uhr
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Diesen Passus hatte ich auch gelesen und daher ebenfalls vermutet, dass eine eigenhändige Abmeldung durch Spieler nicht möglich ist.
Jetzt ist die Frage, was nun stimmt...
Edit: Info von Jan „Man kann sich bis zu einem gewissen Zeitpunkt (ich glaube 6 Monate vorher, habe länger nicht nachgeschaut ) selbst abmelden“
Gefällt mir persönlich nicht wirklich, ist aber dann wohl so... |
Die tut nichts, die will nur Spielen... |
Bearbeitet von: Ashara am: 24 Oct 2018 20:02:50 Uhr |
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SL Jan
Bruderzwist Orga
1611 Beiträge |
Erstellt am: 24 Oct 2018 : 20:01:49 Uhr
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Also, da ich lange nicht mehr in diesen Teil des Tools geschaut habe, musste ich mich erstmal schlau machen.
Ein Spieler kann sich selbst von einer Con abmelden: - Wenn er noch nicht bezahlt hat / zugelassen wurde - bis drei Monate vor der Con
Ein Benachrichtigung gibt es in dem Fall nicht, da ja noch keine Bezahlung stattgefunden hat. Für Änderungsvorschläge bin ich offen.
Viele Grüße, Jan
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SL Efferd
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Ashara
super aktives Mitglied
1627 Beiträge |
Erstellt am: 24 Oct 2018 : 20:30:09 Uhr
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Da man sich ja laut Text ohnehin verbindlich anmeldet, würde ich die Selbstabmelde-Möglichkeit für Spieler einfach ganz weglassen.
Dann meldet man sich vielleicht auch etwas bedachter an und nicht „mal eben so“ weil eh mit drei Monaten Rücktrittsfrist. |
Die tut nichts, die will nur Spielen... |
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SL Jan
Bruderzwist Orga
1611 Beiträge |
Erstellt am: 25 Oct 2018 : 16:02:06 Uhr
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Ausbauen ist grundsätzlich kein Problem und geht auch recht fix.
Die Frage ist, müsste man nicht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes ein 14tägiges Rücktrittsrecht haben unabhängig vom Abstand zur Con?
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SL Efferd
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Ashara
super aktives Mitglied
1627 Beiträge |
Erstellt am: 25 Oct 2018 : 18:15:38 Uhr
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Hm, wie ist das denn sonst bei Veranstaltungen, zu denen man sich online anmeldet?
Und selbst wenn das hier zutrifft, fände ich es trotzdem besser, wenn man da als Orga irgendwie in volviert wäre. Der Spieler könnte ja innerhalb der 14 Tage auch eine Mail mit seinem Rücktrittswunsch schreiben. |
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SL Jan
Bruderzwist Orga
1611 Beiträge |
Erstellt am: 25 Oct 2018 : 18:21:13 Uhr
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Das ist wahr.
Gut, dann nehme ich das bei nächster Gelegenheit raus.
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SL Efferd
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Alexxela
Moderator
297 Beiträge |
Erstellt am: 25 Oct 2018 : 19:13:07 Uhr
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Sämtliche Ticketvertreiber haben da nen entsprechenden Passus in den AGB:
Sinngemäß: Kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB)
Denke mal das trifft dann auch hier zu, wenn man so denn so will (nett ist es natürlich nicht, aber man braucht ja auch Planungssicherheit - und ein Gespräch mit der Orga bleibt ja unbenommen.) |
Charlink: Raska - Saliah - Jadra u.a. |
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