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pmd
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381 Beiträge |
Erstellt am: 24 Feb 2015 : 15:35:01 Uhr
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Ziel dieses Beitrages ist es das Aventurische Recht zusammenzufassen, soweit es die Diskussion zu Silbergroschen betrifft und sich aus den offiziellen Quellen herleiten lässt. Als offizielle Quellen betrachte ich dabei alle Veröffentlichungen aus der aktuellen DSA Edition (4.1). Älteres Material kann relevant sein, insbesondere in Hinblick auf eine geänderte Rechtslage (so hat sich zB die Rechtslage zur Dämonenbeschwörung auch in der inneraventurischen Historie geändert). Aber ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die neuen Quellen die alten ersetzen, sofern sie sich widersprechen.
Die Quellen sind leider nicht so eindeutig, dass man komplett ohne Interpretation auskommen kann.
Ich kenne mit Sicherheit nicht alle Quellen und habe Dinge übersehen. Ich freue mich über jeden, der entsprechendes ergänzen kann.
Weltliches (oder allgemeines) Recht / Kirchenrecht / Gildenrecht Das weltliche Recht ist das allgemein für jederman gültige Recht und geht von der Autorität des weltlichen Herrschers und die durch ihn erlassenen Gesetze aus. Es ist beschränkt auf das Terretorium des Herrschers. [Keine DSA Quelle. Analogie zum irdischen.]
Kirchenrecht, Gildenrecht oder auch Zunftrecht enthalten Gesetze, die sich allgemein erstmal auf die Personen der entsprechenden Gemeinschaft beschränken. So fallen nur Angehörige der jeweiligen Kirche, der Magiergilden oder der Handwerkerzünfte unter die entsprechenden Gesetze. [GA S.145: Einige Gruppen und Organisationen, etwa die Kirchen, die Magiergilden, die Handwerkszünfte, die Elfen und die Zwerge, haben das Vorrecht, über interne Angelegenheiten selbst zu richten. Dies gilt nur für Fälle, an denen ausschließlich Mitglieder dieser Gruppe beteiligt sind.] [Analogie zum irdischen]
Außnahmen davon kann es geben, wenn das weltliche Recht dies entsprechend festlegt, zB durch Verträge mit den entsprechenden Organisationen. So hat der Codex Albyricus oft auch Eingang in das weltliche Recht gefunden. [WdZ S.298: Durch Verträge mit den Herrschern vieler Landstriche hat die Gildenmagie besondere Rechte für ihre Mitglieder ausgehandelt.] [WdZ S.300: ...die mittlerweile Eingang in die verschiedenen Konkordate zwischen den Gilden und den jeweiligen Herrschern gefunden haben] Auch Geweihte haben entsprechende allgemein anerkannte Sonderrechte. [WdG S. 33][WdG S.22: Laut Rohals Ius Concordia ist ein Geweihter sogar zum Richter berufen, sofern kein ordentlicher Richter in angemessener Zeit erreichbar ist (Efferd Geweihter auf Hoher See, Rondra Geweihter hinter feindlichen Linien)]
Frevel und Recht Frevel ist nicht automatisch strafbar, insb. ist dafür im allgemeinen nicht das Kirchenrecht zuständig. Die Quellen sind hier nicht eindeutig, aber sie legen diese Interpretation nahe.
[WdG S.24: Jede Kirche hat ihre eigene Vorstellung von ehren- und frevelhaftem Verhalten.] [WdG S.24: Eine genaue Definition bestimmter Strafen für bestimmte Vergehen ist nicht möglich, da es kein klares ‘derisches Göttergesetz’ gibt.] [WdG S.24: Seit den Zeiten Rohals wird ein durch seine Taten erwiesener Frevler nicht mehr automatisch von weltlichen Würden ausgeschlossen. Die Kirche des Praios fordert zwar regelmäßig Gegenteiliges... doch in der Regel ist solches Verhalten nicht zwingend.] [WdG S.33: ...,sie (die Kirchen) bestimmen die Strafe für Blasphemie, Tempelschändung und Häresie] (Frevel im allgemeinen wird eindeutig nicht genannt). [WdG S.254:Üblicherweise ist die Befleckung der Seele mit Eidbruch und Frevel eine Angelegenheit, die der Gläubige mit seinem Gewissen und seinen Göttern regeln muss.]
Während alle obigen Quellen dies bestätigen, gibt es im WdZ eine anderslautende Aussage, wo es aber im speziellen um Magier geht. [WdZ S.298: Die Kirchen schreiten immer dann zur Tat, wenn Vorwürfe zu Dämonenverehrung, Nekromantie und Frevelei laut werden.]
Es ist nicht klar, wie das mit den Aussagen aus WdG zu Frevelei zu vereinbaren ist. Denkbar ist, dass mit zur Tat schreiten hier hauptsächlich Ermittlungen gemeint sind. Ein späterer Satz im selben Text legt auch Nahe, dass die Zuständigkeiten hier selbst aventurisch nicht klar geregelt sind.
Beherrschungsmagie und Recht Beherrschungs- und Einflussmagie ist bei formellen Gesprächen verboten. [WdZ S.300: Verboten sind u.a.... Beherrschungs- und Beeinflussungsmagie bei formellen Gesprächen]
Die Praioskirche sieht die Beherrschungsmagie als besonderen Gräuel und Sünde, wenn sie benutzt wird um eine Lüge oder ein Verbrechen zu begehen. Sagt aber explizit auch, dass die weltlichen Gesetze hier zu achten sind. [Praios Vademecum, S.97: Danach folgen Taten, die dem Götterfürsten ein besondererGräuel sind, bei deren Beurteilung du jedoch die Gesetze des Landes zu achten hast. Dies sind: ... Das Beugen oder Brechen des freien Willens, um eine Lüge oder ein Verbrechen zu ermöglichen.]
Dieses weltliche Gesetz ist in vielen Ländern der Codex Albyricus. [WdZ S.301: Reichweite der Gildengesetzgebung... das Alte und Neue Reich, das Bornland und in gewissem Maße auch für Andergast, Nostria und das Kalifat.]
Davon unabhängig kann Beherrschungsmagie, wie jede andere Magie auch, immer nach dem Effekt der Tat behandelt werden. [WdZ S.300: Das Töten eines Menschen durch Kampfmagie, zum Diebstahl verleitender Imperavi, ...oder ähnlich zweckorientierte Anwendungen werden nur nach dem Effekt der Tat behandelt.]
Beschwörung und Recht Alles wichtige dazu steht in WdZ S.300 im grauen Kasten. Die Eckpunkte sind: Explizit verboten ist die Beschwörung selbst. Explizit verboten ist das zufügen körperlichen Schadens oder das Töten durch Dämonen oder die dämonischen Formeln Pandaemonium, Tlalucs Odem und Krabbelnder Schrecken. Explizit verboten ist das Lehren und Erlernen Dämonologischer Formeln. Alle diese Regelungen sind nur regional gültig und nicht überall sind alle drei Dinge zugleich verboten.
Alle diese Regelungen sind zudem sehr neu und erst nach der Borbarad-Invasion entstanden. Davor war Dämonenbeschwörung für Jahrtausende eine normale Spielart der Magie.
Sonderrechte der weißen Gilde Die weiße Gilde hat im Mittelreich und je nachdem welcher Quelle man den Vorzug gibt noch im Alten Reich, im Bornland, in Andergast und Nostria, sowie dem Kalifat das Recht und die Pflicht ihre Angehörigen auszulösen. [WdZ S.298: ...zumal die weiße Gilde auch Recht und Pflicht hat, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Lösegeld auszulösen.]
Dazu im Kontext: [WdZ S.301: Die obigen Vorteile gelten für die güldenländisch geprägten Gebiete, das heißt für das Alte und Neue Reich, das Bornland und in gewissem Maße auch für Andergast, Nostria und das Kalifat.]
Weiter Einschränkend: [GA S.145: Die Weiße Gilde hat im Mittelreich allerdings das Vorrecht und die Pflicht, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Lösegeld der regulären adligen Gerichtsbarkeit abzukaufen.]
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Quintilian Kalando-Paligan, Präfekt von El'Arrat |
Bearbeitet von: pmd am: 28 Feb 2015 10:30:26 Uhr
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Ilmarjew
Moderator
2128 Beiträge |
Erstellt am: 24 Feb 2015 : 15:42:35 Uhr
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Gute Idee, dieser Thread. Wäre's aber nicht weiser, diese Diskussion in einem allgemeinen Forum zu führen, damit auch Spieler die nicht auf SG dabei sind, schneller Zutritt haben? |
Ilmarjew Woldurjenko, Magus der Schule der Beherrschung zu Neersand, Magier Erster Flamme vom Blutclan (Nos 2, 4, 6 & 7, Hai 2, LvT 4, 8, 9 & 10 & SdB 4) Brayanokles Horathyon A'Sphareïos dylli Tyrakos, Donator Lumini Ordinis Bosparanis (Nos 8, OL 1 & 2, Ise 1, SG 4 & 5, SdB 2 & 3 & ST 1) Luminifer Ordinis Bosparanis (KuT 2, ST 2 & 3, ST 2 & 3, PzE 1 & 3 & RF 3) NSC (SL 2) Orga (PzE 1, 2, 3 & 3.5)
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Ashara
super aktives Mitglied
1627 Beiträge |
Erstellt am: 24 Feb 2015 : 15:48:54 Uhr
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Es gab doch auch mal nen Aventurischen Boten zum Thema Recht - aber fragt mich nicht, welcher das war und was genau da drin stand, ich habe die nicht aboniert - vielleicht hat da jemand anderes Zugriff darauf? |
Die tut nichts, die will nur Spielen... |
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pmd
Moderator
381 Beiträge |
Erstellt am: 24 Feb 2015 : 15:51:33 Uhr
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Ich wollte das Thema absichtlich auf die für Silbergroschen konkret relevanten Fragen beschränken. Sonst wird das glaube ich zu viel.
Den Aventurischen Boten habe ich nicht. |
Quintilian Kalando-Paligan, Präfekt von El'Arrat |
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Sebas
Silbergroschen Orga
1136 Beiträge |
Erstellt am: 24 Feb 2015 : 16:06:30 Uhr
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Die zweiteilige Spielhilfe Recht und Gesetz in Aventurien bzw. Gerichtsverfahren in Aventurien von Oliver Baeck erschien im Aventurischen Boten #146 und #152. Sie behandelt den Ablauf aventurischer Prozesse von der Klageerhebung bis zur Strafvollstreckung. |
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Goot EN
super aktives Mitglied
2038 Beiträge |
Erstellt am: 24 Feb 2015 : 21:25:52 Uhr
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lustig...hatte auch sowas in vorbereitung:
auch auf die gefahr hin, dass mir wieder sonstwas vorgeworfen wird, ist mir aufgefallen, dass auf der con (durchschnittlich gesehen) mehr falsch- und halbwissen, anstatt konkrete vorstellungen zu aventurischen recht existieren. sicherlich kann man sich als (z.b.) rädelsführer eines mobs (IT) absichtlich wie unbeabsichtigt irren und verschiedene auslegungen desselben gesetzes sind ja IT wie OT keine ungewöhnlichkeit. um aber echten missverständnissen (die natürlich die minderheit aller entgleisungen im spiel darstellen ;)) vorzubeugen, finde ich es ganz nützlich (ohne weitere diskussion) mal mehr oder weniger konkrete aussagen zum aventurischen recht (wortlaut der gesetze oder übliche verfahrensweise) zu sammeln. dies erfüllt natürlich nicht den anspruch an vollständigkeit, oder aktualität.
generelle quellen: GA, ab s. 144 (gerichtsverfahren) AB nr. 146 (weltliche gerichtsverfahren) AB nr. 152 (vorallem weltliche strafen) MWW, ab s. 192 (gildengericht) GKM, s. 26 (kirchliches recht) MGS, s. 29 (dämonen und co.)
strafen bei verstoß gegen die "grundlagen der zwölfgöttlichen lehre" GKM, s. 10
nutzung magischer hellsicht (sicher auch gedankenlesen, aber durch "magie erzwungene geständnisse" sind womöglich auch höchst unorthodox, da sogar beim heiligen befehl und der seelenprüfung strafen für missbrauch und erhaltung des freien willens erwähnung finden) vor (weltlichen) gerichten: "für das gildentribunal hat priesterkaiser aldecs erlass zur ungültigkeit magischer hellsicht vor gericht keine bedeutung(...)" MWW, s. 194
hexenflüche: "ihre auswirkungen haben für das opfer meist verheerende wirkung, bringen die hexe jedoch im besten fall in den kerker (warzen ins gesicht). meist eher auf den scheiterhaufen." LC, s. 317
seelenprüfung: „Dieses Ritual wird nur in die verantwortungsvollen Hände höherer Geweihter gegeben. Unbescholtene Bürgerinnen zur Seelenprüfung aufzufordern, kommt einem gesellschaftlichen Misstrauenszeugnis gleich; die Betreffenden müssen der Prüfung nicht zustimmen. Zwangsweise durchgeführt werden Seelenprüfungen nur an in flagranti ertappten Mördern und Frevlern oder gerichtlich verurteilten Verbrechern, es sei denn, es liegt ein Dispens durch eine Provinzvorsteherin der Kirche vor.“ AG, s. 108
heiliger befehl/wort der wahrheit: "Ein Missbrauch dieser Liturgie kommt besonders in der Praios-Kirche vor, wird jedoch selten weltlich geahndet. Ein allzu häufiger Gebrauch des HEILIGEN BEFEHLS gilt aber in vielen Kirchen als Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Viele Kirchen machen selten Gebrauch von dem Befehl, weil sie die freien Entscheidungen der Menschen nicht fremd bestimmen wollen (z.B. Tsa, Efferd)." AG, s. 99
die inquisition: „(…) ist kein staatlicher ankläger und wird höchstens im mittelreich als ein solcher angesehen.“ „(…)vor seinen (dem großinquisitor) inquisitions-räten zittern selbst herzöge und fürsten.“ „in (…) wichtigen städten finden sich die sogenannten inquisitionstürme, die der landesherr sogar nach kaiserlichem ratschluss zu unterhalten verpflichtet ist.“ GKM, s. 32
„in vielen landen, die den herrn praios ehren, sind ihr (der inquisition) seitens der weltlichen herrscher umfassende rechte, oft auch jenes, in ihrem wirkungskreis selbst urteile im namen des götterfürsten zu fällen, übertragen. wo dies nicht der fall ist, muss der inquisitor anklage vor den weltlichen gerichten führen, auf dass diese den schuldspruch fällen und die strafe verhängen“ praios-vademecum, s. 124
dämonen UND elementare: „wer durch die beschwörung dämonischer wesen einem kulturschaffenden zweibeiner mittelbar oder unmittelbar verstümmelungen oder tödlichen schaden zufügt, wird ohne ansehen eventueller gildenzugehörigkeit mit dem feuertod bestraft (…) in einigen ländern und provinzen (shikanydad von sinoda, aranien, freies tobrien, garetien, darpatien, weiden, albernia und nordmarken) fallen unter diese strafbestimmungen auch schäden durch geister oder durch herbeibeschworene tiere – in weiden, garetien, albernia und im bornland sogar durch elementarwesen (…)“ MGS, s. 29
wie drüben schon einmal erwähnt, kann die rechtslage in uhdenberg eine gänzlich andere sein. ich fürchte aber, dass sich diesbezüglich noch weniger finden lässt. |
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Goot EN
super aktives Mitglied
2038 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 11:40:07 Uhr
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da der angesetzte rechtsstreit der con sich ja eigentlich um den grenzverlauf dreht (und ich in politischen und zeitgeschichtlichen angelegenheiten aventuriens nicht sehr bewandert bin), wäre es auch sinnvoll wenn hier ähnliche fälle von grenzstreitigkeiten zusammengetragen würden. das hilft nicht unbedingt dabei die "einzig richtige" lösung zu finden, gäbe aber allen beteiligten einige interessantere argumente zur hand. |
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Jayden
Moderator
197 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 12:45:02 Uhr
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Zitat: da der angesetzte rechtsstreit der con sich ja eigentlich um den grenzverlauf dreht (und ich in politischen und zeitgeschichtlichen angelegenheiten aventuriens nicht sehr bewandert bin), wäre es auch sinnvoll wenn hier ähnliche fälle von grenzstreitigkeiten zusammengetragen würden. das hilft nicht unbedingt dabei die "einzig richtige" lösung zu finden, gäbe aber allen beteiligten einige interessantere argumente zur hand.
naja eigentlich nicht. es gibt keine internationales gericht was aventurienweit anerkannt ist. wenn es streitigkeiten um grenzen gibt wird man entweder zu den waffen greifen oder einfach einen vertrag aushandeln. wir haben uns auf dem SIL4 dafür entscheiden das die praioskirche erst als schlichter auftritt. beide seiten haben aber den inquisitor als richter dan akzeptiert, mit der begründung das die praioskirche für rechtlichefragen als neutraler richter & schlichter angesehen werden kann, daran ist auch nicht unortodoxes schließlich werden praioten sehr oft als richter eingesetzt. ähnlich prozeduren gab es auch im mittelalter mit der kath.kirche. das "urteil" gilt ja auch nur für ein jahr, also kann sebas sagen das am 9 phex ein einigung/urteil feststeht. oder es wird noch auf dem SIL5 bespeielt. dort muss nur der rahmen geklärt werden, also ob man sich an einen tisch setzt und verhandelt oder ob man sich erneut einen unpateischen sucht der das amt eines richter übernehmen kann und will. wenn das alles nicht hilft... gewinnt wohl der mitden meisten soldaten. |
Bearbeitet von: Jayden am: 26 Feb 2015 12:49:12 Uhr |
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Goot EN
super aktives Mitglied
2038 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 14:02:55 Uhr
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dass ein kirchenvertreter entscheidet, welches land eine umstrittene grenzfeste erhält ist sogar höchst unorthodox und hat in seinen politischen folgen (berechtigung des weltlichen herrschers) nichts mit der etwaigen streitschlichtigkeiten durch einen neutralen, gewählten richter zu tun (man darf mich natürlich gerne durch nachweis der plausibilität solcherlei verfahren eines besseren belehren)
dass ein irgendwie geartetes, übergeordnetes gericht bestünde, bei dem man solche präzedenzfälle geltend machen könnte, habe ich in keinster weise behauptet. allerdings gibt es in der aventurischen geschichte sicherlich vergleichbare fälle, die in einem sinnvollen (oder wenigstens zähneknirschend geduldeten) ergebnis mündeten, dass mehr oder weniger im einklang mit der beteiligten politik der länder steht und das man als vorbild für die unblutige beendigung des ganzen vorschlagen könnte. |
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Jayden
Moderator
197 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 14:17:43 Uhr
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hast du eine quelle das es unorthodox ist? ansonsten ist es für mich erstmal eine normales gerichts verfahren... |
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Goot EN
super aktives Mitglied
2038 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 15:10:37 Uhr
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sieht für mich nach einer sehr schlechten argumentationsführung aus. ich nehme aber mal davon abstand, die existenz des FSM in aventurien zu behaupten
man kann sich aber des umstandes nicht erwehren, dass das weltliche recht nur nominell durch praios untermauert ist, aber (in den beteiligten ländern) nicht von einem geistlichen direkt (priesterkaiser) oder indirekt (zukünftige art der regierung) entschieden wird. gerade die entscheidungsgewalt über die zukünftige weltliche herrschaft ist diesbezüglich ein verfahren, das den prinzipien aller drei beteiligten länder widerspricht und spätestens von uhdenberg jederzeit in wechselwirkung mit seinem eigenen gesetz angezweifelt werden kann, da dortens der einfluss und das ansehen der praioskirche praktisch nichtig ist (diesbezügliche quellen wurden schon genannt).
ich sehe hier auch keine möglichkeit, irgendeine form von neutralität, weder eines weltlichen, noch eines geistlichen vertreters, zu wahren, da es eben keine übergeordneten oder neutralen prinzipien gibt, nach denen man in dieser situation "objektiv" handeln kann (eine UNO oder euro-zone wäre hier nützlich).
das die beteiligten dem "richter" zugestimmt haben, ist da ein wackeliges übereinkommen, dass selbst mit strikten, vertraglichen übereinkünften und heiligen eiden nicht schlussendlich vor zweifeln und dem "recht des stärkeren" der jeweiligen regierungen schützt, die durchaus bereit wären das ganze zur not militärisch zu entscheiden, da es für sie trotzdem keinen grund gibt das recht anderer länder, oder die einschränkung ihrer eigenen rechte durch andere länder zu akzeptieren.
schlussendlich lässt sich leicht anführen, dass in der aktuellen zeit, weder bei den beteiligten ländern, noch bei vergleichbaren länderkonflikten, die landesgrenzen durch einen kirchenvertreter (auch nur zeitlich begrenzt) entschieden wurden. |
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Tori
fleißiges Mitglied
282 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 15:21:28 Uhr
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Worum geht es denn gerade? Um Praiodans Verurteilung in Al'Anfa, um die Übergabe der Burg an die Ritterin von Weißenstein oder um die Stellung von Jaydens Inquisitor als Richter? Das sind drei getrennte Fragen, die wir auch getrennt lassen sollten. |
Andra - Söldner (Silbertaler 1, Die streitenden Könige, Murmelbach, Das große Turnier) Daradora - Bannstrahler (Wille zur Wahrheit) Marbolena - Golgarit (Collegium Magicae 5.5, Collegium Magicae 6) NSC (Legenden von Thorwal 5, Kampf um Tobrien 1) [Godelind von Praßberg - Golgarit (Isenohe 1, Silbergroschen 4+5, Reichsforst 2, Nirgendmeer 1); Gesa Vehrnau (Söldner SL1); Tori (Golgarit LvT7); Finja (Jäger LvT10)] |
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Jayden
Moderator
197 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 15:25:36 Uhr
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ich habe doch bereits gesagt das, sollte es zu keiner übereinkunft kommen, man das militärisch lösen wird... auch wenn du der meinung bist goot en Zitat: das die beteiligten dem "richter" zugestimmt haben, ist da ein wackeliges übereinkommen, dass selbst mit strikten, vertraglichen übereinkünften und heiligen eiden nicht schlussendlich vor zweifeln und dem "recht des stärkeren" der jeweiligen regierungen schützt, die durchaus bereit wären das ganze zur not militärisch zu entscheiden, da es für sie trotzdem keinen grund gibt das recht anderer länder, oder die einschränkung ihrer eigenen rechte durch andere länder zu akzeptieren.
heißt das nicht das es nicht funktionieren kann.
aber das es bisher tatsächlich noch nie gemacht wurde kann ich als argument das es unorthodox ist gelten lassen. schlußendlich ändert es aber nichts weil es bereits passiert ist ohne ein (bisher) genanter einspruch einer der beteiligten. |
Bearbeitet von: Jayden am: 26 Feb 2015 15:30:57 Uhr |
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Goot EN
super aktives Mitglied
2038 Beiträge |
Erstellt am: 26 Feb 2015 : 16:02:24 Uhr
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@tori: halt bloß diesen unsäglichen praiodan hier raus ansonsten stimmt es schon, dass ich die rolle des inquisitors in diesem grenzstreit und die zeitweilige vergabe "an weiden" als unorthodox empfinde, weil es keinerlei ähnliche präzedenzfälle zu dieser entscheidungsgewalt gibt und es sich in dieser situation doch sehr von üblichen schiedsverfahren mit "neutralem" richter unterscheidet.
ich bin aber auch sehr gespannt, wie das ganze verläuft und vielleicht macht ulisses ja einen präzedenzfall daraus. |
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Goot EN
super aktives Mitglied
2038 Beiträge |
Erstellt am: 04 Mar 2015 : 11:37:36 Uhr
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der khunchomer kodex hat angeblich überregionale gültgkeit: "Der einzige Heilige des K.-Kultes ist Ghorio (Dorgulawend) von Khunchom, ein blutrünstiger Rondra-Geweihter und Söldnerhauptmann, der sein Unwesen um 700 v.H. trieb und der den Khunchomer Kodex, den allein an allen Herrscherhöfen Aventuriens rechtsgültigen Söldlings-Kontrakt in puncto Sold und Unterhalt, verfasste. -aventurisches lexikon, s. 159
es beruhen aber auch schlicht viele soldverträge auf dem kodex: "Heute beruhen viele in Aventurien abgeschlossene Söldnerverträge auf diesem Werk, das vor vielen Jahrhunderten vom Rondrageweihten Ghorio Dorgulawend verfaßt wurde - angeblich nach einer Vision der Götter Praios und Rondra, die Gesetz und Ehre in das wütige Toben der Söldnerbanden bringen wollten." die wüste khom und die echsensümpfe, s. 92
schlussendlich hat das wort der verwalter der urabschrift in khunchom auch überregionalen (und politischen) einfluss (auf söldner), wenn es um die auslegung und bewertung von soldverträgen und das verhalten der soldherren geht. "als erste reaktion auf die verlautbarung aus khunchom haben mehrere haufen neethaer, warunker und almadaner söldner den heerbann herzog jast gorsams vom großen fluß verlassen und erklärt, dass sie erst dann wieder zurückkehren wollen, wenn der herzog ihrer forderung nach verdreifachung des soldes nachgekommen sei. -AB nr. 57, (söldlinge tun ihren unmut kund)
inhalte des kodex werden oftmals nur wage angedeutet (auf eine sammlung habe ich hier keine lust). es lassen sich aber praktisch keine expliziten gesetze und wortlaute finden. |
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