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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt am: 28 Aug 2016 :  13:13:07 Uhr  Profil anzeigen
Im Ramen der neulichen Zauberdiskussion hat sich mir eine Frage gestellt:

Im P&P sehen verschiedene Beherrschungs/Einflusszauber vor, dass das Opfer den Zauberer nicht direkt als Verursacher erkennen kann (KL-Proben bei Bannbaladin und Große Gier).
Ob beim ERINNERUNG VERLASSE DICH auch die Erinnerung an den Zaubervorgang selbst wegfällt, ist auch hier ungeklärt.


Im Larp-Regelwerk steht nichts dazu, daher würde ich einmal nach persönlichen Meinungen aber auch praktischen Erfahrungen im LARP fragen.
Immerhin wäre es für den Beherrschungsmagier (bzw. Hexe/Druide) sehr wichtig, dass nieman ihr Wirken mitbekommt.

Im weitesten Sinne würde ich mich auch dafür interessieren, inwieweit der Einsatz von "harten" Beherrschungszaubern/-ritualen (Imperavi, Amulett der Herrschaft) im Spiel von anderen Spielern aufgenommen wurde.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
Madanir Chrysotheus, Selemer Patrizier, Historiker und Haruspex
Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)

Zeki
Junior Mitglied


68 Beiträge

Erstellt  am: 28 Aug 2016 :  13:35:19 Uhr  Profil anzeigen  Besuche Zeki's Homepage
Je nach Art des Zaubers könnte man es wie beim Taschendiebstahl machen.
Sprich: Man redet mit einer SL, die es dem Opfer dann erklärt.

Bei manchen Zaubern, die von aAngesicht zu Angesicht gewirkt werden, ist dies natürlich nicht zu machen aber gerade bei den Herrschaftsritualen aus der Ferne würde das gut gehen.

Zeki Vaharada - Zahori
Soeren Olafson - Thorwaler
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 28 Aug 2016 :  15:57:11 Uhr  Profil anzeigen
gibt es dafür überhaupt erfahrungswerte?
hat dass schonmal jemand als steigerungswürdig erachtet, konnte es anwenden und das auch noch gegen einen spieler?
ich kann es mir nämlich kaum vorstellen.

viele beherrschungszauber (und ihre abgebrühten nutzer) zielen aber auch gar nicht darauf ab, heimlich zu sein.
ein im jähzorn (offen) gesprochener große gier wird mit den konsequenzen nicht lange auf sich warten lassen (die eigenen untaten/dummheiten auf eine angebliche verzauberung durch eine hexe zu schieben ist ohnehin sehr beliebt).
auch zauber wie zwingtanz, oder zauberzwang sind keinesfalls heimlich (sofern das opfer nicht so dumm ist, dass man ihm später einen dicken bären aufbinden kann).

schon allein aus der IT-konsequenz heraus, kann es überaus plausibel sein, in den meisten fällen spätestens durch gewisse magiekunde den ursprung zu identifizieren.

man kann sich natürlich auch anders aus der affäre ziehen und sei es nur, dass der kaltblütige beherrscher sich seines opfers entledigt, sich in speziellen fällen hinter einer hohen SO-differenz versteckt, oder einfach flieht (alles schwierig im larp umsetzbar).

erinnerung verlasse dich: nach p&p (was als ideale richtlinie für etwaige gröbere larp-regeln dient), kann sich das opfer ja nicht an sein bisheriges leben (der beginn des zauberns gehört damit dazu) und nach der wirkungsdauer nicht an die geschehnisse während der wirkungsdauer erinnern.
der vernunft nach hätte der "gelöschte" also während der wirkungsdauer keinen grund den freundlichen magier für seine amnesie verantwortlich zu machen, könnte aber nach der wirkungsdauer zu dem schluß kommen, dass der zauber (relativ unauffällig durch bloße berührung und formel) das letzte war, an dass er sich vor seinem "filmriss" erinnern kann.
es ist also durchaus möglich, dass man dem magier auf die schliche kommt.

soweit mir bekannt, wurde die vergleichbare liturgie des namenlosen schon einmal (von NSCs auf SCs gewirkt).
für erfahrungsberichte wendet euch bitte an paddy (ehemals eisenschweine).

imperavi: der magier ist durch die ausführung (1 m reichweite und geflüsterte formel, sofern "fixiert sein opfer" als blick gemeint ist) nur geringfügig davor geschützt entlarvt zu werden.
sofern nicht in einer menschenmasse gewirkt, könnte ein magiekundiger schon allein aus der nähe zum zeitpunkt der beherrschung auf den täter schließen.

bei herrschaftsritualen gibt es höchstens die möglichkeit der beweisfindung (fund des ritualgegenstands inflagranti, oder mächtige analysemagie, wobei letzteres sich eigentlich nur mit optionalen p&p-regeln wie signaturkenntnis, etc. bewerkstelligen ließe) und dass der druide erst einmal an haare, fingernägel und co. kommen muss.

das naheliegendste in solchen fällen ist tatsächlich die ansage durch den mittelsmann, das fände ich aber speziell für den imperavi unangebracht (höchstens wenn man bei der ansage auch tatsächlich nur einen meter entfernt steht und es gibt auch eine differenz zwischen geflüsterter und genuschelter formel).

man muss sich natürlich fragen, ob man so ins detail gehen will und das regelwerk noch komplizierter macht (man kann auch nicht besonders gut im spiel exaktere p&p-regelwerke befragen), oder ob man nicht lieber vereinfachende richtlinien (unter beugung von DSA), spontane SL-entscheide, oder intuitive, situationsspezifische entscheidungen benutzt.
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Bernika
super aktives Mitglied


2102 Beiträge

Erstellt  am: 28 Aug 2016 :  20:41:14 Uhr  Profil anzeigen
Als Spielerin einer Beherrschungsmagierin habe ich es bisher so gehalten:
- Imperavi: Bisher nur mit "offizielle" Erlaubnis seitens weltlicher oder kirchlicher Machtinhaber genutzt, z.B. bei Verhören. Da natürlich ganz offen und direkt von Angesicht zu Angesicht
- Bannbaladin: So ganz nebenher ins Gespräch einfließen lassen. Die Mitspieler haben darauf bisher prima reagiert und selbst entschieden, was sie davon gemerkt haben
- Memorabia falsifir: Entweder offiziell mit IT-Absprache zu seelenheilkundlichen Zwecken verwendet, daher offen und unverdeckt, bei nicht öffentlicher Verwendung gerne mittels eines Artefaktes und über den Weg einer SL. Hat sehr gut funktioniert.
Weitere Einfluss- oder Beherrschungszauber habe ich noch nicht verwendet.

Ich würde auf alle Fälle bei verdeckter Herrschaftszauberei den Weg über eine SL gehen oder (falls gerade keine zur Hand) den Zauber kurz auf einen Zettel schreiben und diesen dem Verzauberten zukommen lassen. Dann weiß er auch nicht, wer es gewesen ist, kann aber nach eigenem Ermessen darauf reagieren.

Insgesamt muss man sich als Spieler eines Zauberkundigen im Bereich Einfluss/Herrschaft natürlich immer darüber im Klaren sein, dass man anderen Mitspielern mit seinen Aktionen das Spiel unter Umständen auch ziemlich kaputt machen kann und sollte die betreffenden Zauber nur sehr dosiert und in passenden Situationen zum Einsatz bringen. Trotzdem habe ich auch schon ganz tolle Spielszenen nach so einem Zauber erlebt.

Aktive Rollen:
Elyssa Niobalde di Sansegostiano, ehemalige nostrische Frankfreie und nun horasische Esquiria (Nos 6, Hor 2+3+5+7, WB 1)
Selwyne von Beereskow, festenländische Bronnjarin (Sil 2, ZG 1.5, SG 3, div. andere Bornlandcons)
Feqzandra sala Sahib Oswyn, Beherrschungsmagierin und Seelenheilkundige (sehr viele Cons...)
Raugund gebranntmarkte Büßerin und jetzt Praios-Novizin (PzE 1-5)
Ailbhe vom Swartenhof albernische Waffenmagd (dgT)
Chryseis von Kutaki Zyklopäische Medica für die Sechssäftelehre (dgT2, WK 8+9)

Bearbeitet von: Bernika am: 28 Aug 2016 20:43:37 Uhr
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 29 Aug 2016 :  14:33:17 Uhr  Profil anzeigen
mach doch ruhig einen ausführlichen bericht des spielgeschehens, damit wir einen besseren eindruck erhalten.

die "erlaubte" beherrschungsmagie finde ich schwierig, so wie die unorthodoxe erlaubnis bezüglich jeder eigentlich verbotenen magie (oder anderer verbrechen, wie dem "dispens zum töten").
in den letzten quellendiskussionen hat sich aber auch gezeigt, dass es gerade bei der beherrschungsmagie schwierig zu sagen ist, was da eindeutig verboten ist.
gefühlt wird da für mich aber generell oftmals übertrieben, inwieweit man sich auf (nirgendwo in den quellen erwähnte) "ausnahmeregelungen zu selbstverteidigungszwecken", oder mündliche zusicherungen individueller (ungleich tatsächliche lokale autorität) adliger/priester verlassen kann.
ich würde es auch nicht als selbstverständlich annehmen, dass eine tatsächliche lokale autorität willkürlich überregionalen/übergeordneten gesetzen und vorschriften widersprechen kann.

das soll natürlich nicht heißen, dass man es nicht trotzdem (als willkürliche, geduldete, unorthodoxe und eigentlich illegale praxis des maroden rechtsystems) machen kann, man sollte aber nicht mit "offizieller und legaler erlaubnis", oder gar generellen dispensen hausieren gehen.

mal so für darstellungszwecke, habe ich mal als NSC auf einer con (DKWDDK mit freier orientierung an unserem regelwerk, deshalb auch variante mit mehreren befehlen möglich) einen imperavi (in richtung offene demonstration der willkürherrschaft) an zwei armen spielern verübt.
zur vorbereitung der szene habe ich die 2 unauffällig auf ihre MR angesprochen (kein störendes stufentelling nötig), sie gewarnt dass es heftig wird, sie sich aber drauf einlassen sollten.
die 2 fanden sich dann als demonstrationsobjekte wieder und als der mann sich vor seine frau stellen, den dolch nehmen und einfach mal zustechen sollte, kam das rollenspiel.
der mann hat sich gesträubt und gewunden, während ich fordernder und eindringlicher wurde.
er stach sich dann mal eben lieber selbst ins herz...
ich kannte die beiden und der mann hatte vorher mal beiläufig erwähnt, das dies wohl der größte alptraum für seinen char wäre (war auch zum glück eine alptraumwelt).

insgesamt entspricht das nicht richtig der (exakten p&p-)mechanik des imperavi, da man (durch überwältigende furcht) schlicht nicht fähig ist, dem befehl zuwider zu handeln, oder die durchführung hinauszuzögern.
dennoch empfand ich es als eine sehr gelungene szene nach dem motto, DSA-nahe darstellung, die ausreichend genau genommen und mit der eigenopferung nicht einfach abgetan wurde.
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longbow
Moderator


251 Beiträge

Erstellt  am: 29 Aug 2016 :  14:44:14 Uhr  Profil anzeigen  Sende longbow eine ICQ Message
Zitat:
Original erstellt von: Bernika

Als Spielerin einer Beherrschungsmagierin habe ich es bisher so gehalten:
- Imperavi: Bisher nur mit "offizielle" Erlaubnis seitens weltlicher oder kirchlicher Machtinhaber genutzt, z.B. bei Verhören. Da natürlich ganz offen und direkt von Angesicht zu Angesicht


Stimmt nicht, ich hab den 1x am CM in der Traumwelt gefressen :D

Adeptus-Leutnant Leorand vom Berg-Rothenfels (SG 3, 4, 5 ; CM3, WB 1, KuT 1 + 2) - gerettet im Zuge von ZG3, akuter Fall für die Noioniten
Aurion - Druide aus Drakonia (Ambratz 1)
Qushrah Nedime saba Eshila - aranische Medica (SdB4, 5, Hinter den Schleiern 1)

---

Silbertaler-Team
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 29 Aug 2016 :  23:10:57 Uhr  Profil anzeigen
Die IT-rechtlichen Fragen zur Beherrschung wollen wir vielleicht einmal hinten an stellen...

Mir ging es eher um die Frage, wie man mit so etwas umgeht: sowohl als Opfer, wie auch als Täter.

Opfer: weiß ich, was gerade mit mir passiert und kann ich es einordnen? Kann ich den Täter später identifizieren? Wie weit muss ich meinen Char verbiegen? Der Täter riskiert möglicherweise etwas, wenn er zu solchen Mitteln greift: haue ich ihm das dann später IT um die Ohren?

Täter: kann ich meine Fähigkeit (die ich eventuell teuer gesteigert habe) anwenden, ohne einem anderen Spieler das Con-Erlebnis zu vermiesen?
Kann ich die Opferrolle für den anderen Spieler irgendwie "angenehmer" gestallten?


Das einige Beherrschungen (z.B. Flüche und Druidenrituale) besser über die SL laufen sollten, ist logisch.
Bei einigen Zaubern wie dem Imperavi oder dem Zauberzwang nicht praktikabel, da dort die Zauberbeschreibung eine genaue Definierung der jeweiligen Aufgabe an das Opfer erfordert.


Nachträgliche Anmerkung: wenn ich in diesem Zusammenhang von Spielern spreche, schließé ich damit die NSCs natürlich ein.^^

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  01:38:47 Uhr  Profil anzeigen
gibt es auf solche fragen überhaupt richtige antworten?

ich denke es wünscht sich niemand eine magiekunde-anforderung für eine "erlaubte schlussfolgerung" und alrik-normalaventurier kann auch mal der meinung sein, dass er verzaubert wurde, auch wenn er (bewusst wie unbewusst) falsch liegt.

wie hat man sowas denn im p&p gemacht?
da haben die spieler doch auch erst einmal wild vermutungen angestellt und danach gehandelt.
eine probe auf magiekunde (im larp tatsächliche erinnerung an hintergrundinformationen) bietet ja auch keine definitiven aussagen (die gibt es ja erst duch gelungene analyse, was perfiderweise auch durch verdeckte würfe und verschleierungsmagie, diverse irrtümer erlaubt).

einen ursacher ausfindig machen zu können muss man von fall zu fall sehen (zauberzwang offensichtlich, aber geflüsterte formel beim imperavi gehört?) und aus der IT-konsequenz der umstände entscheiden.
ich finde es auf jeden fall fair/angemessen/nachvollziehbar/IT-konsequent, bei entlarvung zu verlangen, dass den "täter" die volle härte des gesetzes (oder sogar noch mehr) trifft.
warum auch nicht?
er hat es selbst provoziert, egal ob er sich über mögliche konsequenzen im klaren war, oder auch nicht.
das ist IT-konsequenz.

dass man überhaupt weiß, dass man verzaubert wurde, mag beim bannbaladin noch fraglich sein (vielleicht finden wir mal eine vernünftige richtlinie dafür), aber schon allein aufgrund der massiven, unerklärlichen wirkung, ist es bei diversen zaubern wie große gier (unwiderstehliche gier nach absurden dingen), imperavi (überwältigende angst davor einem unerklärlichen drang zu widerstehen) und co. auf jeden fall plausibel, eine verzauberung zu vermuten, auch wenn man keine ahnung hat woher.
man müsste schon zum zeitpunkt der verzauberung volltrunken/sehr abergläubisch/fiebrig gewesen sein, um sein handeln als profane nebenwirkung solcher umstände erklären zu können (richtlinen für empfehlung oder sogar zwang sind da kaum möglich).

wie man das beherrschungspiel "verträglicher" gestalten könnte, lässt sich auch nicht allgemein beantworten (schon allein, weil manche aus prinzip das magiespiel nicht leiden können).
es hilft aber sich z.b. solche grundsätzliche fragen zu überlegen (die bei jeder magieanwendung und wahrscheinlich auch jedem anderen rollenspiel anwendung finden sollten):
-ist es unter diesen umständen sinnvoll?
-bereichert der effekt das spiel/erzeugt er spiel?
-fördert es nicht nur den eigenen spielspaß?
-wollen die mitspieler sich drauf einlassen?

ansonsten ist gerade die beherrschung, als eine gängelung eines fremden charakters/eine willkürliche erzwingung von speziellem rollenspiel/ein möglicher ungewollter eingriff in das charkonzept, definitiv mit vorsicht zu genießen.
die diskussion über den "aventurischen vergewaltigungszauber" hatten wir ja auch schon.
konsequenz soll sein, dass jeder zauber ein spielangebot darstellt.
offensichtlich ist das aber bei jeder handlung im rollenspiel der fall und ein spielangebot einfach zu ignorieren, weil man es nicht will wird (im regelwerk) schon als sehr pappnasig angesehen.
die konsequenz daraus ist, dass das opfer die wirkung vielleicht nur zähneknirschend erduldet, aber alles andere als spaß hat.
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Ashara
super aktives Mitglied


1627 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  07:40:48 Uhr  Profil anzeigen
Bei Imperavi und Zauberzwang würde ich auch davon ausgehen, dass der vom Bezauberten als "Verzauberung" registriert wird - da ist die Ausführung einfach zu offensichtlich. Es sei denn natürlich, der Magier sorgt dafür, dass sein Opfer während des Zauberns so auf etwas anderes konzentriert und damit von ihm abgelegt ist, dass er selbst diese offensichtlichen Handlungen nicht oder nur am Rande mitbekommt.

Beim "Große Gier" sehe ich das etwas anders - der ist bereits von der Zauber-Technik darauf ausgelegt, dass man ihn unbemerkt ausführen kann. Die Worte kann man recht gut in ein Gespräch einfließen lassen und die Berührung wie zufällig geschehen lassen. Das "was du jetzt brauchst..." ist aus meiner Sicht ein reiner OT-Trigger - Ingame dürfte da kaum ein Charakter bei stutzig werden. Natürlich muss man da als Zauberwirker darauf achten, es eben auch im Rahmen der Unauffälligkeit zu halten, also weder mit dem Ziel der "Gier" zu stark von den natürlichen Wünschen abzuweichen, noch den Zauber zu abrupt anzubringen.

Hier mal ein Beispiel, wie es gehen kann:
Der Traviageweihte liegt verletzt am Rand des Schlachtfeldes und weigert sich, sich von den Helfern in das sichere Lazarett bringen zu lassen, weil man sich erst um die anderen Verletzten kümmern soll. Man redet auf ihn ein, wie auf einen lahmen Gaul, ohne Erfolg. Bis schließlich die Heilerin sacht über seinen Kopf streichelt und ihm erklärt, dass er einen Aufenthalt im Lazarett jetzt wirklich dringend brauchen würde. Er sieht das nun endlich ein und lässt sich wegbringen.
Warum sollte der Geweihte hier davon ausgehen, dass da grade ein Zauber auf ihn gewirkt wurde? Oder die Umstehenden? Dafür gäbe es eigentlich nur OT-Anhaltspunkte...

Ob man überhaupt auf einen anderen Mitspieler einen Beherrschungszauber legen will, sollte man sich natürlich immer gut überlegen, sowohl was die IT-Konsequenzen angeht (über die man wiederum trefflich streiten kann), als auch was den OT-Spielspaß des anderen angeht. Bei letzterem frage ich mich immer, ob ich das jetzt in der Situation selbst ausspielen wollen würde.

Zum Abschätzen, ob man es jetzt machen kann/soll, wäre es aber in der Tat sehr hilfreich, wenn es dazu eine offizielle Regelung für die jeweilige Con gäbe, damit der Beherrscher diesen Punkt (Risiko, Entdeckt zu werden) in seine Überlegungen mit einbeziehen kann und dabei Täter und Opfer von den gleichen Voraussetzungen ausgehen.

Die tut nichts, die will nur Spielen...
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  11:43:54 Uhr  Profil anzeigen
Es ging mir mit meiner Frage weniger um eine "letztgültige Wahrheit" der Beherrschung, sondern vor allem um Ideen und andere Ansichten, wie ich - für mich - mit den den entsprechenden Situationen umgehen kann.

Als auf einer (Nicht-DSA-Con) mal an mich der magische Befehl erging, die Heilerin mit diesem Schwert zu schlagen, habe ich das getan. Mit dem Griff.
Der Beherrscher war erst perplex, dann IT sauer und OT amüsiert (die richtige Mischung).

Als NSC-Vampir auf SdB war ich der Täter, hatte aber den Eindruck, dass eine intensive Szene die Opfer "gnädig" gestimmt hat: meine Befehle wurden in der Tat ausgeführt, man hat mir sogar dafür gedankt.
Vielleicht hatte ich aber auch Glück mit den Spielern.

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Ashara
super aktives Mitglied


1627 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  12:05:38 Uhr  Profil anzeigen
Also ich persönlich spiele Beherrschungen (als Opfer) dann gerne aus, wenn:

a) Sich der Beherrscher bei der Darstellung Mühe gegeben hat
Liefert schon das Verzaubert werden eine schöne Szene, dann gebe ich mir natürlich auch in der Folge besondere Mühe, den Befehl schön auszuspielen. Kommt nur ein "Imperavi - Erschlag sie alle" im Vorbeigehen, sinkt meine dahingehende Bereitschaft und mein Engagement drastisch.

b) Die Beherrschung Sinn macht
Wenn ich verzaubert werde, einfach "weil der Wirker es kann", habe ich in den seltensten Fällen große Lust, das auszuspielen. Und das meint jetzt nicht die Machtdemonstration des bösen Finsterlings als Stilmittel, sondern eher die Angehörigen der Coolness- und Kenderfraktion (die es im freien Larp aber wohl deutlich häufiger gibt, als hier).

c) Der Auftrag nicht zu ... ist
Dinge wie Zwingtanz sind einfach echt nicht meins, da hält sich mein Ausspiel-Enthusiasmus dann in sehr engen Grenzen.
Oder auch, wenn der Befehl dazu führt, dass ich den Char, wenn er wieder Herr seiner selbst ist, auf Grund dessen, was unter der Beherrschung geschehen ist, nicht mehr weiterspielen wollen würde (Dauerdepri oder Schwanger z.B. sind für mich nicht erstrebenswert).

d) Der Befehl spielbar ist
Eine Beherrschung "setz dich in deine Hütte und bleib da für eine Stunde hocken" oder "renn in den Wald, soweit du kannst" kann man zwar ausführen, aber das hat dann nicht mehr viel mit Spiel zu tun.
Sind mir Dinge OT unmöglich (z.B. wegen meiner Sehschwäche), spiele ich die natürlich auch nicht - aber das ist was anderes, das klärt man einfach grad OT mit dem Beherrscher und passt die Szene dem an.

Was das Entdecken der Beherrschung angeht, so hängt das bei mir glaube ich in der Folge dann auch davon ab, wie viel Spiel-Spaß mir das Beherrscht werden gebracht hat. Hat alles gepasst, dann bin ich auch eher bereit, nichts davon gemerkt zu haben (oder eben auch gerade doch, wenn ich das Gefühl habe, dass der Beherrscher an eben dieser Reaktion/Entwicklung seinen Spaß hätte).
War es eher bescheiden, mach ich mir auch im Nachgang da nicht groß Gedanken und spiel, wie es die Regeln vorgeben oder es mir besser in den Kram passt.

Ich hoffe, das war so in etwa das, nachdem du gefragt hast?

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Bearbeitet von: Ashara am: 30 Aug 2016 12:23:22 Uhr
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  12:39:17 Uhr  Profil anzeigen
ich halte es nicht für plausibel eine wortwörtliche gier unbekannter herkunft, bei der man "alles menschenmögliche" versucht um selbige zu befriedigen, als zufällige und unauffällige wirkung freundlicher worte anzunehmen.
spätestens, wenn das opfer klassisch den ofen nach seinen geliebten glühenden kohlen durchwühlt, sollte auch der dümmste bauer sich nach potentiellen sündenböcken für solche böswilligen verwünschungen umsehen.

ob man sich dabei gerade wortwörtlich auf die hexe einschießt, muss nicht zwingend sein, da man z.b. die anweisung nur hören, aber nicht verstehen muss, usw.

schlussendlich kann man auch niemanden davon abhalten, mit dem finger auf jemanden zu zeigen und den dann auch überprüfen und womöglich überführen zu lassen, egal ob das opfer (oder ein zeuge des geschehens) diese schlussfolgerung plausibel erklären kann.
dass kann in manchen fällen bei offensichtlicher vermischung von IT- und OT-wissen auch recht pappnasig sein, aber so unauffällig ist diese ganze magie bei objektiver betrachtung eigentlich nicht.
da scheinen unter den jeweiligen spielern von hexe(r) und co. immer sehr romantische vorstellungen vorzuherrschen, dass ihre intriganten verführer im hintergrund ihre (magischen) fäden ziehen und die unwissende bauernbevölkerung an der nase herumführen können (während oftmals alles an ihnen schon beim ersten blick ihre profession verrät).

"offizielle (und auch noch orgaspezifische) regelungen" für das erkennen von magie und ihre (rechtlichen) konsequenzen muss ich erst einmal verneinen.
wie soll das denn aussehen?
warum kriegen nicht auch andere kritische bestandteile des rollenspiels (und sei es nur weltliches recht) solche leitfäden?
wie passt das damit zusammen, dass die leute lieber viel weniger blabla im regelwerk lesen wollen?
lohnt sich der aufwand für solche leitfäden, wenn man die leute noch nicht einmal dazu bekommt ihre treffer (überhaupt) auszuspielen?

man sollte einfach festhalten, dass es allgemein so gesehen wird und in wechselwirkung mit den quellen plausibel ist, dass man nicht ungestraft einen anderen menschen seines freien willens mit magie berauben kann, dass der täter unter umständen erkannt, oder als täter behauptet werden kann und das negative (rechtliche) konsequenzen wahrscheinlich sind.

die erfahrung zeigt auch, dass man gar nicht vorhersagen kann, was der mob der spielerschaft für angemessene reaktionen und strafen für plausibel, oder sogar aventurische tatsache hält, egal was die quellen (und hypothetische leitfäden) außerhalb des spielflußes grob, oder auch sehr genau sagen.
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Bernika
super aktives Mitglied


2102 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  13:50:45 Uhr  Profil anzeigen
@longbow:
Stimmt. Danke für den Hinweis. Ich habe den Imperavi auch beim CM schon zu Lehrzwecken eingesetzt. Den in der Alptraumwelt erzwungenen Imperavi "töte XY" habe ich allerdings IT nicht wirksam ausgespielt (also ohne Magieeinsatz) und mein Opfer (dich?) leise gebeten, nur mitzuspielen, damit es nicht auffällt und nicht wirklich tödlich zuzustechen.

@GootEn:
Auf Isenohe 1 habe ich auf Anordnung der örtlichen Adeligen zwei verdächtige Minenarbeiter zu den Ereignissen vor Ort befragt. Leider habe ich dabei aber meine Imperavi-Frage etwas zu vage gestellt und bekam keine hilfreiche weiterführende Antwort. ;-)
Beim SdB 2 habe ich auf ausdrückliche Erlaubnis der Praioskirche mittels Imperavi eine Frau verhört, die verdächtig war, mit Belkelel im Bunde zu stehen. Es hat mich allerdings sehr verwundert, dass man das von mir magisch erpresste Geständnis dazu her nahm, die Frau auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen.
Auf Horasia 9 wurde ich sogar nachts aus dem Bett geholt und musste auf hochadelige direkte Aufforderung den Anführer der "Geheimbündler" mittels Beherschung befragen. Der wußte nur leider gar nichts und wurde daher als "harmloser Irrer" eingestuft. War sehr lustig. Jeder andere von denen hätte mehr gewußt.

Beim Imperavi gilt es besonders zu beachten, dass man sehr genau darauf aufpassen muss, was man befielt und dass es nicht fehlinterpretiert werden kann. Fast ein bißchen wie beim Beherrschen und Befehlen von Dämonen. *g*

Insgesamt finde ich es wichtig, sich beim Einsatz von Beherrschungsmagie immer zu fragen, ob man selbst Lust hätte, dabei das Opfer zu spielen. Wenn man die Frage mit einem klaren "nein" beantworten würde, dann sollte man die Beherrschung auch auf niemand anderen anwenden.

Natürlich muss jeder Anwender von Beeinflussungs- und Beherrschungsmagie sich IT immer darüber im Klaren sein, dass der Einsatz rechtliche Konsequenzen für einen haben kann. Beeinflussung mag noch recht unauffällig sein, Beherrschung ist das definitiv nicht. Der Beherrschte (so er nicht völlig intoxikiert ist) weiß, dass er da gerade gegen seinen Willen zu etwas gezwungen worden ist. Er weiß unter Umständen nicht, wer es getan hat, aber er kann in den meisten Fällen verlangen, dass nachgeforscht wird, wer es war (und nach Belieben wilde Verdächtigungen aussprechen), oder gar auf persönliche Rache sinnen.
Wenn dann ein Magier zugegen sein sollte, der nachweislich von einer Akademie kommt, die Beherrschung unterrichtet, dann kann es schlecht für ihn aussehen. Etwas schwieriger ist es bei Hexen und Druiden, falls sie nicht offensichtlich zu erkennen sind. Dann braucht man schon qualifizierte magische Analysen, um die Tat nachzuweisen, auch wenn es sicherlich erst einmal ausreicht, den Nachweis zu führen, dass auf eine bestimmte Person XY ein Zauber gewirkt wurde und dass eine bestimmte Person YZ magiebegabt und nicht als Magier gekennzeichnet ist, um YZ bis auf Weiteres in Gewahrsam zu nehmen, um die Sache näher zu untersuchen. Die Konsequenzen für "Naturzauberer" sind allerdings dann ggf. auch weitaus härter als für lizensierte Gildenmagier.

Aber ja, wenn man einen Beherrscher spielt, dann sollte man sich mental darauf einstellen, dass der Ruf nach IT-Konsequenzen laut werden kann und darf dann auch nicht beleidigt sein, wenn dem so ist. Und sollte mitspielen, was immer auch daraus resultiert.

Aktive Rollen:
Elyssa Niobalde di Sansegostiano, ehemalige nostrische Frankfreie und nun horasische Esquiria (Nos 6, Hor 2+3+5+7, WB 1)
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Bearbeitet von: Bernika am: 30 Aug 2016 14:02:41 Uhr
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Ashara
super aktives Mitglied


1627 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  14:18:06 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Goot EN

ich halte es nicht für plausibel eine wortwörtliche gier unbekannter herkunft, bei der man "alles menschenmögliche" versucht um selbige zu befriedigen, als zufällige und unauffällige wirkung freundlicher worte anzunehmen.
spätestens, wenn das opfer klassisch den ofen nach seinen geliebten glühenden kohlen durchwühlt, sollte auch der dümmste bauer sich nach potentiellen sündenböcken für solche böswilligen verwünschungen umsehen.


Zitat:
Original erstellt von: Ashara

Natürlich muss man da als Zauberwirker darauf achten, es eben auch im Rahmen der Unauffälligkeit zu halten, also weder mit dem Ziel der "Gier" zu stark von den natürlichen Wünschen abzuweichen, noch den Zauber zu abrupt anzubringen

Die tut nichts, die will nur Spielen...

Bearbeitet von: Ashara am: 30 Aug 2016 14:19:07 Uhr
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Shalyriel
fleißiges Mitglied


466 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  15:35:38 Uhr  Profil anzeigen
Beherrschungen 'einfach-so-weil-ich-es-kann' finde ich persönlich nicht so toll. Auch sinnlose, oder langweilige Befehle (z.B. 'lauf eine halbe Stunde im Kreis) fördern mEn nicht wirklich den Spielspaß.

Z.B. ein 'Bring-mir-das-Sonnenzepter-des-Praiosgeweihten' wäre was schöneres. Es fördert Spiel, ich muss mir was ausdenken, um den Befehl zu befolgen und andere können auch etwas davon haben.

My personal two cents


Aurora-Orga (PzE)

'Who saves a man, saves the World.'
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 30 Aug 2016 :  15:40:33 Uhr  Profil anzeigen
@bernika:
Zitat:
Beim SdB 2 habe ich auf ausdrückliche Erlaubnis der Praioskirche mittels Imperavi eine Frau verhört, die verdächtig war, mit Belkelel im Bunde zu stehen. Es hat mich allerdings sehr verwundert, dass man das von mir magisch erpresste Geständnis dazu her nahm, die Frau auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen.

das verwundert mich nun auch ein wenig, zumal magisch erbrachte beweise nur vor einem gildengericht bestand haben.
ich gehe übrigens davon aus, dass du die "wahrheit erpresst" hast und der befehl nicht lautete "gestehe, dass du mit belkelel im bunde bist"

@ashara: nun, im beispiel mit dem traviageweihten, würde er spontan eine 180°-wende hinlegen (wo kurz zuvor noch der silberzüngigste char gescheitert ist) und verlangt nun sofort und vor allen anderen verletzten zum lazarett gebracht zu werden.
dort angekommen, weigert er sich nach seiner behandlung sogar den platz für die nachfolgenden verletzten zu räumen und kann auch ansonsten nicht erklären, warum er nicht einen schritt aus dem lazarett heraus wagen will.
nach ein paar minuten ist der drang plötzlich völlig verschwunden und der traviageweihte kann sich in keinster weise erklären, welcher dämon ihn da geritten hat.
"unauffälligkeit" ist relativ.

einem verdacht folgend wird das geschehen aufgeklärt, indem die heilerin, samt allen anderen, die zu diesem zeitpunkt den traviageweihten berührt haben, untersucht und als "magisch" erkannt wurde.
die "eindeutige hexe" wird aus prinzip in den kerker gesteckt.

auf einer skala von 1-10:
wie "unangemessen/pappnasig/nicht plausibel" war der verdacht verzaubert worden zu sein und die überführung des täters?

[optionale fiktion: pech, denn die (zufälligerweise kröten-)hexe kennt diesen zauber überhaupt nicht, aber der traviageweihte hat gar nicht bemerkt, wie der unauffällige "waldläufer", der ihn auch zu überreden versuchte, ihn beiläufig berührt hat...]
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Ashara
super aktives Mitglied


1627 Beiträge

Erstellt  am: 31 Aug 2016 :  12:50:34 Uhr  Profil anzeigen
@Goot EN

Zitat:
AleV:
Die Hexe erzeugt bei einem Opfer eine große Gier nach bestimmten Gegenständen, Orten oder Handlungen und das Opfer wird alles daran setzen, dieses Verlangen zu stillen.

LC:
Mit diesem Spruch erweckt die Hexe in einer Person eine Große Gier nach bestimmten Gegenständen, Orten oder Handlungen. Die Person wird für die Dauer des Zaubers alles Menschenmögliche versuchen, um diesen Gegenstand zu bekommen, diesen Ort zu erreichen oder diese (konkrete, einzelne) Handlung auszuführen – alles andere wird darüber unwichtig. Das Opfer geht aber nicht so weit, sein Leben unmittelbar aufs Spiel zu setzen (jedoch Gesundheit und guten Ruf bisweilen sehr wohl). Im Endeffekt entspricht dies einer misslungenen Probe auf die durch den Zauber entstandene ‘Schlechte Eigenschaft’ Gier nach ... in Höhe von ZfP* Punkten.


In beiden Regelwerken kann ich nichts finden, was das von dir ausgemalte Verhalten in der Form als Folge des Zaubers notwendig machen würde - aber überzeichnen kann man ja alles...

Und eine "plötzliche 180 Grad Wendung" kann ich jetzt auch nicht erkennen, wenn man den drängenden Bitten seines Umfeldes schlussendlich doch nachgibt...

Die tut nichts, die will nur Spielen...
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 31 Aug 2016 :  14:26:31 Uhr  Profil anzeigen
Bei der Großen Gier ist sicherlich die Art der Gier wichtig.
Wer plötzlich "ganz dringend einen Kuss von einem Dämon will", erlangt mehr Aufsehen als jemand, der sich "schnell noch ein Ferdocker" hohlen möchte.

Aber das sich Spieler selbst bei unauffälligen Hellsichtszaubern in Profi-Inquisitoren verwandeln, ist leider auch schon vorgekommen.

Vielleicht ist es bei der Durchführung von Beherrschungen wichtig, dass man auch ein echtes Spielangebot an das Opfer richtet. Nicht nur eine schöne Zauberszene, sondern auch ein Auftrag, der zum Charakter passt und auch dem Spieler vielleicht Spaß macht.

(Ad hoc Angst- und Lähmzauber, etc., die der Selbstverteidigung dienen, mal außen vor gelassen)

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
Madanir Chrysotheus, Selemer Patrizier, Historiker und Haruspex
Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)
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Goot EN
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2038 Beiträge

Erstellt  am: 31 Aug 2016 :  15:10:46 Uhr  Profil anzeigen
@ashara:

-180°-wende: "nicht ins lazarett gehen wollen, weil die gesundheit der anderen vorgeht" -> "unter allen umständen ins lazarett wollen, während die gesundheit der anderen"(...)darüber unwichtig(...)" wird".
dass der traviageweihte hier gleich seine grundsätzliche überzeugung über bord gehen lässt, klingt nicht nach dem nachvollziehbaren effekt eines freundlichen satzes.

-weigerung das lazarett nicht zu verlassen: die "gier" (lasst euch das wort ruhig nochmal durch den kopf gehen) nach einem "aufenthalt im lazarett".

-man lasse sich nochmal durch den kopf gehen, dass das opfer "(...)alles menschenmögliche(...)" versucht, um diese gier zu befriedigen...

inwiefern lassen sich diese dinge in den beschreibungen nicht finden und sind "überzeichnet"?

es zeigt sich, dass es auch einen großen unterschied macht, wie und wie ausführlich man dem opfer solche wirkungen mitteilt.
dabei gehe ich davon aus, dass manche ganz gerne ihre (bewusst wie unbewusst) einseitige sichtweise vermitteln wollen.

in diesem beispiel, ist die reaktion meines traviageweihten sehr gut nachvollziehbar, wenn man ihm
"du hast (für zeit X) einen unwiderstehlichen drang nach einem aufenthalt im lazarett und wirst alles menschenmögliche tun um diesen zu befriedigen, solange du dein eigenes leben nicht gefährdest.
vermittelt hätte (was ich als überaus korrekt im kontext der beschreibungen behaupten will).

dagegen ist es zu erwarten, dass asharas traviageweihter bei einer ansage von z.b.
"du verspürst plötzlich den drang, dich im lazarett aufzuhalten"
ganz unbekümmert ins lazarett geht und um pappnasigkeit zu vermeiden der IT/OT-trennung soweit folgt, dass es erst einmal keinen hinweis auf eine verzauberung gibt (was auch irgendwie nicht soviel spiel erzeugt).

es ist also bei beherrschungszaubern nicht nur sinnvoll, den einsatz zusammen mit dem opfer vorzubereiten, sondern auch generell gefühle, motivationen und spielmöglichkeiten zu vermitteln.
für gewöhnlich hat das opfer keine ahnung von beherrschungsmagie (oder gar deren genauer beschreibung), weiß nicht wie sich der drang äußert (todesangst vor weigerung beim imperavi, diffuse, intuitive manipulation von gefühlen beim bannbaladin, usw.) und darf zum ersten mal "beherrschter" spielen.

gemäß der fairness würde ich auch in diesem sinne betonen, dass man die für den täter unangenehmen teile der mechanik nicht ganz dick runterspielt
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 31 Aug 2016 :  16:00:12 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Goot EN


gemäß der fairness würde ich auch in diesem sinne betonen, dass man die für den täter unangenehmen teile der mechanik nicht ganz dick runterspielt



Dem würde ich auch zustimmen. Immerhin tut man - spezielle Situationen außen vor gelassen - etwas Verbotenes. Der Dieb/Räuber muss ja auch mit Strafe rechnen, wenn er beim Stehlen erwischt wird.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
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Goot EN
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2038 Beiträge

Erstellt  am: 31 Aug 2016 :  20:33:11 Uhr  Profil anzeigen
ich denke das macht auch den reiz des konzeptes aus, dass man als hexe auf der hut vor dem pöbel, als beherrscher auf der hut vor dem gildengericht und als dieb auf der hut vor der abgehackten hand ist
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Bernika
super aktives Mitglied


2102 Beiträge

Erstellt  am: 01 Sep 2016 :  09:17:54 Uhr  Profil anzeigen
Es sollte meines Erachtens zumindest so sein, dass das Opfer nach dem Abklingen des Zaubers selbst merkt, dass es da etwas getan hat, das nicht seinem eigenen Willen entsprach. Auch wenn die erzwungene Handlung zunächst für die Umstehenden nicht allzu auffällig gewesen sein muss (Beispiel Ferdoker), sollte der Beherrschte hinterher das nicht schweigend übergehen und darf gerne der Umgebung klar anzeigen, dass da etwas nicht in Ordnung war.

Aktive Rollen:
Elyssa Niobalde di Sansegostiano, ehemalige nostrische Frankfreie und nun horasische Esquiria (Nos 6, Hor 2+3+5+7, WB 1)
Selwyne von Beereskow, festenländische Bronnjarin (Sil 2, ZG 1.5, SG 3, div. andere Bornlandcons)
Feqzandra sala Sahib Oswyn, Beherrschungsmagierin und Seelenheilkundige (sehr viele Cons...)
Raugund gebranntmarkte Büßerin und jetzt Praios-Novizin (PzE 1-5)
Ailbhe vom Swartenhof albernische Waffenmagd (dgT)
Chryseis von Kutaki Zyklopäische Medica für die Sechssäftelehre (dgT2, WK 8+9)
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Ilmarjew
Moderator


2128 Beiträge

Erstellt  am: 01 Sep 2016 :  13:29:41 Uhr  Profil anzeigen
Die Spieler, die mich aus der Zeit v.B. (vor Brayanokles) kennen, wissen, dass ich als Magier, Ilmarjew genannt, sehr selten mal einen ruhigen Horriphobus gesprochen habe.

Auf Spur des Blutes möchte ich diesen ruhigen Magier gerne mal wieder spielen. Wie soll ich jetzt den Horriphobus ausspielen? Ich freue mich auf Tipps.

Ilmarjew Woldurjenko, Magus der Schule der Beherrschung zu Neersand, Magier Erster Flamme vom Blutclan (Nos 2, 4, 6 & 7, Hai 2, LvT 4, 8, 9 & 10 & SdB 4)
Brayanokles Horathyon A'Sphareïos dylli Tyrakos, Donator Lumini Ordinis Bosparanis (Nos 8, OL 1 & 2, Ise 1, SG 4 & 5, SdB 2 & 3 & ST 1) Luminifer Ordinis Bosparanis (KuT 2, ST 2 & 3, ST 2 & 3, PzE 1 & 3 & RF 3)
NSC (SL 2)
Orga (PzE 1, 2, 3 & 3.5)
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longbow
Moderator


251 Beiträge

Erstellt  am: 01 Sep 2016 :  15:20:13 Uhr  Profil anzeigen  Sende longbow eine ICQ Message
Zitat:
Original erstellt von: Ilmarjew

Die Spieler, die mich aus der Zeit v.B. (vor Brayanokles) kennen, wissen, dass ich als Magier, Ilmarjew genannt, sehr selten mal einen ruhigen Horriphobus gesprochen habe.

Auf Spur des Blutes möchte ich diesen ruhigen Magier gerne mal wieder spielen. Wie soll ich jetzt den Horriphobus ausspielen? Ich freue mich auf Tipps.


Technik:
Der Magier droht mit der Faust in Richtung seines Opfers und brüllt die Formel.

Das würde ich als Basis nehmen, und wenn dir noch was gutes einfällt - dazu nehmen :)

Adeptus-Leutnant Leorand vom Berg-Rothenfels (SG 3, 4, 5 ; CM3, WB 1, KuT 1 + 2) - gerettet im Zuge von ZG3, akuter Fall für die Noioniten
Aurion - Druide aus Drakonia (Ambratz 1)
Qushrah Nedime saba Eshila - aranische Medica (SdB4, 5, Hinter den Schleiern 1)

---

Silbertaler-Team
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 01 Sep 2016 :  18:07:37 Uhr  Profil anzeigen
mit spontan- und kampfzaubern hat man es leider noch mit der darstellung noch schwerer, als bei "gewöhnlichen" zaubern, die man vielleicht in einer stimmungsvollen szene vorbereiten könnte.

dazu kommt, dass die meisten (der opfer) eine vereinfachende vorstellung von der wirkung des zaubers haben (MR geknackt -> angst -> weglaufen).
im larp wurde die ZFP-abhängige wirkung, der nachvollziehbaren einfachheit halber, auf
"Der Magier erscheint seinem Opfer
als eine Gestalt aus seinen
finstersten Alpträumen und
demoralisiert das Opfer hiermit so
total, dass es entweder angsterfüllt
das Weite sucht oder sich
ängstlich in eine Ecke kauert."

heruntergebrochen.
im p&p wäre aber eine immer weiter steigende angst der fall, sodass
man erst MU-proben für attacken vor sich hat, dann ein "rückzugsgefecht" bevorzugen muss, bis schließlich einer heillosen flucht, samt möglicher erschwernisse auf die attribute (sehr ähnlich zur dämonenfähigkeit "schreckgestalt I").

es würde also helfen, wenn deine opfer wissen, dass sie nicht unbedingt sofort in panik verfallen und du dann eine bedrohliche haltung einnimmst, um dein opfer durch verbale einschüchterung vollends klein zu kriegen.

wie gesagt ist das schwierig zu erreichen, da die meisten (NSCs) bei kontakt sofort IT-ängstlich und OT-genervt das weite suchen.

viele (alveran-)larper spielen solche angstzauber immer etwas seltsam aus.
manchmal wirkt der zauber nur sekunden, oder eine neugruppierung lang, oder bis man nach ein paar metern einen anderen gegner findet.
dabei wäre eigentlich wichtig vor dem objekt seiner (größten) angst (ausdrücklich der magier) zu fliehen und das ist ja nicht getan, bloß weil man in eine andere richtung schaut.

ich kann so ein schwaches ausspielen aber ein stück weit nachvollziehen, da die leute rollenspiel, lebendiges aventurien, spannung, action und einen schönen kampf haben wollen und eine "ausgestreckte faust und horriphobus X" bekommen.

also wäre es zuallererst einmal wichtig an den basics zu arbeiten.
leider das übliche problem, dass aventurien hier nichts eindruckvolles hergibt und man furchtmagie ohnehin nicht darstellen kann.

trotzdem:
-konzentration.
besonders ein schnelles stakkato an zaubern erzeugt nicht den eindruck man hätte sich merkmale, representation und matrix im kopf zurechtgelegt.
-haltung.
"der magier droht mit der faust in richtung seines opfers(...)"
da kann man sich mal eine grundhaltung überlegen und die vorm spiegel üben.
wenn ich mir gerade vorstelle wie du eine "bedrohliche" haltung einnimmst und die faust schüttelst, muss ich nur grinsen.
überzeuge mich eines besseren!
-"(...)und brüllt die formel."
der alte schüttelreim (schnell mal gegoogelt)
"Horriphobus Schreckenspein - Fahr in deine Glieder ein!"
hat leider nicht die qualität furchteinflössend zu klingen.
alternativen bieten vielleicht passende lehrsprachen wie bosparano, zhayad und co. (kann man bestimmt auch googeln).
-telling.
leider notwendig noch "horriphobus X" anzufügen, sofern du nicht den selbsterklärenden schüttelreim auf stufe 1 benutzt.
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 01 Sep 2016 :  22:06:16 Uhr  Profil anzeigen
Laute und deutliche Aussprache mit prägnanter Betonung:
Horrriephoobuß, Knurrlaute, Zischen

Bedrohliche Haltung:
hoch aufgerichtet, ins Kreuz werfen, bedrohlich vorbeugen, weit ausgebreitete Arme u.ä.

Mimik:
bei meinem Druiden hat sich mal der "Böse Blick" mit dem... bösen Blick bewährt: ein Auge verengen, das andere möglichst weit öffnen.
Zähnefletschen.

ich weiß, das klingt alles etwas abziebildhaft, bietet aber durchaus Potential, wenn man es richtig einsetzt.
Mein Tipp: ein wenig vor dem Badezimmerspiegel üben und schauen, ob es passt oder albern wirkt.
Vielleicht kommen Dir dabei auch noch andere Ideen.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
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Ilmarjew
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Erstellt  am: 01 Sep 2016 :  22:13:18 Uhr  Profil anzeigen
Die Katze ist soeben davongelaufen.

Ilmarjew Woldurjenko, Magus der Schule der Beherrschung zu Neersand, Magier Erster Flamme vom Blutclan (Nos 2, 4, 6 & 7, Hai 2, LvT 4, 8, 9 & 10 & SdB 4)
Brayanokles Horathyon A'Sphareïos dylli Tyrakos, Donator Lumini Ordinis Bosparanis (Nos 8, OL 1 & 2, Ise 1, SG 4 & 5, SdB 2 & 3 & ST 1) Luminifer Ordinis Bosparanis (KuT 2, ST 2 & 3, ST 2 & 3, PzE 1 & 3 & RF 3)
NSC (SL 2)
Orga (PzE 1, 2, 3 & 3.5)
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Xylel
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Erstellt  am: 02 Sep 2016 :  18:15:11 Uhr  Profil anzeigen
Sehr gut, dann üben wir jetzt mit was stärkerem. Suche Dir einen Ork oder Hooligan.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
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Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)
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Ilmarjew
Moderator


2128 Beiträge

Erstellt  am: 02 Sep 2016 :  20:18:45 Uhr  Profil anzeigen
Ich denke an Erdophilen und AfD-wähler.

Ilmarjew Woldurjenko, Magus der Schule der Beherrschung zu Neersand, Magier Erster Flamme vom Blutclan (Nos 2, 4, 6 & 7, Hai 2, LvT 4, 8, 9 & 10 & SdB 4)
Brayanokles Horathyon A'Sphareïos dylli Tyrakos, Donator Lumini Ordinis Bosparanis (Nos 8, OL 1 & 2, Ise 1, SG 4 & 5, SdB 2 & 3 & ST 1) Luminifer Ordinis Bosparanis (KuT 2, ST 2 & 3, ST 2 & 3, PzE 1 & 3 & RF 3)
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Zeki
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Erstellt  am: 04 Sep 2016 :  10:07:45 Uhr  Profil anzeigen  Besuche Zeki's Homepage
Zitat:
Original erstellt von: Ilmarjew

Ich denke an Erdophilen und AfD-wähler.



Funktioniert doch nur bei rudimentär vernunftbegabten Wesen. ;)

Zeki Vaharada - Zahori
Soeren Olafson - Thorwaler
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