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 Recht zum Tragen eines Wappen
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Greifwjn
Moderator


442 Beiträge

Erstellt am: 29 Sep 2010 :  22:02:54 Uhr  Profil anzeigen  Besuche Greifwjn's Homepage
Hallo an alle,
Ich habe eine wichtige Frage, die mir möglichst schnell beantwortet werden müsste:

Dürfte ich als Bürger der Stadt Gareth ein Wappen tragen, ohne dabei selbst adlig zu sein... also speziell denke ich da an das Wappen:

oder


Der Zweck wäre die Herkunft zur schau zu stellen.
Wer darf denn Wappen tragen?
Dürfen Geweihte Wappen tragen?
Dürfte man obige Wappen tragen wenn man sie leicht abändert?
Bitte antwortet mir baldigst , da es dringend ist.
Vielen Dank

Nitakis Nanduriopoulos
Senior Mitglied


719 Beiträge

Erstellt  am: 29 Sep 2010 :  22:54:43 Uhr  Profil anzeigen  Sende Nitakis Nanduriopoulos eine ICQ Message
Ich habe keine Ahnung, wie es aventurisch oder irdisch rechtlich geregelt ist/war, aber ich würde es bedingt für möglich halten. Der Bürgermeister oder Ratsherren tragen vermutlich irgendwas mit dem Srtadtwappen mit sich herum (einen Siegelring o.ä.) und Soldaten oder Gardisten der Stadt, seien es nun Torwachen oder die Verteidiger im Kriegsfall, könnten Wappenröcke tragen. Ein normaler Bürger auf Reisen, das würde ich eher nicht machen, außer eben, es ist zB ein (ehemaliger) Stadtsoldat, oder jemand in einer sehr offiziellen Mission.

Abwandlungen halte ich hier eher für schwierig, weil das wäre dann ja wieder ein eigenes Wappen, und dazu müsste man adlig sein (oder eine eigene Stadt haben - vielleicht könnte man jetzt mit Stadtteilwappen argumentieren, aber das geht mir zu weit).

Schwarze Lande 1&2: Falk v. Firunstein (möge Boron seiner Seele gnädig sein)
Schwarze Lande 3: Efferdbruder Perval "Hobs" Hobinger
Thorwal 8: Byrni Hjalgarson, Skalde der Knurrhahn-Sippe von der Insel Manrek
sonst: Nitakis Nanduriopoulos, zyklopäischer Mechanicus und Universalgelehrter
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Delilah
fleißiges Mitglied


245 Beiträge

Erstellt  am: 30 Sep 2010 :  14:17:39 Uhr  Profil anzeigen  Sende Delilah eine ICQ Message  Sende Delilah eine Yahoo! Message
Das Wappen einer Stadt gehört der Stadt als Rechtsperson. Auch in Aventurien sind die Städte schon so weit entwickelt, dass sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Das Wappen der Stadt darf also nur verwenden wer als Organ der Stadt auftritt und handelt (Bürgermeister, Rat, Gesandter, Stadtwache, Kämmerer etc.). Alles andere wäre Missbrauch eines fremden Wappens.

Ein gewöhnlicher Bürger dagegen ist nicht berechtigt das Stadtwappen zu führen. Allerdings ist die Führung von Wappen nicht auf Adelige beschränkt. Irdisch taucht das aber erst ab der frühen Neuzeit auf, da verkaufen dann die Hofpfalzgrafen dieses Recht.
Sollte die Person oder Familie jedoch das Recht erhalten haben, ein eigenes Wappen zu führen, so können darin sehr wohl Elemente des Stadtwappens auftauchen, die so die Herkunft des Wappenträgers anzeigen. Es muss jedoch immer darauf geachtet werden, dass keine Verwechslungsgefahr mit anderen Wappen oder dem Stadtwappen besteht - die Wappen müssen also hinreichend unterscheidbar sein.
Sollte eine Wappenverleihung an deinen Char nicht wirklich in deine Geschichte passen, kannst du dir auch noch überlegen, statt eines Wappens eine Hausmarke zu verwenden. Dies ist dann eher ein Zeichen eines handwerklichen Standes. Genaueres dazu findest du hier http://de.wikipedia.org/wiki/Hausmarken und in der dort angegebenen weiterführenden Literatur.

Ein Ziel von Bildung ist es , zu merken, wenn jemand Unsinn redet.

Bearbeitet von: Delilah am: 30 Sep 2010 14:24:27 Uhr
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 30 Sep 2010 :  15:42:17 Uhr  Profil anzeigen
vielleicht sollte man sich eher auf amulette, anhänger und dergleichen beschränken, die nicht als "wappenartige ausweisung" zählen würden

ein amulett beispielsweise mit dem "steigenden fuchs" des hauses gareths wäre eine abwandlung des üblichen phexischen glücksbringers wie er durchaus in gareth zu erwerben wäre und den man ebenso mit selbiger stadt assoziieren würde
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Bernika
super aktives Mitglied


2102 Beiträge

Erstellt  am: 01 Oct 2010 :  10:31:37 Uhr  Profil anzeigen
Und zur Unterfrage: Dürfen Geweihte Wappen tragen?

Sofern sie vor ihrer Weihe eines tragen durften, sollten sie das auch nach der Weihe noch tun dürfen. Sehr viel häufiger tragen sie nach der Weihe aber sicher das Wappen ihrer Kirche (cave: die unterscheiden sich teilweise von Kirchenbezirk zu Kirchenbezirk) oder ggf. ihres Ordens.

Aktive Rollen:
Elyssa Niobalde di Sansegostiano, ehemalige nostrische Frankfreie und nun horasische Esquiria (Nos 6, Hor 2+3+5+7, WB 1)
Selwyne von Beereskow, festenländische Bronnjarin (Sil 2, ZG 1.5, SG 3, div. andere Bornlandcons)
Feqzandra sala Sahib Oswyn, Beherrschungsmagierin und Seelenheilkundige (sehr viele Cons...)
Raugund gebranntmarkte Büßerin und jetzt Praios-Novizin (PzE 1-5)
Ailbhe vom Swartenhof albernische Waffenmagd (dgT)
Chryseis von Kutaki Zyklopäische Medica für die Sechssäftelehre (dgT2, WK 8+9)
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Greifwjn
Moderator


442 Beiträge

Erstellt  am: 02 Oct 2010 :  11:13:31 Uhr  Profil anzeigen  Besuche Greifwjn's Homepage
Vielen Dank für die lehrsamen Antworten.
Ich weiß nun um das Recht aufgenähte Stoffwappen bescheit - mercy, ihr habt mich als nichtadligen davor bewahrt einen blöden Fehler zu begehen
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