Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC VV | NSC VV | gSC VV | SC VV, Zelt | gSC VV, Zelt | SC SV, Zelt |
bis 30.
11.
2014
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119,00 € Ausgebucht |
44,00 € Ausgebucht |
99,00 € Ausgebucht |
54,00 € Ausgebucht |
44,00 € Ausgebucht |
34,00 € Ausgebucht |
bis 31.
01.
2015
|
129,00 € Ausgebucht |
44,00 € Ausgebucht |
109,00 € Ausgebucht |
59,00 € Ausgebucht |
49,00 € Ausgebucht |
34,00 € Ausgebucht |
bis 31.
03.
2015
|
134,00 € Ausgebucht |
49,00 € Ausgebucht |
114,00 € Ausgebucht |
64,00 € Ausgebucht |
54,00 € Ausgebucht |
39,00 € Ausgebucht |
bis 10.
06.
2015
|
144,00 € Ausgebucht |
59,00 € Ausgebucht |
124,00 € Ausgebucht |
74,00 € Ausgebucht |
64,00 € Ausgebucht |
44,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
150,00 € Ausgebucht |
65,00 € Ausgebucht |
130,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
Aufbauhelfer-Rabatt: € 5,00
Abbauhelfer-Rabatt: € 5,00
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Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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IT-Beschreibung
IT-Zeit:
30. Rahja 1037 BF – 2. NL 1037 BF
Feen und Kobolde haben Wolfswacht verlassen. Gingen sie vielleicht, weil sich vor neun Monden dunkle Zeichen am Horizont zeigten? Ein Geheimnis wird sich offenbaren. Lüge und Verrat bedrohen den Frieden. Ein Kampf hat sich angekündigt, und jemand wird die Waffe erheben - so sagen es die Sterne.
Nun erhalten einige Geweihte Visionen ihres Gottes oder ihrer Göttin, die sie nach Wolfswacht führen. Und auch andere wissen, dass sie in Wolfswacht gebraucht werden. Was führt diese Leute nur an den Namenlosen Tagen, dieser furchtbaren Zeit, in der nicht einmal Feuer richtig brennt, in ein derart berüchtigtes Dorf? Sicherlich nicht nur das Neujahrsfest der nun dort lebenden Al’Anfaner!
OT-Beschreibung
Am Freitag Abend der Con beginnen dieses Mal die Namenlosen Tage. (http://www.wiki-aventurica.de/wiki/Namenlosen_Tage) Macht euch daher für Irrsinn und Horror bereit, den man nicht immer mit dem Schwert bekämpfen kann. Einiges wird bisweilen nicht mehr so funktionieren, wie es im Regelwerk geschrieben steht. Wir möchten mit euch an eure Grenzen gehen. Daher kann sich jeder auch jederzeit dem Spiel entziehen, aus diesem Grund lassen wir auch nur Jugendliche ab 12 Jahren zu.
Um euch dieses Spiel zu ermöglichen, ist uns ein stimmiger Hintergrund besonders wichtig. Daher bitten wir darum, dass ihr euch (gerne in Abstimmung mit uns) einen guten Grund überlegt, warum ihr an diesen fürchterlichen Tagen nicht bei eurer Familie im Haus kauert, sondern ein Dorf aufsucht, in dem ohnehin bereits viel Merkwürdiges passierte.
Wir bitten euch daher darum, euch einer bestimmten Gruppe zuzuordenen, um uns die Identifizierung der Anwesenheitsgründe eures Chars zu erleichtern. Sei es, dass ihr euch um Geweihte oder andere Berufene schart, die sich visionengeleitet nach Wolfswacht begeben, oder weil ihr Schätze sucht oder Handel treiben wollt. Ob ihr tatsächlich gemeinsam anreist oder euch (zufällig) in Wolfswacht trefft, ist dabei letztendlich egal. Wir empfehlen trotzdem, euch vorab abzustimmen (gerne im Forum) für schönes Spiel auf dem Con.
Weitere gute Vorschläge für Anwesenheitsgründe und damit Gruppenbildungen findet ihr auch im Forum. Gerne helfen wir euch dabei, passende Gründe bzw. Gruppen zu finden und stellen auch Kontakt zu Gleichgesinnten her. Jeder darf natürlich auch gerne im Forum Verstärkung für seine Gruppe suchen. Auf Wunsch bennennen wir Gruppen auch um oder eröffnen neue Gruppen. Wer Hilfe bei der Suche nach Gründen braucht, kann sich gerne an SL Petra (petra@traumwelten-larp.de) wenden.
Jederzeit gerne gesehen sind Einheimische und andere zum Con-Thema passende Charaktere insbesondere Adelige aus der Region, Elfen aus dem Reichsforst, Hexen, Druiden, Forscher und Al’Anfaner. Die Option des geführten Spielerchars kann nur in Abstimmung mit der SL gewählt werden; sie betrifft nur Charaktere aus der Grafschaft Waldstein oder angrenzenden Landstrichen. Geweihte aus RF1 werden bei der Anmeldung bevorzugt behandelt.
Da wir mit euch eure Grenzen austesten wollen (und auch gerne Privatplot in den Con integrieren), werden wir bei den angemeldeten Spielern zu diesem Thema eine Umfrage starten. Hier gilt: Je mehr wir über euch wissen, um so intensiver können wir das Spiel für euch gestalten. Bitte bemüht euch daher, zumindest einen kurzen Hintergrund zu euren Charakteren zu schreiben und schickt diese direkt per Mail an SL Petra (siehe oben).
Geschichten aus dem Reichsforst II ist ein Vollverpflegungs-Con. Unsere mitspielende Küchencrew wird euch Speisen passend zum IT-Ablauf der Con kredenzen. Es wird eine Taverne geben, in der ihr gegen Zechpapyr geistige und profane Getränke erwerben könnt.
Das Jugenddorf Teufelsfels ist ein Hüttendorf. Die Hütten sind mit Etagenbetten im Jugenherbergsstandard ausgestattet. Kissen und Decken sind nicht vorhanden und müssen mitgebracht werden.
Wir lassen für den (kleinen) Zeltplatz ausschließlich ambientetaugliche Zelte zu. Schickt daher vorher ein Foto des Zeltes an martin@traumwelten-larp.de. In der Anmeldung sollten Zelter die Maße ihres Zeltes angeben. Diejenigen, die bei anderen im Zelt unterkommen, sollten den Besitzer des betroffenen Zeltes in der Anmeldung unter „Belegungswunsch“ angeben.
Aufruf: Wegen des großen Andrangs: Zwei zusätzliche
Küchen-Crew-Plätze zu vergeben (Preis: 0 €, Mithilfe in Küche,
Mitspielen als NSC). Fragen & Anmeldung an martin@traumwelten-larp.de
Zieleingabe für Navis: 55608 Schneppenbach, Am Sportplatz
Achtung! Die PLZ 55608 gilt auch für andere Orte als Schneppenbach. "Am Sportplatz" wird nicht vom jeden Navi als Straße erkannt.
Der Sportplatz liegt zwischen den Orten Schneppenbach und Bruschied an der L 184.
Von Norden und Süden kommend über die A61 bis zur Abfahrt Bad Kreuznach fahren. Von dort der B41 in Richtung Idar-Oberstein folgen. Direkt nach Hochstetten-Dhaun rechts abbiegen auf die L183 nach Kirn. In der Stadt Kirn in Richtung Rhaunen fahren und auf der L182 bleiben bis nach Rudolfshaus. Dort wieder rechts abbiegen und der L184 folgen bis nach Bruschied. Von Bruschied aus auf der L184 bleiben in Richtung Schneppenbach. Kurz vor dem Ortseingang Schneppenbach liegt auf der linken Seite das Jugenddorf Teufelsfels.
Vom Westen, aus Frankreich und den Benelux-Ländern über die A1 und die A62 bis zur Abfahrt Idar-Oberstein fahren. Von dort der B41 in Richtung Idar-Oberstein und Kirn folgen. Die B41 an der Abfahrt Kirn-West verlassen. In der Stadt Kirn in Richtung Rhaunen fahren und auf der L182 bleiben bis nach Rudolfshaus. Dort wieder rechts abbiegen und der L184 folgen bis nach Bruschied. Von Bruschied aus auf der L184 bleiben in Richtung Schneppenbach. Kurz vor dem Ortseingang Schneppenbach liegt auf der linken Seite das Jugenddorf Teufelsfels.
Das Jugenddorf Teufelsfels im Hunsrück ist ein Hüttendorf mit 13 Hütten am Rande des Hahnenbachtals, in dem sich mitten im Wald die größte mittelalterliche Burgruine Deutschlands befindet.
Das Gelände des Jugenddorfes, das unmittelbar an den Wald des Hahnenbachtals angrenzt, ist terrassenförmig aufgebaut. Auf 6 Terrassen stehen ca. 7000 m² Aufenthaltsfläche zur Verfügung. Das angrenzende ca. 3 ha große Wiesen und Buschgelände kann mitgenutzt werden.
Bettzeug oder Schlafsäcke müssen mitgebracht werden. Es sind keine Kissen oder Bettdecken vorhanden und können auch nicht vor Ort ausgeliehen werden.
Hier der Link zur Homepage: http://www.jugenddorf-teufelsfels.de
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006