




Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC SV Zelt Trossvolk | SC SV Zelt Banner | NSC SV Zelt |
bis 10.
06.
2015
|
55,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
bis 23.
08.
2015
|
60,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
30,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
70,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
35,00 € Ausgebucht |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Eilmeldung:
Die Feldküche ist nun dabei und bietet leckere Speisen zu guten Preisen. Ihr Hungerformular findet ihr hier.
http://www.trutzhavener-feldkueche.de/hunger/kampf-um-tobrien.html
IT:
Alle Augen und Ohren im Reich sind derzeit nach Osten gerichtet, Transysilien wankte unter Unruhen, Haffax schien tot. Doch so leicht sollte es nicht sein: Ob Finte, um die Feinde im Inneren hervor zu locken und zu schlagen, oder ob wahrhaft ohne Trug, Haffax lebt und droht dem Reich und der Kaiserin. Immer mehr Gerüchte über den baldigen Ausruf des Heerbanns und die damit einhergehende Invasion Tobriens und Transysilliens machen die Runde. Viele können es kaum noch erwarten endlich loszuschlagen.
So magst auch du dem Rat der Werber, dem Drang, die Heimat zu befreien, oder dem Übermut deiner Begleiter gefolgt sein. Hast dich wie viele andere auch freiwillig gemeldet. Bist bereit für die Kaiserin, die Götter und das Reich zu kämpfen und zu siegen. Beschwingt von den großen Ereignissen um die Befreiung Warunks, dem Fall des Walls des Todes und den Erfolgen im Süden Tobriens bist du bereit, deinen Teil dazu beizutragen.
OT:
Wundert euch nicht über die unterschiedlichen Tarife für SCs, die gibt es, damit wir leicht den Überblick haben wer kämpft und wer nicht oder weniger. Die Kosten sind gleich.
Tarif Trossvolk:
Der Tarif soll von all jenen gewählt werden, die ihre Hauptaufgabe nicht im Kampf sehen, also z.B. Heiler, Handwerker für Waffen, Schilde und Rüstungen, Geweihte (so sie nicht kämpfen), Magier, etc. Wir werden den Trossvolk-Tarif zwischendurch schließen und nur eine passende Anzahl zulassen. Trossvolk hält mit Lagerwache und versorgt die Banner mit allem Nötigen.
Tarif Banner:
Der Tarif soll von all jenen gewählt werden, die Kämpfer sind. Ihr werdet im Forum die Möglichkeit haben, im Vorfeld eurer Banner einzuteilen und wer sich nicht äußert wird von uns zugeteilt. Das ist im Vorfeld bedeutend besser als auf der Veranstaltung. Vor Ort kann man bei Missfallen immer noch Änderungen vornehmen. Offiziere (ob nun Adelige, Krieger, Ritter oder schlicht Soldaten mit Offizierslaufbahn) werden sowohl für das Kommando über die Haufen des Banners als auch für die Bannerführung selbst gebraucht. Wer von sich aus genug Bewaffnete mit sich führt, bekommt in einem Banner auf jeden Fall ein angemessenes Kommando. Banner halten Wache, patrouillieren und kämpfen.
„Kampf um Tobrien“ ist eine Schlachten-Veranstaltung im Aventurischen Hintergrund. Das Ambiente dieser Veranstaltung wird vom Leben im Heerlager und am Schlachtfeld generiert. Je mehr ihr euch einbringt, desto unvergesslicher wird es werden. Es wird eine Zelter-Selbstversorger-Veranstaltung. SCs brauchen intimetaugliche Zelte. Nach aktuellem Stand werden wir zum Aufenthalt, fürs Lazarett und für die Offiziersbesprechungen Jurten bereit stehen haben. Wir bitten euch Charaktere zu spielen, die in ein solches Szenario passen. Bedenkt bitte auch, dass eure Charaktere sterben können. Ein Ersatz-Charakter schadet also nicht.
Gespielt wird nach Alveran-Larp Regelwerk mit DKWDDK - Elementen.
NSCs sind für diese Veranstaltung unabdingbar. Um das Verhältnis vernünftig zu wahren, bitten wir darum, sich gegebenfalls als NSC anzumelden.
Die NSCs werden ebenfalls als Selbstversorger zelten, nur braucht ihr nicht unbedingt IT-taugliche Zelte. Euer Lager wird nicht IT sein und braucht nicht bespielt werden. Nach derzeitigem Stand werden wir euch zum Aufenthalt Jurten zur Verfügung stellen können. Verständlicherweise brauchen wir diesmal nur Kampf-NSC. Ihr werdet aber sicher auf eure Kosten kommen.
Wir wollen versuchen für unsere NSCs Mytholon-Deals anzubieten, sei es für Wappenröcke, Rüstungen oder sonst Passendes. Ähnliches könnten wir auch den SCs anbieten. Mehr dazu aber dann im Forum.
Allgemein sei gesagt:
- Tagesgäste sind nach Absprache möglich.
- die Jurten sind von uns angedacht aber noch nicht fest versprochen.
- dies wird keine PvP-Veranstaltung!
- es wird keine Taverne geben!
- Rundkopfpfeile jedweder Art sind verboten!
- es wird vermehrt mit Kämpfen zu rechnen sein, auch nachts. Charaktere können sterben. Stellt euch also bitte auf alles ein!
- LARPzeit [auf www.larpzeit.de] Abonnenten bekommen 5€ Rabatt (dazu bitte bei der Anmeldung das Häkchen setzen und unter Bemerkung eure Abo Nummer eintragen)
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Alveran Larp e.V, ausgenommen sind die Punkte Nr. 2 16 17. https://www.alveran-larp.de/char/teiln.asp
Wir freuen uns auf euch!
Das Team der Klingensturm - Orga.
Bundeszentrum der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg
Bundeszentrum Westernohe
Zum Weitstein 50
56479 Westernohe
Gezeltet wir von uns am Zeltplatz Kirschbaum
http://bundeszentrum.dpsg.de/de/header/navigation-top/anreise.html
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006