Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC, Zelt, VV | SC, Bett, VV | Warteliste: SC, Bett, VV | NSC Casting | NSC, Zelt, VV | NSC, Bett, VV | GSC, Zelt, VV | GSC, Bett, VV |
bis 20.
12.
2015
|
125,00 € |
155,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € |
90,00 € Ausgebucht |
115,00 € Ausgebucht |
105,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
bis 29.
02.
2016
|
135,00 € |
165,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € |
90,00 € Ausgebucht |
115,00 € Ausgebucht |
105,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
bis 12.
05.
2016
|
145,00 € |
175,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € |
90,00 € Ausgebucht |
115,00 € Ausgebucht |
105,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
ConZahler | 155,00 € |
185,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € |
110,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
125,00 € Ausgebucht |
145,00 € Ausgebucht |
Abbauhelfer-Rabatt: €10,00
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Wieder einmal dreht sich das Rad der Zeit weiter
und nach 7 Jahren der Geschichten rund um Schloss Fagio und seiner Bewohner
läuten wir zum letzten Akt.
Doch ehe der Vorhang fällt, gibt es noch ein Paar Geheimnisse,
Rätsel und Fragen zu ergründen.
Wird der Esqurio ya Distendorf das ihm abverlangte Opfer bringen?
Ein Jahr ist wahrlich nicht viel, um die Angelegenheiten eines Lebens zu regeln.
Werden der Comto und seine Braut zurückkehren, und wird Francesca der Funke des
Lebens, der ihr einst versucht gewaltsam zu nehmen, auch fern der Feenwelt
erhalten bleiben?
Wird sich das Rätsel um die Morde und Anschläge der letzten Jahre auf Fagio
lüften oder werden sie einfach nur die Geschichten und Geheimnisse um das Schloss mehren.
Diese und noch andere Antworten wollen wir abermals in eure Hände legen,
auf dass wir die Fäden des Schicksal gemeinsam zu Ende spinnen.
Aber auch wenn wir Schloss Fagio mit einem weinenden Auge
(vorerst) verlassen, sollen auch Frohsinn und Ausgelassenheit nicht fehlen.
Daher lassen wir es uns auch nicht nehmen beim Finale mit euch zu feiern und zu
tanzen. So freut euch auf buntes Fest am Samstagabend mit viel Tanz und
Programm.
Gastgeber: noch vakant
IT-Datum: Anfang Rahja 1038
Nach altem Brauch haben wir als Örtlichkeit
Schloss Baum bei Bückeburg gewählt, so dass euer leibliches Wohl im Rahmen
einer reichhaltigen Verpflegung durch das Team von Schloss Baum sichergestellt
ist. Dazu werden durchgängig eine kleine Auswahl an Getränken (Limonade (aus
Sirup), Wasser, Eistee) reichen. Für den besonderen Geschmack empfiehlt es sich
jedoch einen kleinen bis größeren Vorrat an Getränken mitzubringen.
Wir freuen uns auf Eure Einkehr und hoffen viele wohlbekannte und
neue Charaktere auf Schloss Fagio begrüßen zu dürfen. Ein jeder, der dem
Horasreich und der rahjagefälligen Zerstreuung zugeneigt ist, ist herzlich
willkommen.
Wir weisen darauf, dass nur Charaktere mit einem stimmigen
Hintergrund zugelassen werden. Bitte nehmt euch die Zeit euren Charakter mit
ein paar Worten zu beschreiben, damit wir wissen, wer er ist und wie wir euch
mit Geschichten und Ereignissen Freude bereiten können.
Wie auch in den vergangenen Jahren liegt es uns am Herzen, dass
der Haushalt der Gastgeber genauso wie die Gesellschaft und das Gefolge aller
Anwesenden weiter mit Leben gefüllt wird.
Wer also, sei es als SC oder NSC, daran Interesse hat in deren
Dienste zu treten, wende sich getrost an uns, wir helfen gerne bei der
Vermittlung. Schicksale, Geheimnisse und Gelegenheiten und die eine oder andere
Dukate warten auf euch.
NSCs:
Die Anmeldung als NSC ist nur nach vorheriger Absprache mit und
durch die Orga (orga@horasia.org)
möglich und erfolgt zunächst im Tarif „NSC Casting“. Das gibt uns die
Möglichkeit gemeinsam zu schauen, ob unter den diesjährigen Rollen die Passende
für euch dabei ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit einige NSCCharaktere als GSC weiterzuführen.
SPOILER: Ein Ende ist immer ein Anfang... 2017 / 2018 geht es mit Horasia anderorts weiter!!!!
Schloss Baum ist das kleinste Schloss Europas- Für Spieler und NSCs gibt es Übernachtungsmöglichkeiten in 2-4 Bettzimmern im Nebengebäude, das im Stil eines modernen Jugendfreizeitheims gebaut und mit Sanitärräumen ausgestattet ist.
Für Spieler oder NSCs die zelten möchten, besteht die Möglichkeit dies im Schlossgarten in eigenen Zelten zu tun, allerdings besteht dabei die Verpflichtung ambientetaugliche Zelte zu verwenden. Intime Bespielbarkeit der Zelte ist stark erwünscht.
Der Conpreis beinhaltet für alle Teilnehmer Vollverpflegung inc. alkoholfreier Getränke zu allen Mahlzeiten.
1. Organisator im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Claudia Ujhelji, Gablenzstraße 32, 447059 Duisburg, Tel. 01788583499.
2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3. Der Teilnehmer sichert dem Organisator mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4. Teilnehmer, die dem Organisator psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Organisator einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren, seine Ausrüstung selbst auf Sicherheit zu überprüfen, etwaige Mängel dem Organisator mitzuteilen und auf Verlangen einer Sicherheitsprüfung des Organisator zu unterziehen.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
7. Die Teilnahme von nicht volljährigen Personen ist nur unter Begleitung eines Erziehungsberechtigten und mit Genehmigung des Organisators möglich. Eine Übertragung der Obhuts- und Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten auf Dritte bei Minderjährigen unter 15 Jahren erfüllt nicht die Voraussetzungen von Punkt 7 Satz 1.
8. Minderjährige unterstehen der Obhut- und Aufsichtspflicht ihrer Erziehungsberechtigten. Diese sind nicht auf den Organisator und seine Erfüllungsgehilfen übertragbar.
9. Den Anweisungen des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Organisators im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Drogen oder Alkohol im Übermaß konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Organisator eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Organisator haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken (z. Bsp. Beschädigung von Brillengläsern und -Fassungen, Verschmutzung (auch starke) von Bekleidung etc.) sind.
13. Als ein veranstaltungstypisches Teilnahmerisiko gilt auch die Beschaffenheit des Geländes und der bespielten Orte. Der Teilnehmer hat stets eine Lichtquelle zur Minimierung von Unfallrisiken und als Signalquelle bei sich zu tragen und bei Notwendigkeit (z. B. schlechte Sicht, Dunkelheit, etc.) einzusetzen.
14. Der Organisator haftet nicht für den Verlust von Gegenständen.
15. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Organisators ausgeschlossen, soweit der Organisator, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
16. Der Höhe nach ist die Haftung des Organisators auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
17. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Organisator empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Organisator behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten.
Der Teilnehmer erhält in diesem Fall eine Rückerstattung in Höhe von 50 % des für ihn maßgeblichen Teilnehmerbasisbetrags.
Der Teilnehmerbasisbetrag entspricht dem Teilnahmebetrag in der 1. Preisstaffel der für den Teilnehmer maßgeblichen Preiskategorie.
Bei einem Rücktritt bis zu 6 Monaten erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung in Höhe von 100 % des Teilnehmerbasisbetrags.
Die Rückerstattung wird mit dem ausstehenden Teilnahmebetrag verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt (6 Wochen) des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email an orga@horasia.org zu erfolgen.
22. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
23. Der Organisator ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Organisators auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein oder seinen Rücktritt erklären, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Organisators.
25. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus per Banküberweisung.
26. Eine Anmeldebestätigung des Organisators ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
27. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
28. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
29. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Organisator vorbehalten.
30. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Organisator verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Organisator vorbehalten.
31. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
32. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Organisators zulässig.
33. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Organisators über.
34. Es dürfen nur vom Organisator zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
35. Die Darstellung von sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
36. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
37. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Organisator zu.
38. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Organisators. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
39. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
40. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Organisators und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Duisburg.
Fassung gültig ab dem 22. Juni 2015
1. Organisator im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Claudia Ujhelji, Gablenzstraße 32, 447059 Duisburg, Tel. 01788583499.
2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3. Der Teilnehmer sichert dem Organisator mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4. Teilnehmer, die dem Organisator psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Organisator einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren, seine Ausrüstung selbst auf Sicherheit zu überprüfen, etwaige Mängel dem Organisator mitzuteilen und auf Verlangen einer Sicherheitsprüfung des Organisator zu unterziehen.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
7. Die Teilnahme von nicht volljährigen Personen ist nur unter Begleitung eines Erziehungsberechtigten und mit Genehmigung des Organisators möglich. Eine Übertragung der Obhuts- und Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten auf Dritte bei Minderjährigen unter 15 Jahren erfüllt nicht die Voraussetzungen von Punkt 7 Satz 1.
8. Minderjährige unterstehen der Obhut- und Aufsichtspflicht ihrer Erziehungsberechtigten. Diese sind nicht auf den Organisator und seine Erfüllungsgehilfen übertragbar.
9. Den Anweisungen des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Organisators im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Drogen oder Alkohol im Übermaß konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Organisator eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Organisator haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken (z. Bsp. Beschädigung von Brillengläsern und -Fassungen, Verschmutzung (auch starke) von Bekleidung etc.) sind.
13. Als ein veranstaltungstypisches Teilnahmerisiko gilt auch die Beschaffenheit des Geländes und der bespielten Orte. Der Teilnehmer hat stets eine Lichtquelle zur Minimierung von Unfallrisiken und als Signalquelle bei sich zu tragen und bei Notwendigkeit (z. B. schlechte Sicht, Dunkelheit, etc.) einzusetzen.
14. Der Organisator haftet nicht für den Verlust von Gegenständen.
15. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Organisators ausgeschlossen, soweit der Organisator, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
16. Der Höhe nach ist die Haftung des Organisators auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
17. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Organisator empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Organisator behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten.
Der Teilnehmer erhält in diesem Fall eine Rückerstattung in Höhe von 50 % des für ihn maßgeblichen Teilnehmerbasisbetrags.
Der Teilnehmerbasisbetrag entspricht dem Teilnahmebetrag in der 1. Preisstaffel der für den Teilnehmer maßgeblichen Preiskategorie.
Bei einem Rücktritt bis zu 6 Monaten erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung in Höhe von 100 % des Teilnehmerbasisbetrags.
Die Rückerstattung wird mit dem ausstehenden Teilnahmebetrag verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt (6 Wochen) des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email an orga@horasia.org zu erfolgen.
22. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
23. Der Organisator ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Organisators auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein oder seinen Rücktritt erklären, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Organisators.
25. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus per Banküberweisung.
26. Eine Anmeldebestätigung des Organisators ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
27. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
28. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
29. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Organisator vorbehalten.
30. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Organisator verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Organisator vorbehalten.
31. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
32. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Organisators zulässig.
33. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Organisators über.
34. Es dürfen nur vom Organisator zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
35. Die Darstellung von sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
36. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
37. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Organisator zu.
38. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Organisators. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
39. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
40. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Organisators und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Duisburg.
Fassung gültig ab dem 22. Juni 2015