Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC VV Haus | SC VV Tagesgast Samstag | NSC VV Haus | SC VV “Heimschläfer“ |
bis 31.
08.
2015
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75,00 € Ausgebucht |
30,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
40,00 € Ausgebucht |
bis 31.
10.
2015
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85,00 € Ausgebucht |
30,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
bis 31.
12.
2015
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95,00 € Ausgebucht |
35,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
100,00 € Ausgebucht |
40,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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29. Hesinde 1038 BF – 1. Firun 1038 BF
Ein gebrochenes Wagenrad mag Fluch und Segen gleichzeitig sein:
Denn mag der Reisende sich ärgern, dass sein Fortkommen verhindert wird, so freut sich doch die Herbergswirtin über die unerwarteten Gäste. Insbesondere wenn es sich um einen Hesindegeweihten mitsamt Gefolge handelt und das Erleuchtungsfest direkt bevorsteht. So mag sich die "Singende Herberge" erneut füllen mit Gästen von nah und fern, die auf ihrer Durchreise unerwartet den höchsten Feiertag im Hesindezyklus in einer Herberge begehen können – oder sich doch lieber dem Schmuggler anschließen, der dem schlecht bewachten Karren auch etwas abgewinnen kann...
OT-Beschreibung
Wieder einmal wollen wir mit euch die dunkle und conarme Jahreszeit in der Herberge überbrücken. Ob ihr nun die Gelenheit nutzt mit euren Charakteren die Cons des vergangenen Jahres aufzuarbeiten oder das kommende Jahr vorzubereiten, euch einfach nur in der gemütlichen Rahja-Ecke am Kamin wärmen wollt oder doch dem Plot folgt: Es sei ganz euch überlassen.
Auch diesmal gilt jedoch: Charaktere, deren Anwesenheit rahja- und/ oder phexgefälligem Spiel im Wege stehen werden wir nicht zulassen. Wir möchten, dass ihr feiert und es euch gut gehen lasst.
Die Preise mussten wir in diesem Jahr ein wenig anheben, da es diesmal keinen Plot für Barden gibt – wir also welche bezahlen müssen, dafür, dass sie auftreten o)
Lasst euch bitte nicht davon irritieren, dass die Staffeln für NSC ausgebucht sind. Wir veranstalten eine recht kleine Con und können daher nur wenige NSC zulassen, die wir entsprechend den Rollen casten müssen. Bisher sind jedoch noch nicht alle Rollen besetzt. Des weiteren freuen wir uns auch wieder über Rahjanis und Phexis, die uns ein wenig unterstützen. Wenn ihr daher Interesse habt, meldet euch bei uns. Mehr Informationen dazu findet ihr auch noch einmal im Forum.
Überdies bieten wir auch wieder Tagestickets für den Samstag an für alle, denen Dorsten als Tagestrip nicht zu weit entfernt liegt. Inbegriffen ist auch hier eine Verpflegung mit Frühstück und Abendessen und Snack zwischendurch.
Am Midlicher Bach 4
46286 Dorsten-Lembeck
Von der A 43 kommend:
Abfahrt Nr. 8 „Haltern“ auf die B 58 in Richtung Wesel.
An der ersten Ampelkreuzung rechts in Richtung Lembeck, das ist die Lippramsdorfer Straße
Nach ca. 3 km müssen Sie links in die Straße Am Midlicher Bach
einbiegen, dort ist direkt die Mühle. (wenn Sie auf der Lippramsdorfer
Straße Bahnschienen überqueren, sind Sie ca. 500 m zu weit gefahren!).
Von der A 31 kommend:
Abfahrt Nr. 36 „Dorsten-Lembeck“ Richtung Lembeck.
Sie fahren gerade durch den Ort hindurch und gelangen automatisch auf die Lippramsdorfer Straße.
Nach dem Ortsausgangsschild kommen Sie nach ca. 1,5 km über
Bahnschienen (jetzt sind es noch ca. 500 m) danach biegen Sie die zweite
Straße rechts in die Straße Am Midlicher Bach ein und sind direkt an
der Mühle.
In den 2 Schlafräumen sind keine Schränke vorhanden, wohl aber Möglichkeiten, die Koffer abzustellen. Die Betten sind mit guten Matratzen ausgestattet;mitbringen müssen Sie Bettlaken, Schlafsack und Kopfkissen.
Die sanitären Einrichtungen sind klein, aber ausreichend. Für die Männer und Frauen sind jeweils zwei Toiletten, zwei Waschbecken und zwei Duschen vorhanden.
Es gibt einen Schank- bzw. Tavernenraum sowie einen großen Raum für Basar und Rahjaseparet.
2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
7. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht erlaubt.
8. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 8.
10. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
11. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
12. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
13. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
14. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
15. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. 
16. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 15 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
17. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
18. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
21. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
22. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
23. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
24. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
25. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
26. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
27. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
28. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
29. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
30. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
31. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
32. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
34. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
35. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
36. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
37. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
38. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
39. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
40. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
41. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
42. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
43. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Duisburg.
Fassung gültig ab dem 05. Juli 2015
2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
7. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht erlaubt.
8. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 8.
10. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
11. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
12. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
13. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
14. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
15. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. 
16. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 15 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
17. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
18. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
21. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
22. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
23. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
24. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
25. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
26. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
27. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
28. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
29. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
30. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
31. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
32. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
34. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
35. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
36. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
37. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
38. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
39. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
40. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
41. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
42. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
43. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Duisburg.
Fassung gültig ab dem 05. Juli 2015