Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC SV Hütte Trossvolk | SC SV Hütte Banner | SC SV Heuhaus | SC SV Zelt Trossvolk | SC SV Zelt Banner | NSC SV Haus | NSC SV Zelt |
bis 31.
10.
2015
|
80,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
45,00 € Ausgebucht |
20,00 € Ausgebucht |
bis 31.
01.
2016
|
85,00 € Ausgebucht |
85,00 € Ausgebucht |
75,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
45,00 € Ausgebucht |
20,00 € Ausgebucht |
bis 23.
04.
2016
|
90,00 € Ausgebucht |
90,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
100,00 € Ausgebucht |
100,00 € Ausgebucht |
90,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
Aufbauhelfer-Rabatt: 5€(nur NSC)
Abbauhelfer-Rabatt: 5€
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Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Allgemeine Information:
NSC GESUCHT! AUSGEBUCHT!
Wir bieten euch:
- Ein IT-taugliches Lager
- Im Tarif "Haus" Unterbringung in modernen Ferienhäusern mit Küche
- Rundum SL-Betreuung
- Zentrale Lage zu allen Gebäuden und Spielorten
- Freie Softdrings und Knabbereien
- Sowie vieles mehr.
-
SC-Plätze ausgebucht und die Nachrückerliste ist eröffnet. Schreibt für einen Nachrückerplatz an die Orga-eMailadresse. Meldet eure Charaktere bitte frühzeitig an! Durch Absagen sind evtl. immer mal wieder Plätze frei, Nachfragen lohnt.
-
Die Trutzhavener Feldküche wird wieder dabei sein, um uns mit leckeren Speisen zu guten Preisen, eine Vollversorgung zu bieten.
Schaut einfach immer mal wieder auf ihrer Seite vorbei, ob die Anmeldung schon online ist. 
http://www.trutzhavener-feldkueche.de/hungerformulare.html
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IT:
Ein langer harter Winter liegt hinter den Streitern der Marken. Doch der Sommer naht und so wie Praios Auge die Schatten vertreibt, so werden auch unsere Klingen die Schattenlande vertreiben. Die Kaiserlichen Heere stehen bereit und lange wird es nicht mehr dauern, bis ihr Klingensturm die Feinde hinfort schlägt. Doch noch heißt es ausharren. Die Heere sammeln sich noch immer in den Lagern bei Gallys und Perainefurten. Bis zum Marschbefehl, wird ein kleiner Entsatz erneut ins Feindesland vordringen. Dieser soll ebenso wie der letzte, den Feind aufspüren, bekämpfen, die Umgebung sichern und erkunden. Das Vorhaben soll mit dem ersten Licht der Praiosscheibe am 29. Peraine 1038BF ausgeführt werden um den nachfolgenden Heer ein schnelles Vorankommen zu ermöglichen. Für dieses durchaus gefährliche aber ebenso ehrbare Unterfangen, werden wieder tapfere Streiter gesucht. Ein jeder der gewillt ist sich diesem Entsatz anzuschließen, soll sich in Gallys einfinden.
OT:
Auch im zweiten Teil von Kampf um Tobrien wollen wir euch mitnehmen in die Schattenlande, wo euch Kameradschaft, Kampf, Heldentum und der Feind erwarten wird. Wundert euch nicht über die unterschiedlichen Tarife für SCs, sie helfen uns den Überblick zu wahren, wer kämpft und wer nicht oder nur weniger. Die Kosten unterscheiden sich nicht.
Tarif Trossvolk:
Der Tarif soll von all jenen gewählt werden, die ihre Hauptaufgabe nicht im Kampf sehen, also z.B. Heiler, Handwerker für Waffen, Schilde und Rüstungen, Geweihte (so sie nicht kämpfen), Magier, etc. Es ist möglich, dass wir den Trossvolk-Tarif zwischendurch schließen, um eine passendes Verhältnis aufrecht zu erhalten. Trossvolk hält mit Lagerwache und versorgt die Banner mit allem Nötigen.
Tarif Banner:
Der Tarif soll von all jenen gewählt werden, die Kämpfer sind. Ihr werdet im Forum die Möglichkeit haben, im Vorfeld eurer Banner einzuteilen und wer sich nicht äußert wird von uns zugeteilt. Das ist im Vorfeld bedeutend besser als auf der Veranstaltung. Bei Missfallen können vor Ort noch Änderungen vorgenommen werden. Offiziere (ob nun Adelige, Krieger, Ritter oder schlicht Soldaten mit Offizierslaufbahn) werden sowohl für das Kommando über die Haufen des Banners als auch für die Bannerführung selbst gebraucht. Wer von sich aus genug Bewaffnete mit sich führt, bekommt in einem Banner ein angemessenes Kommando. Banner halten Wache, patrouillieren und kämpfen.
Tarif Heuhaus:
Dieser Tarif ist ganz exklusiv und nur für 6 Leute verfügbar. Unterbringung in einem Blockhaus das in zwei getrennten Bereichen den Boden mit Heu ausgelegt hat. Hier schläft es sich entweder direkt mit Schlafsack oder Bettzeug auf dem Stroh oder mit einer Isomatten darunter, je nach Belieben.
„Kampf um Tobrien2“ ist eine Schlachten-Veranstaltung im Aventurischen Hintergrund. Das Ambiente dieser Veranstaltung wird vom Leben im Heerlager und am Schlachtfeld generiert. Je mehr ihr euch einbringt, desto unvergesslicher wird es werden. Es wird eine Selbstversorger-Veranstaltung.
Die Unterbringung der SC´s erfolgt in Mehrbett- Blockhütten oder in von euch selbst mitgebrachten Zelten. SCs brauchen, so sie zelten intimetaugliche Zelte. Wir bitten euch Charaktere zu spielen, die in ein solches Szenario passen. Bedenkt bitte auch, dass eure Charaktere sterben können. Ein Ersatz-Charakter schadet also nicht.
Gespielt wird nach Alveran-Larp Regelwerk, wir legen auf eine schöne Darstellung und das Ausspielen aller Aktionen sehr viel wert.
NSCs sind für diese Veranstaltung unabdingbar. Um das Verhältnis vernünftig zu wahren, bitten wir darum, sich gegebenenfalls als NSC anzumelden. Die NSCs sind ebenfalls Selbstversorger und werden in den Ferienhäusern untergebracht, verständlicherweise brauchen wir dieses Mal fast nur Kampf-NSC. Ihr werdet aber sicher auf eure Kosten kommen.
Allgemein sei gesagt:
- Tagesgäste sind nach Absprache möglich.
- dies wird keine PvP-Veranstaltung!
- Rundkopfpfeile jedweder Art sind verboten!
- es wird vermehrt mit Kämpfen zu rechnen sein, auch nachts. Charaktere können sterben. Stellt euch also bitte auf alles ein!
- Die Trutzhavener Feldküche wird wieder dabei sein, um uns mit leckere Speißen zu guten Preisen, eine Vollversorgung zu bieten.
Wir freuen uns auf euch!
Das Team der Klingensturm - Orga.
CVJM Feriendorf Herbstein e.V.
Ernst-Klotz-Weg 1 36358 Herbstein
http://www.cvjm-feriendorf.de/%C3%BCber-uns/anfahrt/
SC´s in mehrbett Blockhütten oder eigenen Zelten,  bitte nur Intime taugliche Zelte.
NSC´s in Ferienhäusern oder in eigenen Zelten, die brauchen nicht IT - tauglich sein.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Marco Edelmann, Falkenstr.26, 57078 Siegen
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen nur dann mitbringen wenn sie keinen schriftlichen Anweisungen des Veranstalters oder des Veranstaltungsortes (Hausordnung) widersprechen.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Siegen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Marco Edelmann, Falkenstr.26, 57078 Siegen
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen nur dann mitbringen wenn sie keinen schriftlichen Anweisungen des Veranstalters oder des Veranstaltungsortes (Hausordnung) widersprechen.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Siegen.