Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | Spieler(8er, Bad Flur) | Spieler (4er eigenes Bad) | Spieler (Doppelzimmer Bad Flur) | Spieler (Doppelzimmer, Bad) | Springer/ Kämpfer NSC | GSC (8er, Bad Flur) | GSC (4er, eigenes Bad) | GSC (Doppelzimmer) |
bis 17.
01.
2016
|
90,00 € |
100,00 € Ausgebucht |
120,00 € |
130,00 € Ausgebucht |
40,00 € | 70,00 € |
80,00 € Ausgebucht |
100,00 € |
bis 18.
02.
2016
|
100,00 € |
110,00 € Ausgebucht |
130,00 € |
140,00 € Ausgebucht |
50,00 € | 80,00 € |
90,00 € Ausgebucht |
110,00 € |
bis 10.
03.
2016
|
110,00 € |
120,00 € Ausgebucht |
140,00 € |
150,00 € Ausgebucht |
55,00 € | 90,00 € |
100,00 € Ausgebucht |
130,00 € |
ConZahler | 120,00 € |
130,00 € Ausgebucht |
150,00 € |
160,00 € Ausgebucht |
60,00 € | 100,00 € |
110,00 € Ausgebucht |
140,00 € |
Aufbauhelfer-Rabatt: 5
Abbauhelfer-Rabatt: 5
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Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Mittelreich im Phex 1038 BF
Eigentlich wolltet ihr nach dem langen lähmenden Winter endlich wieder auf euren Wegen vorankommen und hinter dem Fluß auf die Reichsstrasse wechseln.
Doch musstet ihr leider feststellen, dass die Schneeschmelze die einzige Brücke im Umkreis von einer Tagesreise weggespült hat. Die Brückenzöllner des örtlichen Barons von Falkenstein haben eine rasche Reparatur zugesichert und gewähren allen Reisenden indes traviagefällige Unterkunft auf der Burg des Barons. Während ihr eure Fuhrwerke wendet seht ihr einen Herold herankommen, der folgendes zu sagen hat:
In großer Trauer müssen wir verlautbaren, dass unser langjähriger, geliebter Baron Hadowulf von Falkenstein im Firun dieses Jahres, in seinem 47. Lebensjahres zu Boron gegangen ist.
Wie es Tradition und praiosgefällige Ordnung verlangen, wird sein Sohn Siegwart von Falkenstein als Nachfolger, seinen Platz einnehmen. Bis zu seinem Ritterschlag sollen die Amtsgeschäfte vorübergehend durch seine Mutter, Baronin Halminde von Eslamsgrund-Falkenstein geführt werden, unterstützt von einem gesandten Vogt der Gräfin.
Die Feierlichkeiten zur Designierung finden vom 18. bis 20. Phex 1038 BF auf Burg Falkenstein statt. In diesem Sinne sind alle noblen Damen und Herren herzlich eingeladen den Feierlichkeiten und der Krönungsmesse beizuwohnen.
Selbstverständlich soll auch fahrendem Volk Einlass gewährt werden, dass zum Gelingen der Festivitäten beiträgt.
Zur allgemeinen Unterhaltung findet am gleichen Nachmittage auch noch eine Frühjahrsturney statt.
OT Info:
Wir starten mit der neuen Location auch eine neue Conreihe die erstmal sehr profan und bodenständig beginnen wird. Wir möchten mit euch einen klassischen "Burgen-Con" erleben. Ritterschmaus, Tanz und Musik, Politik und die kleinen und großen Sorgen der Burgbewohner werden diese Con auszeichnen. Wie in jeder guten Burg gibt es natürlich auch hier Dinge die besser verborgen bleiben. Wir versprechen jedoch, das der Plot diesmal gänzlich ohne Einsatz von Magie, Karma oder grösseren Mengen roher Gewalt lösbar sein wird.
Was natürlich nicht bedeutet, dass unsere Plotjäger jetzt Langeweile befürchten müssen. Wer sich als Plotjäger anmeldet, wird (sofern der Charakter rechtzeitig angemeldet und gewünscht) an verantwortungsvoller Stelle in den Plot eingebaut.
Bedingt durch die derographische Lage mitten in Aventurien an einer Reichsstrasse Richtung Gareth dem Schmelztiegel der Welt sind selbstverständlich  Gäste aus allen Ländern gerne gesehen! 
Neben unseren alten Bekannten von "Cathein" werden wir diesmal noch andere Musiker und Barden unter anderem von "Polysono"  und "Frauengold" vor Ort haben. Daher werden wir am Samstag Nachmittag ein Tanztraining und am Samstag Abend einen Tanzball anbieten. Henning wird als Musik und Ambiente Orga dafür sorgen, dass der Spass nicht zu kurz kommt. 
Sollte es euch eher auf die dunkle Seite der Macht ziehen, so haben wir einige spannende Festrollen NSCs oder geführte Spielerchars (GSC) die wir noch vergeben können um auch die Gegenseite mit fähigen Akteuren auszustatten. Diese Rollen werden von uns zwar gebrieft, können dann auf dem Con jedoch völlig frei gespielt werden. Dies bedeutet nicht, dass alle Ziel SC böse sind. Wenn du gerne ein Teil des lebendige Lebens auf unserer Burg sein möchtest ist auch dies als GSC möglich.
Wer eine Anreise von mehr als 400km hinter sich bringen muss erhält von uns beim Check In 20 Euro "Fahrgeld" zurück.
Alles Weitere nach Anmeldung. Wir sehen uns in Blankenheim! Auf bald in Aventurien!
Mit der Bahn bis zur Haltestelle Blankenheim-Wald, dort werdet ihr abgeholt.
Anreise mit Bus oder PKW
Blankenheim liegt quasi am Ende der A1
Der A61 Richtung Koblenz folgen, beim Autobahnkreuz Kerpen rechts halten
und der A1 folgen bis zur Ausfahrt Blankenheim. Dort rechts abbiegen
auf die B51 Richtung Dahlem/Trier/Stadtkyll. Rechts halten, um auf der
B51 zu bleiben. Nach ca. 2 km links abbiegen auf die B258. Etwa 1 km der
Straße folgen, dann rechts "In den Rhenn/K69" und kurz darauf im
Kreisverkehr die 3. Ausfahrt nehmen und nach 100 m links Richtung
Jugendherberge abbiegen.
Anreise mit dem Flugzeug:
Von den Flughäfen Köln(80km), Düsseldorf (110km), Frankfurt(200km) und Hahn(120km) können wir Abholmöglichkeiten organisieren.
Die Anreise wird ab 15 Uhr am Freitag möglich sein und der Con endet wie gewohnt Sonntag Mittags
Über dem beschaulichen Ort Blankenheim mit seinen engen Gassen und Fachwerkhäusern thront die fast 900 Jahre alte Burg Grafenberg und heutige Jugendherberge. Dort wo schon Ritter und Burgfräulein wohnten, herrscht auch heute noch mittelalterliches Ambiente
Der Standarttarif umfasst die Unterbringung im 6er-8er Zimmer meist mit Waschgelegenheit im Zimmer und neuen Duschkabinen im Bad auf dem Flur.
Gegen Aufpreis sind auch 4er Zimmer mit eigenem Bad oder Doppelzimmer mit und ohne eigenem Bad möglich.
Die Verpflegung erfolgt nach Jugendherbergsstandard mit Frühstück und warmem Abendessen im Speisesaal auf normalem Geschirr. Alkoholfreie Getränke während der Mahlzeiten sind enthalten.
Es besteht ausserdem die Möglichkeit eines Verpflegungsupgrades.
Dieses umfasst dann statt Frühstück ein Brunchbuffet bis 12 Uhr, am Samstag Kaffee und selbstgebackenen Kuchen sowie zwei Abendessen im Rittersaal mit Ambientegeschirr und Mittelalterlichen Speisen.
Wir haben diesmal den Tarif für unsere Springer/Kämpfer NSC bewusst deutlich unter unseren Selbstkosten angesetzt um damit mehr NSCs zu gewinnen. Diejenigen unter euch die dies unterstützen wollen, weil sie als Plotjäger gerne von genügend NSCs gejagt werden, die bitten wir den Plotjägeraufpreis zu wählen und uns damit diesen Rabatt für NSCs zu ermöglicht. 
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006