Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | Spieler(8er, Bad Flur) | Spieler (4er eigenes Bad) | Spieler (Doppelzimmer Bad Flur) | Spieler (Doppelzimmer, Bad) | GSC (8er, Bad Flur) | GSC (4er, eigenes Bad) | GSC (Doppelzimmer) | Spielerwarteliste |
bis 01.
01.
2017
|
95,00 € |
105,00 € Ausgebucht |
125,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
75,00 € |
85,00 € Ausgebucht |
105,00 € Ausgebucht |
k.A. |
bis 01.
02.
2017
|
105,00 € |
115,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
145,00 € Ausgebucht |
85,00 € |
95,00 € Ausgebucht |
115,00 € Ausgebucht |
k.A. |
bis 01.
03.
2017
|
115,00 € |
125,00 € Ausgebucht |
145,00 € Ausgebucht |
155,00 € Ausgebucht |
95,00 € |
105,00 € Ausgebucht |
125,00 € Ausgebucht |
k.A. |
ConZahler | 125,00 € |
135,00 € Ausgebucht |
155,00 € Ausgebucht |
165,00 € Ausgebucht |
105,00 € |
115,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
k.A. |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Baronie Falkenstein, Mittelreich, Praios 1040 BF
Während Kaiserin Rohaja auf ihrem Feldzug in Tobrien weilt, nimmt Fürstkomtur Helme Haffax Ende Rahja 1039 BF in einem überraschenden Angriff Perricum ein. Nun führt der Verräter und ehemalige Reichsmarschall sein Heer in Richtung Rommilys und Gareth, mitten ins Herz des Reiches. In aller Eile lässt Reichserzkanzler Alarich von Gareth die noch verbliebenen Truppen des Reiches zusammenrufen, um sich Haffax’ Heer entgegenzustellen.
In der Baronie Falkenstein führt nun seit über einem Jahr Vogt Gneishard von Alriksschilff die Amtsgeschäfte für den minderjährigen Baron. Noch in den Namenlosen Tagen, als der Aufruf zum Heerbann Falkenstein erreicht, lässt der Vogt verlauten, dass er bereit ist jeden, der eine Waffe tragen kann, in großzügigen Sold zu nehmen um als Teil des Falkensteiner Banners gegen Haffax zu ziehen.
Wir schreiben nun den 2. Tag im Praios des Jahres 1040 nach Bosparans Fall. In Stadt und Burg Falkenstein herrscht reges Treiben, wo sich die Waffenpflichtigen der Baronie zusammen mit den Söldnern tummeln, welche dem Aufruf des Vogtes nach Falkenstein gefolgt sind. Hinzu kommt eine ständig wachsende Menge von Flüchtlingen, die vor Haffax’ Heer und den Schrecken des Krieges geflohen sind und nun in Falkenstein Schutz und Zuflucht suchen. In der Stadt Falkenstein rumort es unterdessen im Bürgertum, da der Vogt für den Feldzug gegen Haffax erneut Kriegssteuern eingefordert hat. Böse Zungen behaupten, dass dabei die in Garetien verbotenen Nandusgeweihten ihre Finger im Spiel hätten.
Alles wartet jetzt noch auf die Ankunft des minderjährigen Barons und dessen Vormund,  Baron Malepartus von Helburg, welcher die Truppen Falkensteins und Helburgs in den kommenden Feldzug führen soll.
OT Info
Auch beim zweiten Teil der Silbertaler Reihe bleiben wir unserer Philosophie aus dem ersten Teil treu: Der Fokus der Handlung liegt wieder auf Politik, Intrige und den kleinen und großen Sorgen der Burgbewohner und die Rolle von Magie und Göttlichem Wirken beschränkt sich auf das in Aventurien Alltägliche. Dabei folgt der Plot auch diesmal keinem festen Drehbuch, sondern entwickelt sich durch die Initiative aller beteiligten Charaktere nach dem Konzept einer “Sandbox”: Wie das Ergebnis der Con aussieht entscheidet ihr! Was genau wir unter einer Sandbox verstehen, haben wir im Forum  nochmal ausführlich erläutert (http://www.alveran-larp.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=3033).
Auch das Burgambiente mit Rittermahl, Musik und Tanz bleibt uns erhalten. Wir werden auch wieder Musiker und Barden vor Ort haben, unter anderem unsere alten Bekannten von “Cathein”.
Geeignete Charaktere
Es sind vor allem solche Charaktere für die Con geeignet, die entweder auf der Flucht vor Haffax’ Kriegszug sind und in Falkenstein Schutz suchen oder die als Söldner dem Aufruf des Vogtes gefolgt sind. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Kampfcon veranstalten und das Söldnerspiel sich primär um die Anwerbung und die Vorbereitung eines Feldzuges drehen wird. Neben diesen Charakteren, die grundsätzlich aus fast allen Teilen Aventuriens stammen können, sind natürlich auch ortsansässige Charaktere aus der Baronie Falkenstein eine gute Wahl, die als Ritter oder Waffenvolk den Kern des Falkensteiner Banners bilden oder als Zivilisten an der Vorbereitung oder dem Tross des kommenden Feldzugs beteiligt sind.
Eine besondere Alternative bietet sich für diejenigen Charaktere an, die mit dem Bürgertum und der Nandusgeweihtenschaft oder vielleicht sogar mit Haffax sympathisieren. Hier bietet sich die Möglichkeit auf Seiten derer zu spielen, die dem Garethischen Adel kritisch gegenüberstehen.
Solltet ihr euch nicht sicher sein, ob euer Charakter passt, so könnt ihr uns gerne kontaktieren und wir überlegen gemeinsam, ob und weshalb euer Charakter sich in Falkenstein befindet. Für größere Spielergruppen bieten wir auch die Möglichkeit sich mit uns abzusprechen, wie die Gruppe mit eigenen Plotaufhängern in die Handlung eingebunden werden kann. Wir nehmen auch gerne Ideen für individuelle Plotaufhänger einzelner Charaktere entgegen, können aber nicht versprechen, dass wir diese auch umsetzen.
SC, GSC, GSC/Springer
Wir unterscheiden für die Con verschiedene Typen von Charakteren. Spielercharaktere (SC), Geführte Spielercharaktere in Festrolle (GSC) und Geführte Spielercharaktere mit wechselnden Rollen (GSC/Springer). Wir verzichten bewusst auf Nicht-Spieler-Charaktere (NSC). Alle Arten von Charakteren sind im Spiel gleichberechtigt und für alle gelten die selben Regeln. SC und GSC unterscheiden sich lediglich darin, wie sehr wir als Spielleitung Einfluss auf die Gestaltung des Charakters nehmen. Das bedeutet im einzelnen:
SC ist ein Charakter, der von seinem Spieler frei im Rahmen der Regeln und des Hintergrundes gestaltet und gespielt werden kann. Wir behalten uns allerdings vor unpassende Charaktere im Vorfeld abzulehnen. Manche Charaktertypen, wie Zauberkundige und Geweihte, können zudem in ihrer Anzahl beschränkt werden.
GSC ist ein Charakter, zu dessen Gestaltung es einige Vorgaben von uns gibt. Im übrigen kann er von seinem Spieler frei gestaltet und gespielt werden. Regieanweisungen zum Verhalten des Charakters während des Spiels gibt es nur in Ausnahmefällen.
GSC/Springer ist identisch zu einem GSC, nur das der entsprechende Spieler während der Con zwischen mehreren Rollen springt und spontan Rollen übernimmt, die gerade gebraucht werden. Außerdem erwarten wir von einem Springer, dass er auch bei den OT anfallenden Arbeiten während der Con tatkräftig mithilft. Im Gegenzug ist der Conbeitrag für diese Rollen deutlich günstiger. Wer an einer solchen Rolle Interesse hat, der möge sich mit uns in Verbindung setzen.
Weiteres
- Wir werden einige Setzungen zum Aventurischen Hintergrund vornehmen, damit es eine verbindliche Basis für das Spiel auf der Con gibt und es nicht zu Missverständnissen aufgrund unterschiedlicher Hintergrundauffassungen kommt. Näheres dazu folgt zu einem späteren Zeitpunkt im Forum.
- Wir werden für Silbertaler 2 das Alveranlarp Regelwerk nur eingeschränkt verwenden. Für das Spiel auf der Con orientieren wir uns soweit möglich am Prinzip “Du kannst was du darstellen kannst” (DKWDDK). Wer will kann seinen Charakter wie gewohnt über das Charaktertool anmelden und bekommt auch Erfahrungspunkte nach der Con. Alternativ kann uns der Charakter mit Hintergrund und Beschreibung seiner Fähigkeiten auch per Email zugeschickt werden.
- Wir haben diesmal die Burg für euch noch länger reserviert, sodass es möglich ist am Sonntag Mittag (bis 14Uhr) die Sandbox abzuschließen. Sollte sich am Ende der Spielzeit zeigen, dass noch zu viele Dinge ungeklärt sind und noch viel Spiel offen ist, so ist es möglich, dass wir auf Silbertaler 3 das Spiel zum selben IT Zeitpunkt fortsetzen werden, an dem Silbertaler 2 geendet hat.
- Bitte beachtet, dass das OT Datum und das IT Datum um ca. 2 Monate auseinander liegt.
- Wer eine Anreise von mehr als 400km hinter sich bringen muss hat die Möglichkeit von uns beim Check In 20 Euro "Fahrgeld" zurück zu bekommen.
Alles Weitere nach Anmeldung. Wir sehen uns in Blankenheim! Auf bald in Aventurien!
Mit der Bahn bis zur Haltestelle Blankenheim-Wald, dort werdet ihr abgeholt.
Anreise mit Bus oder PKW
Blankenheim liegt quasi am Ende der A1
Der A61 Richtung Koblenz folgen, beim Autobahnkreuz Kerpen rechts halten
und der A1 folgen bis zur Ausfahrt Blankenheim. Dort rechts abbiegen
auf die B51 Richtung Dahlem/Trier/Stadtkyll. Rechts halten, um auf der
B51 zu bleiben. Nach ca. 2 km links abbiegen auf die B258. Etwa 1 km der
Straße folgen, dann rechts "In den Rhenn/K69" und kurz darauf im
Kreisverkehr die 3. Ausfahrt nehmen und nach 100 m links Richtung
Jugendherberge abbiegen.
Anreise mit dem Flugzeug:
Von den Flughäfen Köln(80km), Düsseldorf (110km), Frankfurt(200km) und Hahn(120km) können wir Abholmöglichkeiten organisieren.
Die Anreise wird ab 15 Uhr am Freitag möglich sein und der Con endet wie gewohnt Sonntag Mittags
Über dem beschaulichen Ort Blankenheim mit seinen engen Gassen und Fachwerkhäusern thront die fast 900 Jahre alte Burg Grafenberg und heutige Jugendherberge. Dort wo schon Ritter und Burgfräulein wohnten, herrscht auch heute noch mittelalterliches Ambiente
Der Standardtarif umfasst die Unterbringung im 6er-8er Zimmer meist mit Waschgelegenheit im Zimmer und neuen Duschkabinen im Bad auf dem Flur.
Gegen Aufpreis sind auch 4er Zimmer mit eigenem Bad oder Doppelzimmer mit und ohne eigenem Bad möglich.
Die Verpflegung erfolgt nach Jugendherbergsstandard mit Frühstück und warmem Abendessen im Speisesaal auf normalem Geschirr. Alkoholfreie Getränke während der Mahlzeiten sind enthalten.
Es besteht ausserdem die Möglichkeit eines Verpflegungsupgrades.
Dieses umfasst dann statt Frühstück ein Brunchbuffet bis 12 Uhr, am Samstag Kaffee und selbstgebackenen Kuchen sowie zwei Abendessen im Rittersaal mit Ambientegeschirr und Mittelalterlichen Speisen.
Spieler die hauptsächlich für Musik und Tanz zu uns kommen und sich weniger am Plot beteiligen wollen, setzen bitte das Häkchen bei Ambientespieler.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006