Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | Spieler(8er, Bad Flur) | Spieler (4er eigenes Bad) | Spieler (Doppelzimmer Bad Flur) | Spieler (Doppelzimmer, Bad) | GSC/Springer | GSC (8er, Bad Flur) | GSC (4er, eigenes Bad) | GSC (Doppelzimmer) |
bis 01.
01.
2018
|
95,00 € | 110,00 € | 125,00 € | 140,00 € | 55,00 € | 75,00 € | 90,00 € | 105,00 € |
bis 15.
02.
2018
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105,00 € | 120,00 € | 135,00 € | 150,00 € | 60,00 € | 85,00 € | 100,00 € | 115,00 € |
bis 15.
03.
2018
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115,00 € | 130,00 € | 145,00 € | 160,00 € | 65,00 € | 95,00 € | 110,00 € | 125,00 € |
ConZahler | 125,00 € | 140,00 € | 155,00 € | 170,00 € | 70,00 € | 105,00 € | 120,00 € | 135,00 € |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Baronie Falkenstein, Mittelreich, Peraine 1040 BF
Die Schlacht vor Gareth ist geschlagen und Haffax letzter Angriff wurde abgewehrt. Das Banner der Baronie Falkenstein konnte wieder nach Hause zurückkehren. Während des letzten Winters sind die Streitigkeiten zwischen Baronie und Stadt Falkenstein in den Hintergrund getreten, während beide Seiten versuchten mit knappen Kassen und fast leeren Vorratskammern über die Runden zu kommen.
Doch mit dem kommenden Frühling gibt es auf Burg Falkenstein nun Grund zu Feiern: Endlich volljährig geworden und zum Ritter geschlagen wird der junge Baron Siegwart von Falkenstein seine Verlobte Ifirnia von Kuhne ehelichen. Zur selben Gelegenheit wird die Mutter des Barons, Halminde von Falkenstein, einen neuen Ehebund mit Raul von Kuhne schließen. Aus diesem Anlass sind Gäste aus nah und fern auf Burg Falkenstein geladen. Mit besonderer Spannung erwartet man die Ankunft des Eslamsgrunder Grafen Siegeshard von Ehrenstein, dem man den Streit zwischen Baronie und Stadt zur Entscheidung vorzulegen gedenkt. Auch stehen noch immer die Vorwürfe der Untreue gegen den gräflichen Vogt Gneishard von Alriksschilff im Raum.
OT Info
Im dritten Teil der Silbertaler Reihe wollen wir die noch offenen Handlungsfäden aus den vorangegangenen Teilen zusammen und zu Ende führen. Thematisch wird es sich wieder primär um Politik und Intrige drehen. Viele Kämpfe sind nicht zu erwarten. Statt eines großen, allumfassenden Handlungsfadens soll es diesmal viele kleinere Handlungsfäden geben mit zahlreichen Geheimnissen, die man aufdecken oder bei denen man mitwirken kann.
Wir wollen auch diesmal weiter am Konzept der “Sandbox” festhalten und den Ausgang des Geschehens zum Großteil in die Hand der Spieler legen. Der kleinere Rahmen der einzelnen Handlungselemente macht es dabei hoffentlich leichter, sich aktiv in entscheidender Rolle einzubringen. Eine ausführliche Beschreibung dessen, was wir unter Sandbox verstehen, findet sich im Forum (http://www.alveran-larp.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=3033).
Entsprechend des feierlichen Rahmens der zwei Hochzeiten, wird es auch ein umfassendes Angebot an reinen Ambienteelementen geben, mit zahlreichen Musikern und Barden vor Ort, unter anderem unsere alten Bekannten von “Cathein”.
Geeignete Charaktere
Grundsätzlich geeignet ist jeder Charakter, der plausibel auf solch einer Hochzeitsfeier eingeladen sein könnte oder sich als Dienstleister dort betätigt. Gut eignen sich natürlich alle Charaktere, die bereits Bekanntschaften auf Falkensteins haben (z.B aus den früheren Teilen der Con-Reihe) oder aus der Gegend um Falkenstein stammen.
Für die charakterbezogene Motivation zur Teilnahme am Plot ist es sinnvoll, wenn euer Charakter ein Interesse an der Zukunft Falkensteins hat, egal ob zum Guten oder zum Schlechten. Generische Helden, die ohne eigene Ziele und Interesse bzgl. Falkenstein “einfach nur da” sind, werden es auch diesmal vermutlich schwierig haben ein aktives Eingreifen in das Geschehen für sich zu motivieren. Ihr könnt uns gerne kontaktieren, bevor ihr euren Charakter anmeldet, um abzusprechen ob er für das Szenario geeignet ist und mit welcher Motivation er in Falkenstein sein könnte. Für thematisch passende Spielergruppen bieten wir auch an, die Gruppe mit eigenen Plotaufhängern in die Handlung einzubinden.
SC, GSC, GSC/Springer
Wir unterscheiden für die Con verschiedene Typen von Charakteren. Spielercharaktere (SC), Geführte Spielercharaktere in Festrolle (GSC) und Geführte Spielercharaktere mit wechselnden Rollen (GSC/Springer). Wir verzichten bewusst auf Nicht-Spieler-Charaktere (NSC). Alle Arten von Charakteren sind im Spiel gleichberechtigt und für alle gelten die selben Regeln. SC und GSC unterscheiden sich lediglich darin, wie sehr wir als Spielleitung Einfluss auf die Gestaltung des Charakters nehmen. Das bedeutet im einzelnen:
SC ist ein Charakter, der von seinem Spieler frei im Rahmen der Regeln und des Hintergrundes gestaltet und gespielt werden kann. Für die passende Motivation des Charakters zur aktiven Beteiligung am Plot ist der Spieler selbst verantwortlich. Wir behalten uns vor gänzlich unpassende Charaktere im Vorfeld abzulehnen. Manche Charaktertypen, wie Zauberkundige und Geweihte, sind in ihrer Anzahl beschränkt.
GSC ist ein Charakter, zu dessen Gestaltung es einige Vorgaben von uns gibt. Im übrigen kann er von seinem Spieler frei gestaltet und gespielt werden. Regieanweisungen zum Verhalten des Charakters während des Spiels gibt es nur selten.
GSC/Springer ist identisch zu einem GSC, nur dass der entsprechende Spieler während der Con zwischen mehreren Rollen springt und spontan Rollen übernimmt, die gerade gebraucht werden. Außerdem erwarten wir von einem Springer, dass er auch bei den OT anfallenden Arbeiten sowie Auf- und Abbau der Con tatkräftig mithilft. Im Gegenzug ist der Conbeitrag für diese Rollen deutlich günstiger.
Weiteres
- Wir werden für Silbertaler 3 das Alveranlarp Regelwerk nur eingeschränkt verwenden. Für das Spiel auf der Con orientieren wir uns soweit möglich am Prinzip "Du kannst was du darstellen kannst" (DKWDDK). Wer will kann seinen Charakter wie gewohnt über das Charaktertool anmelden und bekommt auch Erfahrungspunkte nach der Con. Alternativ kann uns der Charakter mit Hintergrund und Beschreibung seiner Fähigkeiten auch per Email zugeschickt werden.
- Wir nehmen einige Setzungen zum Aventurischen Hintergrund vor, damit es eine verbindliche Basis für das Spiel auf der Con gibt und es nicht zu Missverständnissen aufgrund unterschiedlicher Hintergrundauffassungen kommt. Die Setzungen sind im Forum einsehbar und werden von uns nach Bedarf ergänzt (http://www.alveran-larp.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=3101).
- Wir haben diesmal die Burg wieder länger reserviert, sodass es möglich ist am Sonntag Mittag (bis 15 Uhr) die Sandbox abzuschließen.
- Wer eine Anreise von mehr als 400km hinter sich bringen muss hat die Möglichkeit von uns beim Check In 20 Euro "Fahrgeld" zurück zu bekommen (einmal pro Fahrgemeinschaft).
Mit der Bahn bis zur Haltestelle Blankenheim-Wald, dort werdet ihr abgeholt.
Anreise mit Bus oder PKW
Blankenheim liegt quasi am Ende der A1
Der A61 Richtung Koblenz folgen, beim Autobahnkreuz Kerpen rechts halten
und der A1 folgen bis zur Ausfahrt Blankenheim. Dort rechts abbiegen
auf die B51 Richtung Dahlem/Trier/Stadtkyll. Rechts halten, um auf der
B51 zu bleiben. Nach ca. 2 km links abbiegen auf die B258. Etwa 1 km der
Straße folgen, dann rechts "In den Rhenn/K69" und kurz darauf im
Kreisverkehr die 3. Ausfahrt nehmen und nach 100 m links Richtung
Jugendherberge abbiegen.
Anreise mit dem Flugzeug:
Von den Flughäfen Köln(80km), Düsseldorf (110km), Frankfurt(200km) und Hahn(120km) können wir Abholmöglichkeiten organisieren.
Die Anreise wird ab 15 Uhr am Freitag möglich sein und der Con endet wie gewohnt Sonntag Mittags
Über dem beschaulichen Ort Blankenheim mit seinen engen Gassen und Fachwerkhäusern thront die fast 900 Jahre alte Burg Grafenberg und heutige Jugendherberge. Dort wo schon Ritter und Burgfräulein wohnten, herrscht auch heute noch mittelalterliches Ambiente
Der Standarttarif umfasst die Unterbringung im 6er-8er Zimmer meist mit Waschgelegenheit im Zimmer und neuen Duschkabinen im Bad auf dem Flur.
Gegen Aufpreis sind auch 4er Zimmer mit eigenem Bad oder Doppelzimmer mit und ohne eigenem Bad möglich.
Die Verpflegung erfolgt nach Jugendherbergsstandard mit Frühstück und warmem Abendessen im Speisesaal auf normalem Geschirr. Alkoholfreie Getränke während der Mahlzeiten sind enthalten. Das optional zubuchbare Rittermahl findet am Samstag Abend als IT Mahlzeit im Rittersaal statt (Freitags gibt es diesmal kein Rittermahl).
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006