




Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC Maraskaner Hütte VV | SC Fremdiji Hütte VV | SC Maraskaner Zelt VV | SC Fremdiji Zelt VV | NSC Hütte VV | NSC Zelt VV |
bis 28.
02.
2017
|
95,00 € Ausgebucht |
95,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
45,00 € Ausgebucht |
bis 31.
05.
2017
|
105,00 € Ausgebucht |
105,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
bis 31.
07.
2017
|
120,00 € Ausgebucht |
120,00 € Ausgebucht |
95,00 € Ausgebucht |
95,00 € Ausgebucht |
95,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
135,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
110,00 € Ausgebucht |
110,00 € Ausgebucht |
110,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
Aufbauhelfer-Rabatt: €10,00
Abbauhelfer-Rabatt: €10,00
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Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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IT:
Meine Freunde, die Zeiten sind dunkel, unsere schöne Insel wird immer noch von bruderlosen Gefolgsleuten der Ungeschaffenen geplagt. Auch hier in Huab mussten wir einige Rückschläge hinnehmen!
Doch freut euch, denn wir sind kurz davor, Rurs großen Plan
für uns in seiner Pracht und Schönheit ein Stück weit besser zu erkennen. Helme
Haffax ist gefallen, Mendena von seinen Dienern befreit worden und Tobrien wird
langsam von den letzten Resten seines Wirkens gesäubert. Nun ist ein Zeitpunkt
des Umbruchs gekommen, den wir zu unserem Vorteil nutzen sollten.
Ich habe Hinweise auf ein altes Geheimnis gefunden, das Haffax‘ Schergen wohl
lange und intensiv beschäftigt hat. Sie haben Aufzeichnungen zu diesem
Mysterium, was auch immer es sein mag, von unserer Insel gestohlen und nach
Mendena gebracht. Mir wurde berichtet, dass in den Wirren der Befreiung
Mendenas eine von Belzoran Schinder geführte und von Zauberern begleitete
Truppe Haffajas diese Texte aus der Stadt geschafft hat. Wir konnten ihre Spur
zu einem kleinen Dorf in Tobrien verfolgen, wo sie zuletzt gesehen wurden.
Das Wissen, das sie bei sich tragen, gehört uns, den Wissenden, dem auserwählten
Volk Rurs. Wann, so frage ich euch, wenn nicht jetzt, ist der Zeitpunkt, es uns
zurückzuholen? Wer weiß, vielleicht hilft es uns, unsere Heimat endgültig
zurückzugewinnen. Warum sonst hätte Haffax es so dringend aus Maraskan schaffen
wollen? Ich weiß, wir alle werden hier eigentlich für den Kampf gebraucht, aber
können wir diese Möglichkeit an uns vorbeiziehen lassen und warten, bis die
Garethjas ihren eisernen Griff auf Tobrien wieder aufbauen? Werden die
einstigen Besatzer gerecht sein und uns unseren rechtmäßigen Besitz
zurückgeben?
Nein, jetzt ist der einzige Zeitpunkt für dieses Unterfangen und ich glaube von
ganzem Herzen, dass es Rurs Plan ist, dass wir dieser Spur folgen! Also Bruderschwestern,
werdet ihr mit mir nach Tobrien reisen?
- gehört von einem Schmetterling in Huab, Neujahr 4862 FdW
Höret! Höret! Mendena ist frei!
Der Junker Adalbert von Dinglingen sucht tapfere Recken, die ihm beistehen, die letzten Strauchdiebe aus seinem Land zu verjagen, dabei sind nicht nur schwertführenden Hände gefragt sondern auch ehrenwerte Maga, natürlich der Beistand der Kirchen, auch diejenigen die geschlagene Wunden zu heilen vermögen. Außerdem aufrechte Weiber und Mannen, die das Land bestellen und ihr Handwerk ausüben wollen, auf das Dinglingen wieder voller Leben sei und erblühen möge.
Auch gesuchet werden Holzfäller und Köhler.
Jeder, der den Junker begleitet, darf einen Flecken nennen, auf dem er sein Haus bauen und seinen Offen befeuern mag. Und ihm sei erlassen das erste Jahr an Steuern.
So findet euch ein am 01. RONdra des Jahres 1040 nach Bosparans Fall auf dem Gallyser Marktplatz.
- Aushang, gesehen in Gallys, Rommilys und Gareth Anfang 1040 BF
OT:
Ort: Südost-Tobrien (sic!) – Zeit: ca. EFF 1040 BF (4862 vom Flug des Weltendiskus‘)
Wir – die Maraskan-Orga – sind nach einem Jahr Pause wieder da und organisieren für euch eine Con die vom maraskanischem Flair durchzogen sein soll. Dieses Mal verlassen wir die vierfach gesegnete Insel, um das fremdartige Land der Garethjas zu betreten, auf der Suche nach alten Schriften, die einst gestohlen wurden und im Kampf gegen die Ungeschaffenen helfen könnten.
Die Maraskanischen Spieler und die von ihnen aufgrund ihrer Vertrauenswürdigkeit (die sie auf ZG1 und ZG2 unter Beweis gestellt haben) angeheuerten/gebetenen Fremdijis folgen diesem Aufruf.
Um neue Spieler von nichtmaraskanischen Charakteren zu integrieren, folgen diese dem Ruf des Junkers von Dinglingen. Andere Konstellationen sind nach Absprache auch möglich.
Wir spielen im Hüttendorf von Haus Rotenberg, das der ein oder andere schon von anderen Cons kennen mag.
Die Verpflegung wird von der Trosstaverne angeboten. Der Verpflegungsanteil im Conbeitrag beträgt 24,- €. Bitte denkt daran eure Allergien/Unverträglichkeiten/Nahrungsrestriktionen/Speisegebote einzutragen. Wir werden diese an die Küche weiterleiten. Falls diese den Speiseplan nicht anpassen kann, kann im Einzelfall mit SL Lars ein SV-Tarif vereinbart werden.
Rundkopfpfeile sind nicht zugelassen.
ANMELDUNG:
* Alle Preise sind Vollverpflegungspreise
* Sani-Rabatt von 5,- €
* Auf-/Abbauhelferrabatt können nur im begrenzten Umfang gewährt werden. (Wer zuerst malt, …)
* Bei finanziellen Engpässen sind nach Absprache mit SL Lars auch Ratenzahlungen o.ä. möglich, um eine möglichst frühe Preisstaffel zu sichern.
* Da eine LARP-Con in der Kalkulation gewisse unbekannte Faktoren hat, werden wir im Falle von Überschüssen einen Teil der Teilnehmerbeträge bei Schülern, Azubis, Studenten, Bufdis, ALG-Empfängern, Rentnern, … zurückzahlen. Bitte haltet dazu beim Check-In einen entsprechenden Ausweis/Beleg (keine Kopie notwendig) und eine Kopie eurer Kontodaten (für schnelle Rücküberweisung) bereit. Wir können keine Zurückzahlung versprechen, melden uns aber auf jeden Fall nach der Schlussabrechnung.
* Wir haben diesmal für Maraskaner und Fremdijis (=Nicht-Maraskaner) unterschiedliche Tarife zwecks Planung. Die Preise sind aber gleich. Wer sich für den Maraskaner-Tarif entscheidet, kann auf der Con keinen Fremdiji spielen. (Mehr dazu im Punkt „Charakterwahl“)
* Geplant sind 48 SC (davon min. 24 Maraskaner) und 24 NSC.
CHARAKTERWAHL:
* Bitte beachtet, dass wir auch dieses Mal jeweils ein Limit für Geweihte, Zauberkundige und Magiedilettanten haben, und dass ihr erst vollständig angemeldet seid, wenn ihr den vollständigen oder abgesprochenen Betrag gezahlt habt. Das heißt, wer noch nicht bezahlt hat, kann noch keinen Charakter einreichen. Wer einen Charakter für ein volles Kontingent einreicht, kann diesen nicht spielen. (Muss leider so deutlich formuliert werden, da es immer wieder zu vereinzelten Missverständnissen kommt.)
* Nach Absprache mit SL Lars können auf ZG1 und 2 gespielte NSC diesmal als SC gespielt werden. (z.B. die Roten Marane)
* Maraskaner schließen sich der Gruppe zur Bergung der Schriften an.
* auf ZG1 oder ZG2 gespielte Fremdijis können entweder von den Maraskanern angeworben worden sein, oder folgen dem Aufruf des Junkers.
* neue Fremdijis folgen dem Aufruf des Junkers
* andere Kombinationen in Absprache mit der SL
* NSC: Es wird Kämpfe geben. Wir werden aber zusammen mit euch eure GSC ausarbeiten/besprechen, die ihr auch über längere Phasen spielen könnt.
Wir freuen uns darauf, auf ZG3 viele altbekannte und neue Gesichter zu sehen!
Eure Maraskan-Orga
Hagemold, Flojian, Aleran, Mircoran, Andreyscha, Larziber
(Bild zur Con folgt!)
Adresse für Navis: Waldpädagogikzentrum Göttingen - Haus Rotenberg
Zwinger Str.
37412 Herzberg
Wer zusätzlich eine Anfahrtsbeschreibung benötigt, meldet sich bitte rechtzeitig vorher. Bahnreisende melden sich auch rechtzeitig vorher und können ab Herzberg am Harz bis ca. 18:30 geshuttelt werden.
ca. 40 Bettenplätze in Hütten, dazu ein Platz für Zelte (ca. 30 Personen)
Bitte beachtet, dass wir Belegungswünschen nur nach den Kapazitäten nachkommen können.
Für die Veranstaltung "Zwillingsgötter 3" gelten die Veranstaltungs-AGBs des Alveran-LARP e.V. (s.u.) mit Ausnahme der Artikel 1, 2.
Veranstalter in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die Maraskan-Orga GbR, Geschäftsführender Gesellschafter Lars Rothkirch. Kontakt: maraskan_orga@web.de
Veranstaltungs-AGBs des Alvean-LARP e.V.:
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
Für die Veranstaltung "Zwillingsgötter 3" gelten die Veranstaltungs-AGBs des Alveran-LARP e.V. (s.u.) mit Ausnahme der Artikel 1, 2.
Veranstalter in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die Maraskan-Orga GbR, Geschäftsführender Gesellschafter Lars Rothkirch. Kontakt: maraskan_orga@web.de
Veranstaltungs-AGBs des Alvean-LARP e.V.:
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006