Datum/Tarif | Warteliste | SC Hütte | SC Zelt | NSC Hütte | NSC Zelt | NSC Matratzenlager | Regionaler gSC Hütte | Regionaler gSC Zelt |
bis 30.
06.
2022
|
0,00 € Ausgebucht |
130,00 € | 100,00 € | 70,00 € | 30,00 € | 40,00 € | 100,00 € | 80,00 € |
bis 31.
08.
2022
|
0,00 € Ausgebucht |
140,00 € | 110,00 € | 80,00 € | 40,00 € | 50,00 € | 110,00 € | 90,00 € |
ConZahler |
0,00 € Ausgebucht |
150,00 € | 120,00 € | 90,00 € | 50,00 € | 60,00 € | 120,00 € | 100,00 € |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Geschichten aus Arratistan
Eine Erzählung von Schwarz und Gold
IT Infos
El’Arrat, Seidenstraße, Arratistan, Al’Anfanisches Imperium, Mitte Efferd 1045 BF
Nach den Scharmützeln zwischen Al’Anfaner Soldaten und Beni Arrati im letzten Jahr ist die Lage an der nördlichen Grenze des Al’Anfanischen Imperiums weiter angespannt. Noch hält der unter großen Anstrengungen geschlossene provisorische Waffenstillstand, doch der kleinste Funke könnte den Konflikt wieder entzünden. Auch die übrigen Nachbarn am Loch Harodrôl sind unruhig. Von den Achaz hört man, der gefallene Stern künde vom kommenden Zorn der Götter, und die Mohas flüstern vom Erwachen eines bösen Geistes in den Wäldern, einem bleichen Wanderer mit der Macht des “Yaq-Hai”.
In dieser Situation treffen sich nun Diplomaten Al’Anfas und Gesandte des Sultans im kleinen Grenzort El’Arrat, um Bedingungen für einen dauerhaften Frieden zu verhandeln. Aber längst nicht jeder profitiert vom Frieden und so regt sich im Verborgenen der Widerstand. Lügen, Gift und Dolch sind seine Waffen. Es mag zwar sein, dass die Feder mächtiger ist, als das Schwert, doch wie jeder Al’Anfaner von Kindesbeinen an lernt, lässt sich mit einem vergifteten Dolch im Rücken weder das eine noch das andere führen.
Über El’Arrat
“Ungläubige, Wilde, Klapperschlangen und Alligatoren.” Besseres wird man in Al’Anfa über Arratistan, die nördlichste Provinz des Imperiums, kaum zu hören bekommen. Seit dem Khomkrieg herrscht ein al’anfanischer Militärpräfekt von der Hauptstadt El’Arrat aus über die Provinz, von wo aus ein Teil der wichtigen Seidenstraße kontrolliert wird. Banditen und Moha-Stämme sind ein ständiges Problem. Auch der Sultan der Beni Arrati hat den Anspruch auf den alten Süden seines Sultanats noch lange nicht aufgegeben. Selbst der alte Feind aus dem lieblichen Feld ist hier nicht weit und der Blick von El’Arrat richtet sich stets wachsam in Richtung Drol.
 OT Infos
Regelwerk
Es gilt das Prinzip "Du kannst was du darstellen kannst" (DKWDDK) mit Opferregel. Als Basis für die Wirkung von Übernatürlichem gilt das DSA 4.1 Regelwerk. Um die Lücke zwischen profanen und übernatürlichen Charakteren nicht zu groß werden zu lassen, sind Zauberer und Geweihte auf maximal 7 Zauber bzw. 7 Liturgien (zzgl. der 12 bzw. 6 Segnungen), sowie maximal 40 AsP bzw. 24 KaP beschränkt.
SC
Geschichten aus Arratistan ist eine Abenteuer-Plot-Con. Es wird kämpferische, diplomatische und mythische Handlungsfäden geben, die sich mit Geheimnissen der Region und den typischen Problemen in einem Grenzgebiet beschäftigen. Wir bevorzugen ein Spiel mit weitgehend profan zugänglichem Plot und bodenständigen, regionalen Charakteren. SC, die kulturell und geografisch zur bespielten Region passen, werden bevorzugt zugelassen. Für Spielergruppen bieten wir die Möglichkeit mit uns individuelle Anwesenheitsgründe mit Plotanbindung abzusprechen. Schreibt uns hierzu bitte an.
Regionale gSC
Für regionale Charaktere, die in El’Arrat dauerhaft niedergelassen sind, gibt es einen gSC Tarif. gSC bekommen vor der Con einige zusätzliche Infos, können aber ansonsten wie SC gespielt werden. Vermerkt bitte bei der Charakteranmeldung, falls ihr einen gSC spielen möchtet.
NSC
Wir suchen engagierte NSCs, die in militärischen und zivilen Rollen den Plot mit Leben füllen. Die meisten NSC-Rollen (auch die militärischen) sind darauf ausgelegt durchgängig bespielt zu werden und es werden nur wenige geplante Rollenwechsel erforderlich sein.
Charakterzulassung
Schickt uns eine Email mit dem Charakter, den ihr spielen wollt an pmd.larp ( at )mailbox.org. Wenn wir euren Charakter zulassen oder ablehnen, werdet ihr von uns per Email informiert.
Folgende Infos sollten aus der Charakteranmeldung hervorgehen: 
- Name
- Spezies/Kultur/Profession
- Kurzer Hintergrund
- Regionaler gSC (Ja/Nein), Hüttenplatz oder Zelter
- Zugehörige Spielergruppe (falls zutreffend)
- Bei Zauberern/Geweihten zusätzlich die beherrschten Zauber bzw. Liturgien.
Wer möchte kann seinen Charakter nach der Zulassung zusätzlich über das Charaktertool anmelden und bekommt AleV-Erfahrungspunkte nach der Con gutgeschrieben.
Discord
Ihr erreicht uns auch auf dem Schwarz&Gold Discord Server: https://discord.gg/zhCcvRTzJY
Zieleingabe für Navis: 55608 Schneppenbach, Am Sportplatz
Achtung! Die PLZ 55608 gilt auch für andere Orte als Schneppenbach. "Am Sportplatz" wird nicht vom jeden Navi als Straße erkannt.
Der Sportplatz liegt zwischen den Orten Schneppenbach und Bruschied an der L 184.
Von Norden und Süden kommend über die A61 bis zur Abfahrt Bad Kreuznach fahren. Von dort der B41 in Richtung Idar-Oberstein folgen. Direkt nach Hochstetten-Dhaun rechts abbiegen auf die L183 nach Kirn. In der Stadt Kirn in Richtung Rhaunen fahren und auf der L182 bleiben bis nach Rudolfshaus. Dort wieder rechts abbiegen und der L184 folgen bis nach Bruschied. Von Bruschied aus auf der L184 bleiben in Richtung Schneppenbach. Kurz vor dem Ortseingang Schneppenbach liegt auf der linken Seite das Jugenddorf Teufelsfels.
Vom Westen, aus Frankreich und den Benelux-Ländern über die A1 und die A62 bis zur Abfahrt Idar-Oberstein fahren. Von dort der B41 in Richtung Idar-Oberstein und Kirn folgen. Die B41 an der Abfahrt Kirn-West verlassen. In der Stadt Kirn in Richtung Rhaunen fahren und auf der L182 bleiben bis nach Rudolfshaus. Dort wieder rechts abbiegen und der L184 folgen bis nach Bruschied. Von Bruschied aus auf der L184 bleiben in Richtung Schneppenbach. Kurz vor dem Ortseingang Schneppenbach liegt auf der linken Seite das Jugenddorf Teufelsfels.
Das Jugenddorf Teufelsfels im Hunsrück ist ein Hüttendorf mit 13 Hütten am Rande des Hahnenbachtals, in dem sich mitten im Wald die größte mittelalterliche Burgruine Deutschlands befindet.
Das Gelände des Jugenddorfes, das unmittelbar an den Wald des Hahnenbachtals angrenzt, ist terrassenförmig aufgebaut. Auf 6 Terrassen stehen ca. 7000 m² Aufenthaltsfläche zur Verfügung. Das angrenzende ca. 3 ha große Wiesen und Buschgelände kann mitgenutzt werden.
Bettzeug oder Schlafsäcke müssen mitgebracht werden. Es sind keine Kissen oder Bettdecken vorhanden und können auch nicht vor Ort ausgeliehen werden.
Hier der Link zur Homepage: http://www.jugenddorf-teufelsfels.de
Es gibt Vollverpflegung mit Buffet durch die LARP-Küche (https://larpkueche.de/).
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006