A’Sar Al’Zul - Blutzoll
20.10.2023 - 22.10.2023
Spieler: 45, NSC: 28
Schloss Limberg
Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Ansprechpartner:
Marü & Kathi
Mail:
meckerdrachen-orga(at)laienspiel-gaudium.at
Datum/Tarif | SC Aranien | SC Mittelreich | SC Neutral | NSC | NSC Küche | SC Aranien (Warteliste) | SC Mittelreich (Warteliste) | SC Neutral (Warteliste) | Kinder Tarif |
bis 20.
05.
2023
|
116,00 € Ausgebucht |
116,00 € Ausgebucht |
116,00 € Ausgebucht |
73,00 € |
43,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 13,00 € |
bis 20.
07.
2023
|
125,00 € Ausgebucht |
125,00 € Ausgebucht |
125,00 € Ausgebucht |
73,00 € |
43,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15,00 € |
bis 19.
10.
2023
|
135,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
135,00 € Ausgebucht |
73,00 € |
43,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 18,00 € |
ConZahler |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
90,00 € |
43,00 € Ausgebucht |
0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 21,00 € |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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IT Information
Zeit: Travia 1046 BF
Region: Aranien - Radjarat Palmyramis - Emirat Djeristan
Ungeklärte Besitzansprüche, plündernde Barbaren und immer lauter werdende Gerüchte um den Fund eines sagenumwobenen Metalls - all das erschüttert Schloss Treuherz im Hinterland Djeristans.
Eigentlich wollte der alte garethische Ritter Waldemar Gänsbold von Hengisford-Firunslicht hier nur seinen Lebensabend verbringen. Doch das Mhaharanyat Aranien fordert seit der Einigung von Morganabad sein Schloss ein. Währenddessen plant das Mittelreich den nahegelegenen Pass von Turquaz, der Almada über den Raschtulswall mit Aranien verbindet, wieder gangbar zu machen und das Ferkina Problem der Region endlich in den Griff zu bekommen.
Auch die Mada Basari wird nun aktiv und versucht, in den Streitigkeiten um das Schloss zu vermitteln. Böse Zungen behaupten, dass diese Motivation aber mehr mit den immer lauter werdenden Gerüchten, um den Fund eines kostbaren, magischen Metalls in den alten Türkis-Minen des Schlosses zu tun hat…
Bei A’Sar A’Zul - Blutzoll treffen eine Delegationen des Mittelreichs und der Mada Basari auf Schloss Treuherz zusammen, um eine Lösung im Konflikt um das Schloss zu finden und gemeinsam den Pass für den Handel wieder zu öffnen.
Sie stehen vor der Herausforderung, den marodierenden Ferkina-Banden die Stirn zu bieten und den Geheimnissen dieses Ortes auf die Spur zu kommen.
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OT Informationen
Unterbringung: Indoor
Verpflegung: Vollverpflegung
Regelwerk: DKWDDK
Blutzoll ist eine Plotcon mit Schwerpunkten auf Intrigen, Rätsel und Kampf. Die Spieler haben die Aufgabe, zwischen ihren Parteien zu vermitteln, Handelsbeziehungen zu knüpfen, sich mit Waffengewalt zu behaupten und Gerüchten nachzugehen, die bereits so manchen Außenstehenden hellhörig gemacht haben.
Es soll sowohl erfahrenen Charakteren, als auch neuen Spielern etwas geboten werden. Aus diesem Grund werden wir vor der Con deinem Charakter Hintergrund-Verknüpfungen mit anderen Spielern anbieten. Außerdem freuen wir uns, die österreichische DSA LARP Szene zu beleben und einen Austausch mit den ‘alten Hasen’ aus der deutschen Szene zu schaffen
Die Con wird vom Verein Laienspiel Gaudium in Kooperation mit Alveran-LARP e.V. veranstaltet.
Gespielt wird nach DKWDDK Regelwerk mit folgenden Details:
- Charaktere mit hohem Sozialstatus lassen wir nur mit entsprechendem Gefolge zu (wir helfen gerne bei Vermittlung von Spielern)
- Regeln zu Zauber, Liturgien & Alchemie werden dem Alveran Regelwerk entnommen
- Bitte gib Bescheid, wenn du besonders mächtige Zauber/Rituale einsetzen möchtest, wie z.B. Dämonen beschwören, Golembau etc.
- Artefakte, Kräuter oder alchemistische Tränke, die auf die Con mitgebracht werden, müssen vorher von der Orga genehmigt werden.
Anmeldung
Die Con ist ein Bewerbungsspiel - die Anmeldung erfolgt über Wartelistenplätzen (Update 13.5.: Mittelreich & Neutrale Plätz sind voll - die Berwebung auf Warteliste ist möglich; in der Aranischen Delegation gibt es noch ein paar Restplätze für profane Chars)
Ablauf der Anmeldung:
Ablauf der Anmeldung:
- Lege dir einen Account auf Alveran LARP zu, falls du noch keinen hast (die Freischaltung kann ein paar Stunden bis einen Tag dauern)
- Bitte bewirb dich mit dem Account für einen Wartelistenplatz und schicke uns eine E-Mail mit dem Konzept deines Charakters
- Wir prüfen deine Bewerbung und weisen dir einen Fixplatz zu
- Lege deinen Charakter im Alveran Tool an (die Werte deines Chars sind für uns nicht wichtig) und melde ihn für die Con an
Als SC stehen dir die Gruppen der Delegation aus dem Mittelreich zur Verfügung, die von Ragath aus aufbricht, sowie die Delegation aus Aranien, der die Mada Basari vorsteht. In beiden Gruppen wurdest du als Diplomat, Gefolge, Forscher oder Geleitschutz angeworben.
Als dritte Option bieten wir eine neutrale Gruppe an, die aus Reisenden besteht, die zufällig im Schloss Halt machen oder eigene Interessen bei den Verhandlungen verfolgen.
Alle drei Gruppen haben eine limitierte Platzzahl, die Reihung erfolgt nach Charakterkonzept und Zeitpunkt der Bewerbung.
Wir bieten eine kleine Anzahl an Kinderplätzen an und freuen uns auch auf Familien. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern oder einer Aufsichtsperson.
NSCs
Sie sind das Herz unserer Veranstaltung. Als NSC wirst du von uns umsorgt und verwöhnt. Wir bieten interessante Rollen, abgestimmt auf deine Spiel-Vorlieben, an . Bei der Ausarbeitung der Chars genießt du viele Freiheiten und Support.
Melde dich, wenn du Fragen zur Anmeldung, dem Charakter Tool oder anderen Dingen hast: meckerdrachen-orga@laienspiel-gaudium.at
Anfahrt:
Unterkunft:
Vollversorger:
Es gibt von Freitagabend, den ganzen Samstag über bis Sonntag Morgen ausgewogene aranische Küche, inkl. Snacks und ganztägiger Teebar. Das Essen ist IT (Weitere Getränke & IT Geschirr sind selbst mitzubringen)
Unterbringung:
Die Unterbringung ist in 6er Schlafräumen im Schloss. Die Schlafräume sind schön und geräumig und mit Stockbetten ausgestattet. Sie werden IT bespielt. Ein Leintuch und Bettzeug/Schlafsack muss mitgebracht werden.
Hinweis: Da im Oktober noch nicht im Schloss geheizt wird, empfehlen wir unbedingt genug warmes Bettzeug mitzubringen!
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.