Grandenspiel 2
Sklaven, Samthauch, Silberzungen
01.03.2024 - 03.03.2024
77876 Kappelrodeck
Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Ansprechpartner:
Rico S., Julia P.
Mail:
al-anfa-orga(at)gmx.de
Datum/Tarif | Spieler - Bettenplatz | Warteliste - Spieler |
bis 31.
08.
2023
|
99,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
bis 30.
11.
2023
|
109,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
bis 31.
12.
2023
|
119,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
bis 15.
01.
2024
|
150,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
ConZahler |
999,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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IT Infos
Fast einen Götterlauf nachdem Nemekath Valero der Aufstieg in das Grandenhaus Zornbrecht gelungen ist, ereilt euch eine Einladung in die Villa des gelehrten Herrn, die das Familienoberhaupt ihm und seiner Gemahlin zur Hochzeit übergab: Die wunderschöne Vaya Casa am Fuße des Regengebirges.
Zu einer Feier mit allen Freuden, die das Leben bereithält, lädt der Grande seine Freunde sowie zahlreiche Amts- und Würdenträger ein, um sich wie es seit Generationen dort üblich ist, zu entspannen, zu reden und sich in ungezwungenem Ambiente weitab des geschäftigen Treibens der Stadt nach allen Arten al anfanischer Kunst verwöhnen zu lassen…
OT Infos
Liebe Freunde,
nach der Al´Anfanischen Hochzeit im April ´23 wurde der Wunsch nach noch mehr Al´Anfanischem Lebensgefühl laut.
Diesem Wunsch haben wir gerne entsprochen und laden deswegen zu einem Fest ganz im Stile Al´Anfas ein.
Wir möchten dabei auch eure Wünsche aufgreifen und Bereiche wie IT-Rauschkräuter, Orgien und auch Sklavenspiel mehr zur Geltung kommen lassen. Die genauen Details werden mit den Teilnehmern vor der Con abgesprochen und abgestimmt. Es sollen sich alle wohl fühlen und ihren Spaß haben..
Die Unterbringung erfolgt in den Mehrbett-Zimmern der Vaya Casa.
Die Verpflegung erfolgt dieses Mal in Eigenregie , dh jeder hat mal Küchendienst und es wird eine Mitbringliste geben, von der jeder einen Teil der Verpflegung besorgen muss.
Triggerwarnung
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Minderjährigen nicht gestattet. Auf dieser Veranstaltung werden Inhalte thematisiert und dargestellt, die einige Teilnehmer*innen beunruhigend finden könnten. Hierzu gehören: Explizite Darstellung und Erwähnung körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, Sklaverei, Drogenkonsum und Süchte, Rassismus, Blut, Sex, Tod, sowie Spinnen und andere Tiere, die Angst oder Ekel auslösen können. Des Weiteren wird es zu IT Konfliktspiel kommen, dem man sich nicht vollständig entziehen kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Verantwortung.
Anmeldung
Grandenspiel 2 ist ein Bewerbungsspiel. Die Anmeldung erfolgt über die Warteliste.
Bitte schickt uns ein Konzept Eures Charakters (2-3 Sätze reichen) an:
al-anfa-orga@gmx.de
Gerne helfen wir bei der Vermittlung an Gruppen und der Beratung für neue Charaktere.
Was wir euch bieten:
- Eine traumhafte Location in passendem Ambiente mit Unterbringung in Mehrbettzimmern.
- Eine Plattform für Spiel im typisch al anfanischen Stil mit Intrigen, Mord, Rauschkraut und sonstigen sinnlichen Vergnügungen.
- Die Möglichkeit die „dunkleren Seiten“ im Verhältnis von armen und reichen, freien und unfreien, dienenden und herrschenden Charakteren auszuloten und auszuspielen.
- Vorgefertigte Verknüpfungen zwischen den Charakteren.
- konkrete Spielziele und bespielbare Inhalte für eure Gruppierung, um Intrigenspiel zu fördern.
- umfassende Betreuung im Vorfeld (insbesondere für ggf. geplante Szenen mit anderen Spielern, die Gewalt oder sexistische Inhalte aufweisen).
Was wir von euch erwarten:
- Essen/Getränke nach vorab von uns erstellter Mitbringliste besorgen.
- Übernahme eines Küchendienstes unter Anleitung der Küchencrew.
- Selbstständige Entwicklung von Spielideen und deren Umsetzung (dies ist keine Con nach dem Motto „die Orga macht den Plot und wir sitzen herum bis er uns findet“! Wir erwarten, dass ihr euch selbst einbringt und Initiative zeigt, sowohl vorab als auch auf der Con!)
- Absolute Einhaltung aller Regeln, die Orgaseitig zum Bespielen von Szenen, die Gewalt, Sexismus oder Ähnliches beinhalten, vorgegeben werden!
- Eine strikte Trennung von IT und OT sowie die Fähigkeit eure OT Grenzen zu kennen und diese im IT verpackt jederzeit kommunizieren zu können, falls notwendig.
- Konkrete und ausführliche Absprachen vor der Con mit euren Mitspielern sowie Kommunikation derselben an die Orga.
- Bewusstsein und Akzeptanz der Bedürfnisse und Grenzen eurer Mitspieler sowie Toleranz gegenüber denjenigen, die die Optionen der Con ausschöpfen möchten.
Anfahrt:
Vaya Casa
Herrenstraße 5a, 77876 Kappelrodeck, Deutschland
https://goo.gl/maps/u1ifaZTK6c5AmGEY7
Unterkunft:
Sehr komfortable Mehrbettzimmer mit Doppel- oder Stockbetten, sowie Schlafemporen und eigenem Bad - komplett IT bespielbar.
Verpflegung: Selbstverpflegung, wir erstellen eine Mitbringliste und jeder hilft beim Küchendienst mit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3.2. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Minderjährigen nicht gestattet. Auf dieser Veranstaltung werden Inhalte thematisiert und dargestellt, die einige Teilnehmer*innen beunruhigend finden könnten. Hierzu gehören: Explizite Darstellung und Erwähnung körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, Sklaverei, Drogenkonsum und Süchte, Rassismus, Blut, Sex, Tod, sowie Spinnen und andere Tiere, die Angst oder Ekel auslösen können. Des Weiteren wird es zu IT Konfliktspiel kommen, dem man sich nicht vollständig entziehen kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Verantwortung.
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4.1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der ausgeschriebenen Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Ausrüstung (Kleidung, Transportmittel, Dekoration etc.). Alle Teilnehmenden tragen alleinige straf-und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus. Der Veranstaltungsbeitrag ist via Überweisung auszurichten und innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung zu begleichen. Es gilt ein 2 Wöchiges Rücktrittsrecht.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Veranstaltungen der Spirit-Orga und der Al-Anfa Orga innerhalb des Alveran LARP e.V. ab dem 05.06.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3.2. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Minderjährigen nicht gestattet. Auf dieser Veranstaltung werden Inhalte thematisiert und dargestellt, die einige Teilnehmer*innen beunruhigend finden könnten. Hierzu gehören: Explizite Darstellung und Erwähnung körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, Sklaverei, Drogenkonsum und Süchte, Rassismus, Blut, Sex, Tod, sowie Spinnen und andere Tiere, die Angst oder Ekel auslösen können. Des Weiteren wird es zu IT Konfliktspiel kommen, dem man sich nicht vollständig entziehen kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Verantwortung.
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4.1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der ausgeschriebenen Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Ausrüstung (Kleidung, Transportmittel, Dekoration etc.). Alle Teilnehmenden tragen alleinige straf-und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus. Der Veranstaltungsbeitrag ist via Überweisung auszurichten und innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung zu begleichen. Es gilt ein 2 Wöchiges Rücktrittsrecht.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Veranstaltungen der Spirit-Orga und der Al-Anfa Orga innerhalb des Alveran LARP e.V. ab dem 05.06.2023