Rico S.
Veranstalter
Orga
SL
SC-Betreuung
NSC-Betreuung
Plot
Judith Przigoda
Orga
SL
Deko
Thomas Scholz
Orga
SL
Rebecca Stahr
Orga
NSC-Betreuung
Ivonne Stahr
Orga
SL
NSC-Betreuung
Datum/Tarif
SC Zelt
Kind (<14) Zelt
Kind bis 3
SC Warteliste (Haus & Zelt)
NSC Warteliste
SC Haus (standard)
SC Haus (upgrade)
NSC Zelt
NSC Haus
Kind (<14) Haus
bis
31.
07.
2024
125,00 €
70,00 €
15,00 €
0,00 €
0,00 €
145,00 € Ausgebucht
155,00 € Ausgebucht
60,00 € Ausgebucht
70,00 € Ausgebucht
120,00 € Ausgebucht
bis
31.
10.
2024
130,00 €
70,00 €
15,00 €
0,00 €
0,00 €
150,00 € Ausgebucht
160,00 € Ausgebucht
65,00 € Ausgebucht
75,00 € Ausgebucht
120,00 € Ausgebucht
bis
31.
01.
2025
140,00 €
70,00 €
15,00 €
0,00 €
0,00 €
155,00 € Ausgebucht
165,00 € Ausgebucht
70,00 € Ausgebucht
80,00 € Ausgebucht
120,00 € Ausgebucht
bis
30.
04.
2025
150,00 €
70,00 €
15,00 €
0,00 €
0,00 €
165,00 € Ausgebucht
175,00 € Ausgebucht
75,00 € Ausgebucht
85,00 € Ausgebucht
120,00 € Ausgebucht
ConZahler
500,00 €
500,00 €
15,00 €
0,00 €
0,00 €
500,00 € Ausgebucht
500,00 € Ausgebucht
100,00 € Ausgebucht
100,00 € Ausgebucht
500,00 € Ausgebucht
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
Weingeist Pfauenburg
Das Fest der Leidenschaft
Weingeist Pfauenburg ist eine LARP-Veranstaltung im Setting von Das Schwarze Auge (DSA). Bespielt wird eine ein Kloster der Göttin Radscha Uschtammar in Djambulkand. Es handelt sich um eine Ambientecon mit Plot, bei der das Fest der Freuden bespielt wird. Taverne, Teehaus, LARP-Küche, andere Annehmlichkeiten. Damit das Flair gut rüber kommt freuen wir uns besonders über 1) tulamidische /aranische Charaktere und 2) Künstler, die am Wettbewerb teilnehmen. Überlegt euch deshalb gerne, ob ihr eines oder beides möchtet. Auch Gäste werden zugelassen, aber vielleicht ist genau dies die Gelegenheit einen zum Ort passenden Charakter zu spielen. Es wird Tanz und Feierei geben!
IT
Barden, Tänzer, Trinkende, Gläubige, Künstler und Reisende Traut euch nur kommt vorbei, geht zur Karavanserei und reitet in die djambulische Nacht!
Wer kennt es nicht, das berühmte Djambulische Lied? Auch der der Djambulkand nicht kennt, hat sicherlich schon einmal die Melodie des Wüstenreiches vernommen...
Djambulische Nacht
Wie djambulischer Tag
Ist wie jeder hier weiß,
Rot, rahjanisch und heiß
Auf so manch schöne Art
Djambulische Nacht
Wie djambulischer Kuss
Dieses mystische Land, voller Sagen und Sand
Zwischen Wüste und Fluss
Feiert und berauschet, das altehrwürdige Kloster Qaleat Al'Tawus, die Pfauenburg in den Bergen Djambulkands, öffnet ihre Tore. Seit beinahe zweieinhalbtausend Jahren bewahrt das Kloster in den Bergen den Glauben Radscha Uschtammars in seiner alten, tulamidischen Form: Die Roten Rieten. Man sieht es der alten Feste zwar an, denn mancherorts tropft es durch die Decke, anderenorts stehen geweihte Statuen aus Gold. Nun lädt das Kloster anlässlich des Festes der Leidenschaft (und weil das Kloster Spenden benötigt) ein zu einem berauschenden Fest ein. Alle Gläubigen, Liebhaber, Künstler und freunde der Schönheit, des Weines und der Feierlichkeiten, sowie alle Freunde des Hauses Djambulkand sind eingeladen.
Für Historiker und Gelehrte mag dieses Fest einige Geheimnisse offenbaren, zu denen man sonst keinen Zugriff hat. Seit alter Zeit steht in den Bergen Djambulkands eine Festung des Glaubens und des Festes. Dort siedelten bereits die ersten Menschen, als sie aus den Bergen herabstiegen und dieses Land den Echsen abtrotzten. Einst der Hauptsitz der Djambulim, wurde es nach einem Wunder Radschas in den Skorpionkriegen vor mehr als zwei Tausend Jahren an als Kloster gestiftet, während der Familiensitz an die eine Tagesreise entfernte Oase Djambulkand verlegt wurde. Alte Schriften, Riten aus Zeiten, bevor die ersten Güldenländer Aventurien betraten, Artefakte der alten Tulamiden und Tore, die seit langem Fremden nicht offen standen.
Es wird berauschende Getränke, Tanz, Musik und Dienste der Roten Schwester zu Ehren geben. Unter allen Künstlern, die am Wettbewerb um die goldene Rose Djambulkands teilnehmen wird, eine aus Gold gefertigte Rose verliehen, gespendet vom Hause der Djambulim. Gleichzeitig ruft das Kloster spendable Gönner und „fromme“ Pilger um Spenden auf, um dringend nötige Renovierungsarbeiten im Kloster durchzuführen.
OT
Die Geschichte schließt sich an die Ereignisse von Weingeist – Einöde an, es wird jedoch eine eigene Geschichte im Land der ersten Sonne bespeilt. Es ist nicht erforderlich, auf einer der vorherigen Cons gewesen zu sein. Die Kirche ruft offen zum Pilgern, jedoch vor allem zum Feiern auf.
Es handelt sich um eine Ambientecon auf der ein groß angelegtes Fest der Rahja bespielt wird. Es wird jedoch auch Plot zu bespielen geben. Schauplatz sind das Kloster Qaleat al'Tawus (Die Pfauenburg) und dessen unmittelbare Umgebung. Es wird viele Möglichkeiten der radschagefälligfen Betätigung geben und wir freuen uns über jeden, der einen Beitrag leisten möchte. Im Zentrum stehen kultische Handlungen, das Erfahren der Philosophie der Roten Schwester, Feierlichkeiten, Tanz und natürlich auch die radschagefällige Seelsorge.
Zugelassen werden nur Charaktere aus der Welt des Schwarzen Auges, die ins Setting passen und einen Grund haben, an dieser Pilgerreise teilzunehmen. Die Teilnahme ist nur mit vorab eingereichten und von der Orga zugelassenen Charakteren möglich. Reicht diese also bitte frühzeitig ein, damit ihr frühzeitig ein Feedback erhaltet. Charaktere oder Spieler, die ein Problem mit dem Spiel rund um Rahja haben sind in einem Radscha Uschtammar Kloster fehl am Platz. Es gibt nicht nur Rahjaplot, es ist vor allem eine Feier, aber wir bespielen ein Kloster und wer damit Probleme hat passt nicht auf diese Veranstaltung.
Familien sind herzlich willkommen. Es wird Bereiche geben, die minderjährigen nicht offenstehen, denn es wird ein Kloster der Radscha Uschtammar bespielt und nicht alle Aspekte sind kinderfreundlich. Es wird speziell auch Plot und Unterhaltung für Kinder geben.
Allgemeingültige Triggerwarnung für Inhalte rund um Veranstaltungen bei denen Radscha Uschtammar thematisiert wird: Gewalt, sexuelle Inhalte, Horror- und Schreckelemente, wenn der Name “Levthan” fällt, ist das eine Triggerwarnung für sexuelle Gewalt. Es handelt sich um eine Familienfreundliche Con, es wird auf dem Gelände allerdings Bereiche geben, die markiert sind, da dort solche Themen unumgänglich sind wie z.B. die Kapelle mit Abbildungen der Göttin.
Wer am Künstlerwettbewerb teilnehmen will, trägt sich bei der Anmeldung bitte in die dazugehörige „Künstlerwettbewerb“ Gruppe ein.
Anreise ist sowohl am Donnerstag, als auch am Freitag möglich.
Als NSCs suchen wir vor allem Spieler*Innen, die Lust haben Mitglieder des Klosters zu bespielen.
Verpflegung: Vollverpflegung durch die LARP Küche ab Freitagabend
Familienfreundlich: Ja
Unterbringung: Eigene IT taugliche Zelte, Hausplätze in Hochbetten
Kontakt: SpiritOrga@gmx.de
Anfahrt:
Burg Lohra, Amt Lohra 6, 99759 Großlohra, Deutschland
Unterkunft:
Verpflegung: Vollverpflegung durch die LARP Küche ab Freitagabend
Familienfreundlich: Ja
Unterbringung: Hausplätze in Mehrbettzimmern & Eigene IT taugliche Zelte
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19 a. Die Anmeldet verpflichtet zur Zahlung bis 30.04.2025 entsprechend der geltenden Tarife. Widerrufsrecht der Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gemäß § 355 BGB möglich. Anschließend ist der Veranstaltungsbeitrag zahlbar.
19 b. Der Teilnehmer kann bis drei Monate vor der Veranstaltung von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Weingeist Reihe ab dem 07. Februar 2024
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19 a. Die Anmeldet verpflichtet zur Zahlung bis 30.04.2025 entsprechend der geltenden Tarife. Widerrufsrecht der Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gemäß § 355 BGB möglich. Anschließend ist der Veranstaltungsbeitrag zahlbar.
19 b. Der Teilnehmer kann bis drei Monate vor der Veranstaltung von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Weingeist Reihe ab dem 07. Februar 2024
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