A’Sar Al’Zul 2
Blutpakt
08.08.2024 - 11.08.2024
Spieler: 30, NSC: 45
2540 Bad Vöslau
Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Ansprechpartner:
Kathi
Mail:
meckerdrachen-orga(at)laienspiel-gaudium.at
Datum/Tarif | Bewerbung SCs | Bewerbung GSCs | NSC Zelt | NSC Haus | SC Zelt | SC Haus | GSC Zelt | GSC Haus | NSC Küche Zelt | NSC Küche Haus | Kinder Tarif |
bis 30.
04.
2024
|
0,00 € Ausgebucht |
0,00 € Ausgebucht |
37,00 € Ausgebucht |
62,00 € Ausgebucht |
65,00 € Ausgebucht |
90,00 € Ausgebucht |
42,00 € Ausgebucht |
67,00 € Ausgebucht |
35,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
13,00 € Ausgebucht |
bis 30.
06.
2024
|
0,00 € Ausgebucht |
0,00 € Ausgebucht |
41,00 € Ausgebucht |
66,00 € Ausgebucht |
71,00 € Ausgebucht |
96,00 € Ausgebucht |
47,00 € Ausgebucht |
72,00 € Ausgebucht |
38,00 € Ausgebucht |
63,00 € Ausgebucht |
15,00 € Ausgebucht |
bis 03.
08.
2024
|
0,00 € Ausgebucht |
0,00 € Ausgebucht |
49,00 € Ausgebucht |
74,00 € Ausgebucht |
84,00 € Ausgebucht |
109,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
45,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
18,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
0,00 € Ausgebucht |
0,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
500,00 € Ausgebucht |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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IT Hintergrund
Zeit: Efferd 1047 BF
Ort: Aranien - Djeristan - Hinterland von Ras’Lamasshu
Nach gescheiterten Friedensverhandlungen und der Bluttat von Keshal Turquaz sinnen die Stämme der Ferkinas nach Rache.
Es sammeln sich immer mehr von ihnen im Hinterland von Ras’Lamashu, wo Handelskarawanen, Siedlungen und Bergarbeiter überfallen werden.
Die Beyrouna ruft nun endlich zur Unterstützung auf, um zu der abgelegenen Karawanserei Bab Al’Zul vorzudringen und diese zu sichern.
Glücksritter, Mystiker, Händler und Diplomaten schließen sich dem Tross an. Einige wollen Frieden mit den Ferkinas aushandeln und die Chance nutzen, Handelsabkommen mit ihnen zu schließen. Andere zieht die Geschichte der Region an, die so manches Geheimnis verborgen hält - seien es die Bruchstücke eines mysteriösen Rabenreliefs, die vor kurzem gefunden wurden, magische Metalle, die hier unter der Hand gehandelt werden oder die Legenden von Völkern und Magiern aus längst vergangen Zeiten. Nicht zuletzt sind es die Aussichten auf Abenteuer, schnelles Gold und Schätze, die so manchen hellhörig machen.
OT Infos
Blutpakt ist eine Abenteuer Con mit den Schwerpunkten auf Wildniss, Kampf, Geschichte und Sozialplots. Chars, die sich anmelden, haben sich dem Trupp der Beyrouna angeschlossen - sei es für Sold, Diplomatie, Forschung, Handel oder anderweitige Unterstützung. Ihr werdet als eine Gruppe agieren und euch unterstützen müssen!
Auf unsere Con passen Kämpfer, Abenteurer genauso wie auch Sozial Charaktere, phexgefällige Händler, geschäftstüchtige Diplomaten sowie visionäre Mystiker und forschende Gelehrte, die es ins Hinterland von Djeristan verschlagen hat.
Regeln
Wir spielen wieder ohne Punkte mit dem DKWDDK Regelwerk mit Ergänzungen aus dem Alveran Regelwerk für Zaubersprüche und Liturgien.
Vorspiel & Hauptcon
Wir möchten euch zu einem Ambiente-Vorspiel einladen, bei dem ihr die Beziehung eurer Charaktere vertiefen könnt und es nicht viel Plot gibt. Hierfür könnt ihr bereits am Donnerstagvormittag den 8.8.2024 anreisen und IT gehen.
IT findet das Vorspiel ein paar Tage vor dem Spiel auf der Hauptcon, während der Anreise des Trosses, statt. Für das Vorspiel ist ein zusätzlicher Unkostenbeitrag von 10€ in Bar vor Ort zu entrichten.
Die Hauptcon startet am Freitag Abend. Die Teilnahme am Vorspiel ist keine Voraussetzung für die Hauptcon, sondern ein Bonus
Location
Roverhütte
Am Harzberg
2540 Bad Vöslau
Die Roverhütte bietet mit ihren ausgedehnten Kiefernwäldern, Schluchten, Steinbrüchen und Höhlen eine geniale Kulisse für unsere Con und wird euch in das Ambiente hineinziehen, wie es wahrscheinlich keine andere Location kann.
Hinweis: Teilweise muss mit Wanderern gerechnet werden, deren Route durch einen Teil des Areals führt.
Anfahrt
Die Anfahrt ist mit dem Zug zum nahegelegen Bahnhof einfach. Durch die Nähe zu Wien ist die Frequenz hoch. Es wird einen Shuttle-Service geben.
Mit dem Auto fahrt ihr von Bad Vöslau aus ca. 3 Minuten über eine hubbelige Schotterstraße hinauf zum Gelände, die nach den heftigen Regenfällen 2023 frisch saniert wurde und verhältnismäßig gut befahrbar ist. (Stand Jan 2024) Allrad ist von Vorteil.
Sanitärausstattung
Die Con wird rustikal. Wir müssen darauf hinweisen, dass es keinen Strom und keine Duschen auf der Location gibt - ein großer Wermutstropfen. Fließend Wasser gibt es aber, mit dem wir euch nach unserem besten Bemühen versorgen werden. Zusätzlich zu den zwei Wassertoiletten, die im Haus verbaut sind, werden Trockentoiletten zur Verfügung gestellt.
Unterbringung
Blutpakt ist eine Zeltcon. Es wird ein IT Zeltlager geben, das der Hauptspielort ist.
NSCs können auf Anfrage in Zelten der Orga untergebracht werden.
Gerne helfen wir bei einer Zeltbörse.
Wer kein IT Zelt hat, kann auf einem OT-Zeltplatz etwas außerhalb campieren.
Es gibt eine begrenzte Anzahl an Indoor-Hausplätzen, die wir auf Anfrage und nach Bedürfnissen vergeben.
Verpflegung
Für SCs Teilversorgung (1 warme Mahlzeit am Abend) und für GSCs und NSCs Vollversorgung. Das Essen wird zum Setting passen - also rechnet mit einer rustikalen Feldküche und orientalischen Rezepten.
Tee, Kaffee, Milch (Muh und Hafer) stehen ganztägig für alle im IT-Teezelt bereit.
Anmeldung
SCs
Auch Blutpakt ist wie sein Vorgänger ein Bewerbungsspiel, bei dem wir auf eine ausgewählte Mischung der SCs und passenden Hintergründen achten. Wer bereits beim ersten Teil dabei war, bekommt einen Vorzug bei der Anmeldung.
Bitte Meldet euch bei dem Tarif "Bewerbung SC" an und meldet euren Alveran LARP Charakter an. Achtete darauf dass die Infos im Charakterhintergrund aktuelle sind einen kurze Zusammenfassung von eurem Char enthalten, so dass wir uns ein Bild machen können.
Wird euer Charakter angenommen, schalten wir euch für den SC Tarfi frei.
Bitte Meldet euch bei dem Tarif "Bewerbung SC" an und meldet euren Alveran LARP Charakter an. Achtete darauf dass die Infos im Charakterhintergrund aktuelle sind einen kurze Zusammenfassung von eurem Char enthalten, so dass wir uns ein Bild machen können.
Wird euer Charakter angenommen, schalten wir euch für den SC Tarfi frei.
GSCs
Wir übergeben GSC Rollen an motivierte Spieler, die uns helfen wollen, den Plot zu tragen und etwas mehr Verantwortung übernehmen möchten. Gerne beteiligen wir euch am Schreiben des Plots und überhaupt werden wir euch auf Händen tragen und eure Genialität zu würdigen wissen!
Meldete euch beim Tarif "Bewerbung GSCs" an - wir melden uns dann bei euch!
Meldete euch beim Tarif "Bewerbung GSCs" an - wir melden uns dann bei euch!
NSCs
Du willst richtig Spaß auf dieser Con haben? Dann bist du als NSC richtig! Wir werden dich mit Süßigkeiten vollstopfen, lieben, umsorgen und verwöhnen und dir Action bieten! Wir suchen vor allem kampferfahrene NSCs. Aber es gibt auch andere Rollen, die besetzt werden müssen, so, dass für viele Spielvorlieben und Erfahrungsstufen etwas dabei ist - Melde dich also auf jeden Fall bei uns und frage auch alle deine Freunde!
Anfahrt:
Roverhütte
Am Harzberg
2540 Bad Vöslau
Auf Maps ansehen
Die Anfahrt ist mit dem Zug zum nahegelegen Bahnhof einfach. Durch die Nähe zu Wien ist die Frequenz hoch. Es wird einen Shuttle-Service geben.
Mit dem Auto fahrt ihr von Bad Vöslau aus ca. 3 Minuten über eine hubbelige Schotterstraße hinauf zum Gelände, die nach den heftigen Regenfällen 2023 frisch saniert wurde und verhältnismäßig gut befahrbar ist. (Stand Jan 2024) Allrad ist von Vorteil.
Unterkunft:
Blutpakt ist eine Zeltcon. Es wird ein IT Zeltlager geben, das der Hauptspielort ist.
NSCs können auf Anfrage in Zelten der Orga untergebracht werden.
Gerne helfen wir bei einer Zeltbörse.
Wer kein IT Zelt hat, kann auf einem OT-Zeltplatz etwas außerhalb campieren.
Es gibt eine begrenzte Anzahl an Indoor-Hausplätzen, die wir auf Anfrage und nach Bedürfnissen vergeben.Sanitärausstattung
Die Con wird rustikal. Wir müssen darauf hinweisen, dass es keinen Strom und keine Duschen auf der Location gibt - ein großer Wermutstropfen. Fließend Wasser gibt es aber, mit dem wir euch nach unserem besten Bemühen versorgen werden. Zusätzlich zu den zwei Wassertoiletten, die im Haus verbaut sind, werden Trockentoiletten zur Verfügung gestellt.
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Verein Laienspiel Gaudium möglichen Belangen.
Fassung gültig für LARP Veranstaltungen der Meckerdrachen Orga ab dem 23. März 2023
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Verein Laienspiel Gaudium, Obmann: Sebastian Oppitz, Obfrau: Maria Eibel, Franz-Liszt-Straße 28, 8605 Kapfenberg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.