Grandenspiel 3
Stunde der Nachtigall
04.04.2025 - 06.04.2025
Spieler: 44, NSC: 8
77876 Kappelrodeck
Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Ansprechpartner:
Al Anfa Orga
Mail:
al-anfa-orga(at)gmx.de
Datum/Tarif | SC Bett | SC Warteliste |
bis 10.
12.
2024
|
125,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
bis 28.
02.
2025
|
135,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
bis 31.
03.
2025
|
145,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
ConZahler |
500,00 € Ausgebucht |
0,00 € |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
|
Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserer Con. Es sind nur noch wenige Plätze verfügbar. Die Anmeldung erfolgt daher ab sofort über Warteliste! Bitte schickt uns eine Anfrage unter Angabe eurer Charakterwahl und ggf. zu welcher Gruppe ihr gehört, wenn ihr euch anmelden möchtet. Ihr werdet dann von uns freigeschaltet, falls wir euch noch einen Platz anbieten können. Solltet ihr fragen haben, meldet euch gerne bei der Orga.
Grandenspiel 3
Grandenspiel 3
Die Stunde der Nachtigall
Es gibt viele Gerüchte um die Feiern der “Nachtigall”. Stets finden sie in leerstehenden Häusern statt und stets bleibt der Gastgeber unbekannt. Hier mischen sich hinter Schleiern und Masken, Granden und Fanas in ausschweifenden Festen. Glaubt man den Gerüchten, so soll die Unterhaltung düster und exzentrisch sein. Doch hinter all diesen rauschhaften Vergnügungen soll mehr stecken – so berichten einige, mit weit mehr in ihren Taschen nach Hause gegangen zu sein, als sie gekommen waren.
Vor ein paar Tagen erreichte schließlich auch euer Haus ein mysteriöser Brief mit dem Siegel der Nachtigall darauf. Ihr wurde eingeladen zu einer Festlichkeit in einer verlassenen Villa, außerhalb Al’Anfas am Rande des Regengebirges. Die Nachtigall verspricht den Anwesenden ausschweifende Tage und ein besonderes Erlebnis, verlangt von manchen aber auch Gegenleistungen für die Einladung. Es ist euch erlaubt, ein kleines Gefolge, das “dem Genuss und der Lustbarkeit förderlich ist", mitzunehmen. Welch verlockende Abwechslung, welch frivoles Geheimnis, welch düstere Verheißung für so manchen Granden.
Wirst du die Einladung annehmen?
Triggerwarnung
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Im Rahmen der Veranstaltung werden Themen und Inhalte behandelt, die bei einigen Teilnehmern auf sensible Reaktionen stoßen können. Dazu zählen unter anderem explizite Darstellungen und Erwähnungen von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Sklaverei, Drogenkonsum und Abhängigkeiten, rassistischen Inhalten, Blut, sexuellen Handlungen, Tod sowie Tieren (z.B. Spinnen), die bei manchen Menschen Angst oder Ekel hervorrufen könnten. Darüber hinaus findet ein interaktives Konfliktspiel statt, dem man sich nicht vollständig entziehen kann.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Rahmenbedingungen - Wirklich Wirklich
Einvernehmlichkeit und Achtsamkeit sind uns sehr wichtig. Zu diesem Zweck ist die Location in verschiedene Bereiche unterteilt, über die man den Härtegrad seines Spiels wählen kann. Außerdem werden von der Orga Leitfäden für Sklaverei, Rauschmittel, Orgien und körperliches Spiel zur Verfügung gestellt.
Wenn ihr etwas nicht bespielen wollt oder könnt, setzt die “wirklich, wirklich Regel” ein. "Ich möchte das wirklich, wirklich nicht!” “Ich kann gerade wirklich, wirklich nicht. Ich komme gleich zu euch.” etc.
Verpflegung
Es wird einfache Verpflegung durch die Orga geben. Es wird vegane Optionen geben, auf andere Lebensmittelunverträglichkeiten können wir nur beschränkt eingehen. Jeder Spieler wird einen Einkauf im Wert von ca. 10€ mitbringen müssen. Einkaufslisten werden durch die Orga gestellt.
Schlafplätze
Es gibt in der Location Gruppezimmer mit Einzelbetten, Stockbetten, Doppelbetten und Emporen (Matratzenlager). Wir vergeben die Zimmer nach IT Gruppen.
Bitte schreibt in die Anmeldung für diese Con, wenn ihr zB nicht auf der Empore oder oben in einem Stockbett schlafen möchtet. Wir geben unser bestes das entsprechend bei der Einteilung zu berücksichtigen.Charaktere & Bewerbung
Ihr könnt mit euren Chars als Gruppenkonzept oder als Einzelperson auf diese Con kommen (verpflichtende Teilnahme in einer Gruppe wie bei GS-2 gibt es diesmal nicht).
Es werden nur Charaktere zugelassen, die in das al’anfanische Setting passen.
Besonders freuen wir uns über schönes Sklaven- und Gefolgespiel, dieses belebt das Setting. Zur Vernetzung steht unser Discord zur Verfügung.
Hinweis
Auf der Veranstaltung wird die neunjährige Tochter der Veranstalter anwesend sein. Nach dem Abendessen ist der Hauptspielbereich ausschließlich für volljährige Gäste zugänglich. Es wird auch tagsüber Bereiche geben, die nur Volljährigen zugänglich sind.
Anfahrt:
Vaya Casa
Herrenstraße 5a, 77876 Kappelrodeck, Deutschland
https://goo.gl/maps/u1ifaZTK6c5AmGEY7
Unterkunft:
Sehr komfortable Mehrbettzimmer mit Doppel- oder Stockbetten, sowie Schlafemporen und eigenem Bad - komplett IT bespielbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3.2. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Minderjährigen nicht gestattet. Auf dieser Veranstaltung werden Inhalte thematisiert und dargestellt, die einige Teilnehmer*innen beunruhigend finden könnten. Hierzu gehören: Explizite Darstellung und Erwähnung körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, Sklaverei, Drogenkonsum und Süchte, Rassismus, Blut, Sex, Tod, sowie Spinnen und andere Tiere, die Angst oder Ekel auslösen können. Des Weiteren wird es zu IT Konfliktspiel kommen, dem man sich nicht vollständig entziehen kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Verantwortung.
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4.1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der ausgeschriebenen Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Ausrüstung (Kleidung, Transportmittel, Dekoration etc.). Alle Teilnehmenden tragen alleinige straf-und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus. Der Veranstaltungsbeitrag ist via Überweisung auszurichten und innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung zu begleichen. Es gilt ein 2 Wöchiges Rücktrittsrecht.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Veranstaltungen der Spirit-Orga und der Al-Anfa Orga innerhalb des Alveran LARP e.V. ab dem 05.06.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belangen.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
3.2. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Minderjährigen nicht gestattet. Auf dieser Veranstaltung werden Inhalte thematisiert und dargestellt, die einige Teilnehmer*innen beunruhigend finden könnten. Hierzu gehören: Explizite Darstellung und Erwähnung körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, Sklaverei, Drogenkonsum und Süchte, Rassismus, Blut, Sex, Tod, sowie Spinnen und andere Tiere, die Angst oder Ekel auslösen können. Des Weiteren wird es zu IT Konfliktspiel kommen, dem man sich nicht vollständig entziehen kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Verantwortung.
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
4.1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der ausgeschriebenen Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Ausrüstung (Kleidung, Transportmittel, Dekoration etc.). Alle Teilnehmenden tragen alleinige straf-und zivilrechtliche Verantwortung für alle verursachten Schäden.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nicht möglich. Außer die Ausschreibung besagt etwas anderes.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Jeder Teilnehmer muss eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung besitzen.
16. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke für seinen eigenen Bedarf mitbringen, allerdings nicht um diese gewerblich bzw. gegen Entgelt zu verbreiten.
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke auf der Veranstaltung verbreiten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
21 a. Eine anderweitige Vergabe des Platzes (siehe 21) oder Rücktritt (siehe 19) ist mit einer Stornogebühr in Höhe von 10,00 EUR verbunden.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben. Im Falle der Absage/Verschiebung ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24a. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern dieser die ursprünglich, vertraglich vereinbahrten Bedingungen nicht erfüllen kann.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus. Der Veranstaltungsbeitrag ist via Überweisung auszurichten und innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung zu begleichen. Es gilt ein 2 Wöchiges Rücktrittsrecht.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexueller Gewalt ist grundsätzlich untersagt. Bei angedeuteten sexuellen Handlungen gilt, dass eine vorherige Absprache und gegenseitiges Einverständnis zwingend erforderlich ist.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig für die Veranstaltungen der Spirit-Orga und der Al-Anfa Orga innerhalb des Alveran LARP e.V. ab dem 05.06.2023