Ambiente | ||||
Kampf | ||||
Magie | ||||
Plot | ||||
Datum/Tarif | SC Bettenplatz | SC Zeltplatz |
bis 31.
12.
2013
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90,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
bis 28.
02.
2014
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100,00 € Ausgebucht |
80,00 € Ausgebucht |
bis 24.
05.
2014
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110,00 € Ausgebucht |
90,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
120,00 € Ausgebucht |
100,00 € Ausgebucht |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Alte Pfade werden beschritten...
Wir befinden uns im Kosch, einem mittelaventurischen Hochgebirge aus Granit und Basalt. In ausgedehnten Laub- und Nadelwälder unter der Baumgrenze an den Hängen eine Wegwarte, die der Allgewalt der Natur trotzt, bietet den Schauplatz unseres LARPs. Die Handlung beginnt, wenn Eure Charaktere diese Wegwarte erreichen, in deren Nähe ein reißender Schmelzwasserbach einen Erdrutsch verursacht hat, der nun die Weiterreise auf dem Zwölfergang verhindert. Ob sie sich auf Pilgerreise befinden oder das Koschgebirge aus anderen Gründen durchqueren, die Helden dieses LARPs finden hier an diesem abgeschiedenen Ort schicksalhaft zusammen.
OT:
"Die vergessenen Pfade des Kosch" findet im Wanderheim Wildemann statt.Etwas abseits der Bergstadt Wildemann gelegen, befindet sich das Wanderheim in ruhiger Lage immitten des Waldes und einem großen bespielbaren Areal mit zahlreichen reizvollen Schauplätzen für ein interessantes und herausforderndes Spiel. Es bietet in drei Häusern mit verschieden großen Räumen Platz für 62 Personen. Es handelt sich bei diesem LARP um einen 4-Tage-Selbstversorger-Con. In jedem Haus befindet sich eine komplett ausgestattete Küche, die ihr pfleglich nutzen könnt. Außerdem verfügt das Gelände über mehrere Grillplätze.Natürlich bietet auch unsere Taverne (neben der üblichen Versorgung mit Getränken verschiedener Harzer Art) in bester Manier die Möglichkeit, zum Frühstück Kaffee/Tee und Waffeln (o.ä.) und eine tägliche, einfache und warme Mittagsspeise gegen ein Entgeld zu erwerben. Bitte bringt hierfür larpgeeignetes Geschirr selbst mit. Die sanitären Einrichtungen sind modern ausgestattet.
http://www.harzklub.de/wanderh_wildemann.html
Zum Spiel
• Wir spielen nach dem System von Alveran-Larp, halten aber viel von dem Prinzip: „Du kannst, was du darstellen kannst.“ Also bitte überlegt Euch gut, welche Charaktere Ihr plausibel und überzeugend umsetzen könnt.
• Wir wünschen uns fantastisch-realistisches Spiel: Staunt, wenn es etwas zu staunen gibt und reagiert auf Bedrohungen ängstlich oder mit den entsprechenden Werten auch todesmutig. Je mehr Spiel wir haben, desto tiefer können wir in das Geschehen eintauchen und desto großartiger wird die Erfahrung für alle.
• Wir bewegen uns in einem bäuerlichen Umfeld und Eure Charaktere haben vermutlich einen längeren Fußmarsch hinter sich. Wir würden uns freuen, wenn wir Euren jeweiligen Zustand und Sozialstatus nicht nur an Eurem grandiosen Spiel, sondern auch in Eurem Gesicht und an Eurer Kleidung ablesen könnten (Stichworte: Blut, Schweiß und Dreck).
• Die Götter schauen besonders auf den Zwölfergang: Verfehlungen, wie auch besonders göttergefälliges Verhalten könnten durchaus entsprechende spielrelevante Konsequenzen und Effekte nach sich ziehen.
Zu den Helden
• „Die vergessenen Pfade des Kosch“ richtet sich an Helden mittlerer Erfahrung. Dieser Larp eignet sich insbesondere für profane Charaktere. So werden Pilger, Büßer und einfache Handwerker genauso ihre Aufgaben finden wie in der Region Verwurzelte, Glücksritter, sinnsuchende Laienpriester, Angroschim oder Waffenfähige, die sich einem Pilgerzug entlang des Zwölferganges angeschlossen haben.
• Wir wünschen uns interessantes und herausforderndes Rollenspiel, daher freuen wir uns auf gestrauchelte Gläubige und Geweihte der Zwölfe, die mit ihrer Gotttheit hadern, und jeder, der sich mit selbstauferlegten Mankos, Restriktionen und Schwächen auseinandersetzt, wird die Gelegenheit erhalten, seinen Frieden mit den höheren Mächten wiederherzustellen.
• Generell raten wir nicht davon ab, Geweihte oder Magiebegabte zu spielen, allerdings werden wir nur eine sehr geringe Anzahl hiervon zulassen. Außerdem möchten wir Euch bitten, keine Geweihten des Praios zu spielen.
• Gänzlich ungeeignet sind aventurische Exoten wie Firnelfen, Maraskaner, Mohas, Trollzacker oder Ferkinas, deren Anwesenheit im Kosch nach unserem Verständnis nur schwerlich plausibel zu begründen ist.
• Selbstverständlich werden nur die im Chara-Tool generierbaren DSA-Charaktere zugelassen.
Zum Woher und Wohin
• Das Spiel beginnt am 29. Ingerimm, 1037 BF, nahe einer Wegwarte auf dem Zwölfergang zwischen Hilsquelle und Firunszapfen (Mehr zum Zwölfergang und der Region Kosch findet Ihr auf der Internetseite www.koschwiki.de).
• Überlegt Euch, wie und warum Ihr zu dieser Wegwarte am Zwölfergang kommt. Ihr könntet Euch einem der Pilgertrupps angeschlossen haben, als Bewaffnete für den Schutz eines Händlers sorgen, auf Arbeitssuche sein oder Ähnliches.
• Der Spielort liegt abseits der Hauptverbindung von Angbar nach Gratenfels über den Greifenpass, daher sollte es sich bei den Charakteren nicht um einfache Durchreisende handeln. Vielmehr sollte schon in der Motivation der Helden klar werden, warum sie sich abseits dieser Verbindung von Gratenfels nach Angbar bewegen.
• Ein wichtiger Faktor des aventurischen Spiels liegt für uns im gegenseitigen Kennenlernen der Charaktere. Für jeden besteht die Möglichkeit, sich einem offenen Pilgertross anzuschließen, der kurz zuvor in Garrensand aufgebrochen ist.
• Für das Ausspielen eines entsprechenden Vorlaufes werden wir wahrscheinlich im März 2014 ein Forum auf Alveran-Larp zur Verfügung stellen und moderieren.
• Bitte seht davon ab, geschlossene „Abenteurergruppen“ von mehr als fünf Personen anzumelden, da wir den Zwölfergang nicht als Paradestraße freischaffender oder soldgebersuchender militärischer Einheiten sehen.
• Uns helfen gut ausgestaltete, kurze und präzise Charakterhintergründe, möglichst gar steckbriefartige Informationen zur Vorbereitung und Einbindung eurer Charaktere deutlich mehr als eine Romantrilogie zum Werdegang eurer Helden von Geburt an. Hierfür stellen wir Euch nach Eurer Anmeldung das Dokument „Koscher Kerbholz“ zur Verfügung, welches Ihr uns bitte nach Erschaffung Eurer Charaktere ausgefüllt zurücksendet.
Aus Richtung Norden über die Autobahn Hannover – Kassel (A 7), Abfahrt Rhüden. Von dort auf der B 82 über Langelsheim nach Lautenthal und weiter auf der K515 Richtung Wildemann.
Aus Richtung Süden über die Autobahn Hannover – Kassel (A 7), Abfahrt Seesen. Von dort aus auf der B243 bis zur Abfahrt auf die B 242 an Bad Grund vorbei und weiter bis zur Abzweigung nach Wildemann (K515).
Aus Richtung Westen über die Autobahn Dortmund – Kassel (A 44) bis Kasseler Kreuz, dort auf die Autobahn Kassel – Hannover (A 7), Abfahrt Seesen. Von dort aus auf der B243 bis zur Abfahrt auf die B 242 an Bad Grund vorbei und weiter bis zur Abzweigung nach Wildemann (K515).
Aus Richtung Berlin und Magdeburg über die Autobahn Berlin – Braunschweig (A 2), dort auf die A 391 Richtung Braunschweig Südwest, beim Kreuz Braunschweig Süd – Melverode auf die A 395 Richtung Bad Harzburg, Abfahrt Goslar auf die B 6 nach Clausthal-Zellerfeld. Auf der B 242 Richtung Wildemann.
Der Parkplatz zum Harzklub befindet sich am südlichen Ortseingang von Wildemann (von Süden, Osten und Westen kommend 200m vor dem Ortseingang links, vom Norden 200m hinter dem Ortsausgang rechts).
Die Unterbringung findet im Wanderheim Wildemann in Drei- bis Sechsbettzimmern statt. Dusch-, Waschräume, Toiletten, Speise-/Aufenthaltsraum sowie eingerichtete Küchen sind vorhanden.
Alternativ gibt es die Möglichkeit der Übernachtung in selbst mitgebrachten, IT-tauglichen Zelten.
Es wird eine Taverne mit einem Angebot an Getränken und (in kleinem Umfang) Speisen geben.
"Die vergessenen Pfade des Kosch" ist ein Selbstversorger-Con.
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006