Datum/Tarif | SC Hütte | SC Zelt | NSC Hütte | NSC Zelt |
bis 31.
12.
2014
|
80,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
50,00 € Ausgebucht |
20,00 € Ausgebucht |
bis 28.
02.
2015
|
85,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
55,00 € Ausgebucht |
25,00 € Ausgebucht |
bis 30.
04.
2015
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90,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
60,00 € Ausgebucht |
30,00 € Ausgebucht |
ConZahler |
100,00 € Ausgebucht |
70,00 € Ausgebucht |
65,00 € Ausgebucht |
35,00 € Ausgebucht |
Bei Vereinsmitgliedschaft im Alveran-Larp e.V. gibt es 10% Rabatt.
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Ingrimm 1037 BF, Hoher Norden Aventuriens
Nachdem Rückzug des einstigen ewigen Eisreichs herrscht nun Herzogin Geldana II. in Paavi. Sie ist die älteste Tochter Dermots von Paavi, welcher hier als letzter Herzog herrschte, bevor die Hexe Glorana ihr Eisreich errichtete.
Es verwundert nicht, dass mit der Eisschmelze ein Wettstreit unter den großen Handelshäusern um die Gunst Paavis entbrannte. Neben Nordmeer-Compagnie, Kolenbrander, Stoerrebrandt und Weyringer entsenden nun auch kleinere Handelshäuser Wagen und Schiffe gen Paavi um Pelze, Bernstein, Gold aber auch Tran zu erstehen. Aber auch allerlei herumziehendes Volk wie Norbaden, Nivesen und Glücksritter zieht es gen Norden, während Pelzjäger, Bernsteinsammler und Goldgräber sich in den Süden aufmachen.
All dies Volk führt ihr Weg in diesem Frühjahr durch den Nornia irgendwann durch Karenskoje. Den hiesigen Vogt Tannjew von Ulmski erfreuen die unvermuteten Einnahmen des Norbadenmarktes, während die Patrouille der westsewerischen Adligen das bunte Treiben misstrauisch beäugt…
Konzept
Dieses Jahr entführen euch die Sewerischen Geschichten an
den nördlichen Rand des Bornlands, wo die Veränderungen im hohen Norden einen
spürbaren Einfluss auf das alltägliche Leben haben. Paavi ist nicht mehr von
der Welt abgeschnitten und alte Handelsströme erwachen zu neuem Leben.
Mit dieser Abenteuercon soll der Fokus weg von den hofhaltungslastigen
Vorgängerveranstaltungen hin zu einem aktiverem Larperlebnis gehen, in dem es mehr
Platz für den "Mittelstand" des Bornlands gibt. Und natürlich für die
mindestens genauso wichtigen Bevölkerungsgruppen des Bornlands, welche kaum in
die Burgen der Bronnjaren eingeladen werden. Norbarden und Nivesen sind
ausdrücklich willkommen, sowohl zum Erleben von Abenteuern als auch zur
Darstellung dieser Kulturen unseres schönen Landes.
Für mehr Informationen über das Bornland und unsere Veranstaltungen schaut gerne auf unsere Homepage.
Regeln
Wir spielen NICHT nach dem Regelwerk des Alveran-Larp e.V.!
Das Tool dient lediglich für die Anmeldung als Spieler, bitte meldet nicht eure Charaktere über das Tool an. Die Anmeldung des Charakters erfolgt per Mail an orga(at)sewerien.de .
Als Teil der Aventurien-Larp-Kampagne bieten wir
grundsätzlich die Möglichkeit an, nach der Veröffentlichung mit dem zugehörigen
Regelwerk zu spielen. Da derzeit noch kein Termin für die Fertigstellung
bekannt ist, greifen unsere Hausregeln zur abweichenden Charaktererstellung für
die gesamte Veranstaltung. Kurz zusammengefasst sind diese DKWDDK (Du kannst,
was du darstellen kannst) mit Opferregel (Dir gelingt, was die Anderen dir
glauben wollen), Magie und Geweihte mit individueller Absprache. Als Hilfe, was
aventurisch logisch und angemessen ist, dienen die Wege-Bände für das Pen &
Paper Rollenspiel "Das Schwarze Auge".
Details zu Regelwerk und grundsätzlichem Verhalten auf unseren Cons findet ihr
unter Regelwerk
TeilnehmerInnen
NSC:
Sämtliche Rollen, die wir als Orga zu vergeben haben, bekommen von uns nur ihren Hintergrund und allgemeine Hinweise zu Mode und Kultur. In diesem Rahmen sollen sie frei spielen. Auch als Orga werden wir in Rollen die meiste Zeit anspielbar sein. In den Hintergrundgeschichten der NSC werden wir Anregungen für mehr oder weniger dezente Nebenplots liefern.
Die zu vergebenden Rollen sind vielseitig und reichen von der Magd und dem Knecht über den Händler bis hin zu Bronnjaren und ihrem Gefolge. In gewissem Rahmen könnt ihr die Rollen in Absprache mit uns mitgestalten. Wer möchte, darf auch Springerrollen spielen.
Weil sich unsere Möglichkeiten als SL, den Hintergrund darzustellen und dem Spiel eine Richtung zu geben, im Handeln der NSC erschöpft, benötigen wir viele engagierte MitspielerInnen, die die von uns erdachten Rollen verkörpern.
SC:
Die Veranstaltung eignet sich besonders für Charaktere aus dem Nordosten Aventuriens. Hier ansässige Menschen, einfache reisende Handwerker und Händler aus dem ganzen Bornland, Niederadlige Seweriens mit ihrem Gefolge oder von einem Haus angeheuerte Kämpfer, die entlang der Straße gen Bjaldorn ihren Geschäften nachgehen oder für die Sicherheit der Region sorgen. Ebenso passen Laienprediger und Glücksritter, die in der Weite des Nornja nach ihrer Bestimmung oder nach Schätzen suchen. Auch können sich zwielichtige Gestalten hierher geflüchtet haben, um dem langen Arm des Gesetzes zu entkommen sowie natürlich ihre Häscher ihnen folgen. Nivesen außerhalb der großen Sippen und besonders Norbarden passen wunderbar in die Region.
Adlige, Geweihte und Zauberkundige werden wir nur sehr begrenzt und nach vorheriger Absprache zulassen. Geeignet erscheinen uns Priester von Rondra, Travia, Firun, Ifirn und Peraine bzw. Druiden, Hexen, Gildenmagier aus dem Bornland und vielleicht sogar ein Fey mit Bezug zu den hier lebenden Menschen.
Charaktere aus dem warmen Süden oder dem westlichen Aventurien sollten einen sehr guten Grund haben, warum sie sich im Norden Seweriens aufhalten.
Ungeeignet sind aventurische Exoten wie z.B. Waldmenschen, Trollzacker, Ferkinas, Novadis und Fjarninger. Achaz sind auch im Sommer keine Option.
Wir wünschen uns, dass ihr Geschichten und Plot mitbringt und Euren Hintergrund zu einem Spielangebot für andere Teilnehmer macht. Dazu ist es erforderlich, dass ihr uns Wissenswertes über Eure Rolle zukommen lasst. Dies ist uns genauso wichtig wie die Überweisung des Conbeitrags. Wer möchte, darf sich gerne Privatplot wünschen und sollte uns dazu einige einfache Anreize liefern. Wir versuchen es möglich zu machen, garantieren aber für nichts.
Was ihr von uns erwarten könnt
· Ein stimmungsvolles Ambiente für euer Rollenspiel,
· Verlässliche Angaben der VeranstalterInnen über das angestrebte Spiel.
· Eine zwar nicht 24/7, aber zuverlässig ansprechbare Orga; auch im Vorfeld,
· Ein durchdachter Spielhintergrund in Sewerien
· Eine engagierte SL-Betreuung, sowohl bei der Vorbereitung als auch bei Fragen und Problemen auf der eigentlichen Veranstaltung,
Was wir von euch erwarten
· Dass ihr das Spiel, das ihr haben wollt, selbstständig generieren könnt. Wir sind nicht für euren Spielspaß verantwortlich, sondern stellen nur den Rahmen.
· Die Bereitschaft, euch auf das Setting und die Spielangebote eurer MitspielerInnen einzulassen.
· Dass ihr die Angaben der VeranstalterInnen zur Kenntnis nehmt und euch dementsprechend verhaltet. Niemandem ist geholfen, wenn ihr mit unpassenden Figuren auf eine Con fahrt, die euch nicht zusagt.
· Dass ihr zum stimmigen Ambiente beitragt, insbesondere durch passende Gewandung, Zelte und Lichtquellen.
· Dass ihr euch, wenn ihr aus irgend welchen Gründen gerade nicht am Rollenspiel teilnehmen wollt, dezent zurückzieht und nicht die, die spielen wollen, durch offensichtliches OT-Verhalten stört.
· Dass ihr verantwortungsvoll mit eurem Wohlbefinden und dem eurer MitspielerInnen umgeht, insbesondere bei Alkoholkonsum.
Waldpädagogikzentrum Göttingen
Haus Rotenberg
Zwinger Straße
37412 Herzberg Pöhlde
GPS Koordinaten: 51.582243 , 10.352983
http://www.landesforsten.de/fileadmin/doku/Benutzergruppen/Reinhausen/Anfahrtsskizze_Haus_Rotenberg.pdf
Unterbringung und Verpflegung
Die Unterbringung erfolgt vorrangig in eigenen Zelten, aber es sind auch Hüttenplätze vorhanden. Die Hütten werden jeweils so aufgeteilt, dass ein Dorfbewohner als Gastgeber und bis zu drei einquartierte Gäste dort übernachten.
Die Verpflegung erfolgt grundsätzlich selbst, die Trutzhavener Feldküche ist aber vor Ort und gegen Anmeldung könnt ihr euch auch vollverpflegen lassen. Die Vollverpflegung wird direkt mit der Trutzhavener Feldküche abgerechnet:
http://www.trutzhavener-feldkueche.de/hungerformulare/sewerische-geschichten-3.html
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006
2. Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Alveran-LARP e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.).
4. Der Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluss des Vertrages zu, dass er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
5. Teilnehmer, die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter einer Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
8. Eine Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu der Veranstaltung zugelassen.
9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10. Die veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im Sinne von Ziff. 9.
11. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen – insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken sind.
13. In sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
14. Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
15. Für vom Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese daher voraus.
16. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Es sein denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis (Selbstversorger).
17. Teilnehmer, die entgegen Ziff. 16 Getränke zur Veranstaltung mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
19. Der Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages fällig. Dieser Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers verrechnet.
20. Ein späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
21. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
22. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.
23. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
24. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
25. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
26. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im Voraus.
27. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
28. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
29. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
30. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
31. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
32. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
33. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
34. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
35. Eingeschicktes Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht ins Eigentum des Veranstalters über.
36. Es dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt werden.
37. Die Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
38. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
39. Mit Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer elektronischen Speicherung seiner Daten durch den Veranstalter zu.
40. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
41. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
42. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – in Kassel.
Fassung gültig ab dem 15. Mai 2006