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Goot EN
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2038 Beiträge

Erstellt am: 07 Feb 2018 :  14:35:46 Uhr  Profil anzeigen
mir wurde die frage gestellt, ob geweihte auch für weltliche verbrechen, die mittels liturgien durchgeführt wurden, (weltlich) belangt werden können, oder ob dies keinesfalls (öffentlich) geschehen darf, da so die göttliche ordnung gefährdet wäre.
diese thematik erachte ich als sehr schwierig und versuche sie an dieser stelle zu erarbeiten.

was passiert mit geweihten, die verbrechen in geistlichen belangen verüben?

diverse blutkulte (eine ketzerische form der rondraverehrung) werden "(...)vom rondra-kult meist rasch mit dem schwert wieder ausgemerzt, sofern ihre ansichten nicht tragbar sind"
-WdG, s. 147

wo (im horasreich) so manche dinge wie die freidenker (die demokratie als staatsphilosophie ist verboten) vielleicht noch geduldet sind, "(...)wurde die die sekte von ilaris (zurückweisung von götterfurcht; über verstandeskraft zu einem begreifen der welt und der göttlichkeit gelangen) vor über 200 jahren verboten und mit unnachgiebiger härte ausgelöscht(...)".
-WdG, s. 148

ein weiteres beispiel sind die bekenner, die vor nicht allzu langer zeit vor dem boten des lichts widerrufen mussten, um nicht exkommuniziert zu werden.
es ist unklar, ob damit die exkommunikation im klassischen sinne (klassifizierung als verbotene sekte) gemeint ist, oder die wortwörtliche liturgie (verlust der karmaenergie) droht.
also ist auch unklar, welche strafe einem "bekennenden bekenner" zu diesem zeitpunkt drohen könnte.
schwere strafe, oder gar todesstrafe als "ketzer", oder schlicht die exkommunikation mittels liturgie (womöglich im verbund mit weltlichen strafen wegen volksverhetzung, etc. zu der viele anhänger während der hochzeiten neigten)?

geweihte sind vor tribunalen ihrer kirche, oder auch der inquisition keinesfalls sakrosankt und werden unter umständen sehr schwer bestraft, wenn es um abweichungen von der vorherrschenden lehrmeinung geht.
wahrscheinlich droht nicht gleich bei jedem "frevel" und jeder "ketzerei" die todesstrafe, oder die seelenverdammung (durch die liturgie anathema), doch sprechen formulierungen wie "ausmerzen" und "auslöschen" eine sehr deutliche sprache, besonders beim beispiel der ilaristen.
die ilaristen sind nämlich an sich nicht verbrecherisch und gewalttätig geprägt und die ketzerei ihres dogmas auch nicht für jeden offensichtlich, was der tatsache nichts abträgt, dass sie dennoch mit unnachgiebiger härte verfolgt und ausgelöscht werden.
daneben gibt es sicherlich auch die möglichkeiten des widerrufs, oder dem zeitweiligen (bis zur buße), wie auch dauerhaften entfernung der karmaenergie durch die exkommunikation.

jedenfalls ist es absolut möglich auch priester, die die weihen eines gottes empfangen haben (und unter umständen sicherlich auch noch weiter karma regenerieren) für entsprechende irrungen, verbrechen und ketzereien zu belangen und sogar hinzurichten, ohne dass ein fehler in der göttlichen ordnung erwähnung findet.

was passiert mit geweihten, die weltliche verbrechen verüben?

"als angeklagter hat der geweihte das recht auf einen prozess vor einem kirchlichen gericht [außer bei rein weltlichen verbrechen, wo ein höherrangiger beisitzer des eigenen kultes ausreicht], das ihn im schuldfalle jedoch in der regel mindestens so streng bestraft wie ein weltlicher richter."
-WdG, s. 33
priester haben auch das nicht triviale recht, dass sie nicht endgültig in abwesenheit verurteilt werden können.
laut im herzen der metropole ist aber auch das in acht stellen (bei nichterscheinen zur verhandlung) absolut möglich (der verbrecherische priester wird damit wie jeder andere in so einem fall vogelfrei und darf beliebig gestellt und erschlagen werden).
4.1 unterscheidet etwas eindeutiger den hergang bei weltlichen verbrechen und verbrechen in geistigen belangen.

an dieser stelle muss betont werden, dass ein priester alle diese besonderen rechte verliert, wenn sein kult entsprechend verboten, bzw. nicht anerkannt wird (z.b. ein orkischer gravesh-priester besitzt sicherlich keinen besonderen status im mittelreich).
unter umständen kann es aber auch sein, dass ein mittelweg besteht.
so ist beispielsweise die "ausübung" des al´anfaner ritus der boronkirche im mittelreich als ketzerei verboten, beide kulte sind aber in geistigen belangen teil derselben gemeinschaft (was z.b. den kirchenzehnt des mittelreichs, das urteil des raben von punin, oder den bund des wahren glaubens angeht).
es ist unklar, ob die entsprechenden borongeweihten im mittelreich unkritische bestandteile ihres kultes praktizieren dürfen, oder als rechtslose fremde klassifiziert werden (im rahmen der diplomatischen beziehungen gehe ich nicht davon aus).

prominente tsa-sekten, wie "die freiheitskämpfer werden noch härter verfolgt als die bilderstürmer(...)".
-WdG, s. 106
dass man jedoch die beihilfe, oder wenigstens den segen der jeweiligen kirche für eine solche verfolgung benötigt kann nicht sein, denn speziell "im kult der tsa gibt es keine ketzerei per definitionem(...)", weshalb sogar gelegentlich gewalt, oder auch meuchlersekten "(...)nicht zwangsläufig der häresie verfallen sind."
-WdG, s. 148
die einzig prominente vertreterin der freiheitskämpfer ist vaala valente, die (explizit) geweiht ist, aber anschläge auf gebäude (auch kirchliche) und bibliotheken verübt, sowie auch nicht davor zurückschreckt den kirchenzehnt mit gewalt zurückzuholen (HdR, s. 185), was allein die grundlagen der weltlichen verfolgung betont.

ein weiteres beispiel ist die erhängung eines (horasischen) nanduspriesters in gareth wegen geheimnisverrats und spionage (als offiziell verlautbarten grund, s. briefspiel im rahmen von SIL).
die vorangegangenen unruhen führten auch explizit zu lynchungen und feuertoden von priestern (natürlich in rahmen von unrechtmäßigen aufständen).

es ist also absolut möglich priester für weltliche verbrechen zu belangen, ohne dass ein fehler in der göttlichen ordnung erwähnung findet.
natürlich muss man auch an dieser stelle betonen, dass priester stets respektspersonen sind und ihre aussagen schnell den rang von beweisen erlangen (was in aventurien allerdings auch nur so viel heißt wie "sehr überzeugende argumente"), es also entsprechend schwierig ist sie zu verurteilen.

die willkürliche lynchjustiz durch einen mob, wie auch das "rasche weghenken des nandusdieners", relativieren mögliche hemmungen, wenn mit einem frevlermal, oder sogar der seelenverdammung gedroht wird, aber dies ist ein anderes thema.

was passiert mit geweihten, die weltliche verbrechen mittels karmaenergie verüben?

der explizit mögliche "missbrauch" des heiligen befehls wird "(...)selten weltlich geahndet."
-WdG, s. 256

mehr finde ich dazu nicht, was aber auch belegt, dass eine solche verurteilung absolut möglich ist (ohne dass ein fehler in der göttlichen ordnung erwähnung findet).
generell sind die beispiele von (weltlich) verbrecherischen priestern aber auch rar gesät, was naheliegend ist, wenn man beim erhalt der weihe wenigstens einige charakterliche grundvorraussetzungen vor seiner gottheit erfüllen muss.
es existiert also eine entsprechende rechtliche handhabe im rahmen der deutlichen trennung von kirche und staat ("die zwei szepter"), entweder als eigener tatbestand, oder ähnlich dem codex albyricus (herrschaftsmagie) entsprechend dem effekt des befehls.

da es auch einen haufen anderer liturgien gibt, die sich zum missbrauch, eingriff in die weltliche feudalherrschaft, oder anderer verbrechen, wie auch mord eignen, gehe ich davon aus, dass auch an dieser stelle eine rechtliche ahndung möglich ist.
womöglich gibt es aber überschneidungen mit kirchlichen verbrechen, sodass z.b. ein rondrageweihter, der mit armalion unschuldige erschlägt nicht als weltlicher mörder verurteilt wird, sondern wegen seiner frevel und ketzereien vor einem kirchentribunal landet.
ich würde es jedoch nicht als plausibel erachten, dass nur für den "mittelgefährlichen" heiligen befehl eine solche gesetzesgrundlage existiert.

naheliegenderweise muss man aber gar nicht so weit in die materie eindringen, denn wenn "(...)viele obrigkeiten die tätigkeiten der kirche mehr oder minder ablehnen und ihre [der phexkirche] diebischen anhänger bestrafen, wenn sie sie erwischen(...)", sollte der sachverhalt ausreichend klar sein.
-GKM, s. 66
alles andere würde bedeuten, dass z.b. phexgeweihte durch ihren status, oder die unterstützung ihrer liturgien einen generalablass auf kapitalverbrechen besäßen.

priester sind auch nur menschen und damit im rahmen der lehrmeinung fehlbar (außer vielleicht in al´anfa, wo die borongeweihten als sakrosankt propagiert werden).
alles herumschwenken von karmaenergie rettet z.b. einen verteter einer verbotenen sekte auch nicht davor, durch einen beschluss des übergeordneten kultes verfolgt zu werden, oder bei rein weltlichen verbrechen belangt zu werden.
deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn gerade ein weltliches verbrechen auf einmal als "unantastbarer götterwille im rahmen der praiosgefälligen ordnung" argumentiert würde, bloß weil das verbrechen mittelbar, oder unmittelbar durch den effekt einer liturgie verübt wurde.

auch wenn "karmaenergie stets ordnung erzeugt", so können doch liturgien von ihren priestern schon allein aus eigensüchtigen motiven (eine erschwernis bis +7 im P&P) missbraucht werden und auch folgen haben, die nicht dem "willen der götter" entsprechen (z.b. die seelenverdammung eines unschuldigen).
selbst wenn es für einen ungebildeten, unmündigen autoritätsgläubigen so wirken mag, sind die liturgien kein direkter eingriff der götter selbst und die handlung eines priesters nicht deren direkter wille (anders sieht es vielleicht bei den oberhäuptern des kultes aus), was ja auch der unterscheidung zu großen wundern, avataren und dem mysterium von kha selbst widersprechen würde.
dementsprechend beschränkt sich das direkte eingreifen der götter, bzw. wird einem geweihten in weiten teilen freie hand gegeben, weshalb sich die zufriedenheit eines gottes und der harmonie mit der ordnung in der regel in den schwer zu durchschaubaren modifikatoren beim wirken und regenerieren von karmaenergie, aber nicht im verweigern von liturgieeffekten bemerkbar macht (außer bei der liturgie "tsas wundersame erneuerung" deren missbrauch explizit die wirkung verweigert und dem geweihten das frevlermal verpasst).

schlussendlich sind auch die weltlichen gesetze teil der praiosgesalbten ordnung.


Sebas
Silbergroschen Orga


1136 Beiträge

Erstellt  am: 07 Feb 2018 :  19:46:21 Uhr  Profil anzeigen  Sende Sebas eine ICQ Message
"der explizit mögliche "missbrauch" des heiligen befehls wird "(...)selten weltlich geahndet." -WdG, s. 256

Da steht explizit nicht, "passiert selten" sondern "wird selten geahndet"...

Aus welchen Gründen würde in unserem Modernen Staat eine nachgewiesene Straftat "selten geahndet"?

Spontan fällt mir dazu nur "mangelndes öffentliches Interesse" also Lappalien wie erstmalig Schwarzfahren oder vergleichbares ein.

Vielleicht auch noch die fehlende Durchsetzbarkeit
(z.B. verstoß gegen das Völkerrecht durch ein Ausländisches Staatsoberhaupt) oder übergeordnete Staatliche Interessen (z.B. diplomatische Immunität)

Da wir ausschliessen dürfen, dass ein solcher Missbrauch eine Lappalie ist, bleiben nur die beiden letzteren Erklärungen.
Ziemlich plausibel erscheint bei einer Staatlichen Ordnung die ihren Herrschaftsanspruch auf die Götter stützt, wohl die Erklärung, dass man solche Verfehlungen aus übergeordnetem Staatlichen Interesse nicht verfolgt.
(aka man will sich nicht mit den mächtigen Kirchen anlegen... Denn wie lange würde man wohl noch Baron von Praios Gnaden sein wenn die zwölfgöttliche Ordnung einen offiziell exkommuniziert hat?)
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 07 Feb 2018 :  20:18:07 Uhr  Profil anzeigen
"selten weltlich geahndet" heißt ja, dass vor weltlichen Gerichten keine Verurteilung erfolgt. Wie Beherrschungs- und Schadenszauber wird man da natürlich einen kundigen Richter (hier eben die Kirchen, nicht die Gilden) anrufen.

Wer als Geweihter bei einem weltlichen Verbrechen erwischt wird, der wird meiner Einschätzung nach je nach Bedrohungssituation und Tat auch bis zur Gerichtsverhandlung festgesetzt. Immerhin kann man einen meuchelnden Phexdiener, einen blutsaufenden Rondrianer oder einen zum offenen Aufruhr verführenden Tsa-Jünger nicht auf die Gesellschaft loslassen. Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern ein Schutz anderer, daher sehe ich nicht, wie der sonstige Schutz der Geweihten hier Wirkung finden könnte.
Klar sollte dann möglichst schnell ein passendes Kirchengericht angerufen werden, damit der Fall schnell gelöst und ein Urteil gesprochen wird. Denn das darf natürlich nicht der weltliche Machthaber.

Ansonsten ist es auch in Aventurien nicht unüblich, dass ein unbequemer Geweihter einen "Unfall" erleidet. Wobei das in Al´Anfa natürlich eher passiert als in Festum.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
Madanir Chrysotheus, Selemer Patrizier, Historiker und Haruspex
Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 08 Feb 2018 :  11:14:53 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
"selten weltlich geahndet" heißt ja, dass vor weltlichen Gerichten keine Verurteilung erfolgt.

wenn ich eins sagen kann, dann dass das völliger unsinn ist.

in aventurien wird der missbrauch weltlich geahndet, aber eben ausdrücklich selten.

daran gibt es nichts zu interpretieren, zu deuten, oder umzudichten.
warum die ahndung selten erfolgt ist sache der spekulation.

zur klärung eines individuellen falls eines "missbrauchs" lässt sich nur sagen, dass eine weltliche ahndung wenigstens beim heiligen befehl möglich ist.

Zitat:
Klar sollte dann möglichst schnell ein passendes Kirchengericht angerufen werden, damit der Fall schnell gelöst und ein Urteil gesprochen wird. Denn das darf natürlich nicht der weltliche Machthaber.

falsch.
bei weltlichen verbrechen und der verfolgung von tsa-sekten nämlich ausdrücklich nicht (alles schon abgehandelt).

Zitat:
Ansonsten ist es auch in Aventurien nicht unüblich, dass ein unbequemer Geweihter einen "Unfall" erleidet. Wobei das in Al´Anfa natürlich eher passiert als in Festum.

quatsch.
spätestens in bezug auf "nicht unüblich" würde ich da gerne eine begründung hören.

in falle "unbequemer geweihte", die von der lehrmeinung abweichen wird jedenfalls eine offene verfolgung/exkommunikation/etc. durchgeführt.
in solchen fällen braucht es keinen "unfall".

Zitat:
Aus welchen Gründen würde in unserem Modernen Staat eine nachgewiesene Straftat "selten geahndet"?

Spontan fällt mir dazu nur "mangelndes öffentliches Interesse" also Lappalien wie erstmalig Schwarzfahren oder vergleichbares ein.

Vielleicht auch noch die fehlende Durchsetzbarkeit
(z.B. verstoß gegen das Völkerrecht durch ein Ausländisches Staatsoberhaupt) oder übergeordnete Staatliche Interessen (z.B. diplomatische Immunität)

Da wir ausschliessen dürfen, dass ein solcher Missbrauch eine Lappalie ist, bleiben nur die beiden letzteren Erklärungen.

da gäbe es sicherlich noch mehr gründe, wobei ich die schwerere antastbarkeit durch den stand vor gericht ja schon genannt habe.
das ist aber wie gesagt spekulation.

dazu kommt ja auch, dass es relativ schwer ist sich (nicht grenzwertig absurde) situationen auszumalen, in denen ein heiliger befehl nicht nur ein klarer missbrauch, sondern eben auch ein klares verbrechen ist.
ich denke vor einem gericht wäre es sogar schwierig klar zu beziffern, was eindeutig ein missbrauch ist.

Zitat:
Ziemlich plausibel erscheint bei einer Staatlichen Ordnung die ihren Herrschaftsanspruch auf die Götter stützt, wohl die Erklärung, dass man solche Verfehlungen aus übergeordnetem Staatlichen Interesse nicht verfolgt.

dieses übergeordnete staatliche interesse scheint mir sehr begrenzt zu sein.
wenn in gareth ein nanduspriester eher als exempel gehängt wird und in garetien strenge verbote und sogar offene willkür gegen diese kirche droht, ist da nicht mehr viel, was noch "übergeordnet" sein kann.

das ganze verbot des kultes (aufgrund der weltlichen verbrechen einiger wortführer) wurde ja eben durch das "übergeordnete staatliche interesse" (natürlich aufgrund politischen drucks durch andere parteien) durchgeführt.

natürlich wäre das kaiserhaus ganz schön dumm, das mit der praioskirche zu versuchen und ich stelle mir vor, dass die ahndung bei praiosgeweihten noch seltener erfolgt, aber "ein praiosgeweihter" ist nicht "die praioskiche", oder gar praios selbst.
auch ist die (praios)kirche was weltliche einmischung angeht auch in keinster weise extraterritorial.
dazu kommt, dass gerade der missbrauch in der praioskirche das beispiel ist, das im zuge der weltlichen ahndung erwähnt ist.

Zitat:
(aka man will sich nicht mit den mächtigen Kirchen anlegen... Denn wie lange würde man wohl noch Baron von Praios Gnaden sein wenn die zwölfgöttliche Ordnung einen offiziell exkommuniziert hat?)

laut den explizit fehlenden auschluss von weltlichen ämtern (s. mal des frevels) haben das schon "(...)manche könige und kaiser aventuriens(...), wobei ich auch annehmen dürfte, dass aufstände und umstürze da sicherlich häufiger an der tagesordnung sind.

man sollte hier aber nicht voreilig werden, den "einen (praios)geweihten" wegen eines solchen missbrauchs zu verurteilen macht noch keine exkommunikation des barons.
zumal gerade ein praiosgeweihter sich weder an der (weltlichen) ordnung, noch an den gesetzen vergehen sollte.

Zitat:
Wer als Geweihter bei einem weltlichen Verbrechen erwischt wird, der wird meiner Einschätzung nach je nach Bedrohungssituation und Tat auch bis zur Gerichtsverhandlung festgesetzt. Immerhin kann man einen meuchelnden Phexdiener, einen blutsaufenden Rondrianer oder einen zum offenen Aufruhr verführenden Tsa-Jünger nicht auf die Gesellschaft loslassen. Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern ein Schutz anderer, daher sehe ich nicht, wie der sonstige Schutz der Geweihten hier Wirkung finden könnte.

das würde ich als klar bestätigt ansehen.
weltliche verbrechen werden eindeutig verfolgt und unter den (2) erwähnten rechten von geweihten steht nicht, dass man sie nicht festnehmen darf.
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Sebas
Silbergroschen Orga


1136 Beiträge

Erstellt  am: 08 Feb 2018 :  12:15:30 Uhr  Profil anzeigen  Sende Sebas eine ICQ Message
Zitat:
Original erstellt von: Goot EN

man sollte hier aber nicht voreilig werden, den "einen (praios)geweihten" wegen eines solchen missbrauchs zu verurteilen macht noch keine exkommunikation des barons.
zumal gerade ein praiosgeweihter sich weder an der (weltlichen) ordnung, noch an den gesetzen vergehen sollte.




Das ist vollkommen richtig.
Solange der Praiosgeweihte auch in den Augen seiner Vorgesetzten Missbräuchlich gehandelt hat, ist die Frage ohnehin sehr einfach da er auch nach Kirchenrecht verurteilt worden wäre. Hier ist eine weltliche Strafe akzeptabel.

Interessant wird die Frage ja nur dann wenn das Verhalten durch den Vorgesetzten gedeckt war, in dem Fall also "Die Praioskirche" das ganze nicht als Missbrauch sieht.
In diesem Fall würde die Praioskirche wohl den Baron einbestellen und eine Entschuldigung fordern. Eine solche Machtprobe wird ein einfacher Baron schwerlich gewinnen.
Daher halten wir fest, dass ein Baron einen Praiosgeweihten, obwohl er das unzweifelhaft juristisch könnte, ohne Rückendeckung der Kirche wahrscheinlich nicht anklagen wird.

Im Falle Nandus ist die Frage natürlich weniger eindeutig, da hier keine so mächtige Kirche im Hintergrund steht.
Allerdings zeigt das Nandusverbot und die anschließende Verbannung aller Garetischen Adeligen aus den Tempeln des Phex und der Hesinde, dass auch hier ein politischer Machtkampf stattfindet.
Da dieser noch andauert ist alles weitere nur Spekulation.
Allerdings denke ich, wenn die Kirchen "gewinnen" und das Nandusverbot aufgehoben wird, dann erhalten einige Adelige im Anschluss einen "unerfreulichen" Besuch durch die Kirchen und einige Hesindetempel können sich nachher kostbare Neuanschaffungen für ihre Biblioteken leisten....
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 08 Feb 2018 :  20:34:33 Uhr  Profil anzeigen
Lieber GootEN, Schnuckel,

bitte keine plumbe Polemik, sondern echte Fakten.

Wo kommt dieses "weltlich - aber selten - geahndet" denn nun eigentlich her? Also Quellentechnisch.

Was ermordete Geweihte angeht: In Al´Anfa hätten wir schon mal zwei: der Hesinde-Geweihte, der einen Lastaufzug erfand (wurde von der Hand Borons inhumiert, da diese Erfindung Sklaverei überflüssig machen könnte) und ein Tsa-Geweihter, der allerdings tags darauf wieder ins Leben zurückkehrte.
Beim Donnersturmrennen (1010?) welches von Raidri Concobair (sic) ausgerichtet wurde, wurde eine Peraine-Geweihte von einem der Mitfahrer ermordet. Hier gestehe ich aber, dass eine Meister-Option bestand, diesen Herrn zum Diener des Namenlosen zu erklären, falls die Spieler eine echte Herrausforderung brauchen. Der Mord fand aber unabhängig von dieser Backround-Entscheidung statt.
Dies nur als jene Beispiele, die mir eben so aus dem Ärmel fallen.
Ich behaupte NICHT, dass solch ein Verhalten altäglich oder auch nur gehäuft anzutreffen ist, nur dass es in der aventurischen Vergangenheit so etwas gegeben hat. Und das es das auch immer geben wird.

Hinzu kommen bestimmt auch noch Geweihte, die einfach den Noioniten übergeben werden (z.B. jene Phex-Geweihten, die die Himmelsspinne Pherex (sic) anbeten. Und dann haben wir natürlich auch noch die historischen Fälle, wo die Praioten und die Rondrianer sich gegenseitig um die Ecke brachten.

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
Madanir Chrysotheus, Selemer Patrizier, Historiker und Haruspex
Fedesco de Ferarius, Stadthalter und Vampir der Herzen (NSC)
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Räuberwald
Senior Mitglied


812 Beiträge

Erstellt  am: 08 Feb 2018 :  21:51:57 Uhr  Profil anzeigen  Besuche Räuberwald's Homepage
Zitat:
Original erstellt von: Xylel

Was ermordete Geweihte angeht: In Al´Anfa hätten wir schon mal zwei: der Hesinde-Geweihte, der einen Lastaufzug erfand (wurde von der Hand Borons inhumiert, da diese Erfindung Sklaverei überflüssig machen könnte) und ein Tsa-Geweihter, der allerdings tags darauf wieder ins Leben zurückkehrte.

Zum eigentlichen Thema kann ich gar nicht viel beitragen und es ändert auch nichts an eurer grundlegenden Argumentation. Zur Ehrenrettung der Perle des Südens, möchte ich aber zumindest bei einer „Mordanklage“ Einspruch erheben.

In der Regionalspielhilfe „In den Dschungeln Meridianas“ (S. 45) steht zum Fall Hellinger:

„[...] Dann entwarf der junge Hesinde-Geweihte Tarion Hellinger nach den lange als verschollen gegoltenen Plänen eines zyklopäischen Baumeisters den Schrägaufzug, einen mechanischen Aufzug, den der Rat der Zwölf tatsächlich bauen ließ. Als der durch seinen Erfolg berauschte Hellinger jedoch allerorten zu predigen begann, dass sich nun sämtliche Sklavenarbeit durch Mechaniken ersetzen ließe, erbarmte sich eine mitleidige Seele des armen Irregeleiteten und überantwortete ihn der Obhut der Schwestern der Heiligen Noiona. Im Laufe der Jahre ließ er seine Zelle in eine kleine Werkstatt umbauen und forschte bis zu seinem Tod, keineswegs unglücklich mit seinem Los, zurückgezogen von der Welt an ständig neuen Projekten.“

Damit will ich keineswegs behaupten, dass in Al'Anfa nicht des öfteren Menschen – und gelegentlich womöglich auch Geweihte – ermordet würden.

Andererseits: Der Hesindegeweihte wurde gar nicht ermordet und der Tsageweihte blieb auch nicht richtig tot. Manchmal ist Al'Anfa tatsächlich besser als sein Ruf.


Don Decius Paligan - Grande, Gesandter Al'Anfas & Legat des Hauses Paligan (TW 2+3+4, Sil 4+5, RF 1+2+3, WB 1, ST 1+2+3, WK 5, HdS 1+2+3+3,5+4, CM 5.5, SuG 1+2+3, DGT, KB)
Tar Rivitoz - Seesoldat der Schwarzen Armada (KuT 2)
Knotas Klipp - Schiedsknecht der Rondrakirche (DSDB)
Darec Quent - Albernischer Renegat (LvT 8)
Darb Knipperdolling - Legendärer Wanderprediger der Bekenner-Sekte (PzE1)
NSC (Alrik vom Elgorshof, Olein Waldeswacht, Papageno Paligan) (PzE 2, PzE 3, CM 6)
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Xylel
Moderator


594 Beiträge

Erstellt  am: 09 Feb 2018 :  08:03:00 Uhr  Profil anzeigen
Ah, entschuldigung. Ich hatte in Erinnerung, dass der erfinderische Hesindediener abgetreten war/wurde. Mea Culpa!

"Der Tsa-Geweihte war nicht tot, er hat sich nur kurz... ausgeruht...! Und gegen seine Schlafbeschwerden hat er Kukris genommen"

Mordai ibn Umran ibn Ghulshef, Aranischer Traumdeuter und Alchemist, Golembauer der Akademie von Mirham
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Goot EN
super aktives Mitglied


2038 Beiträge

Erstellt  am: 09 Feb 2018 :  16:54:51 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Interessant wird die Frage ja nur dann wenn das Verhalten durch den Vorgesetzten gedeckt war, in dem Fall also "Die Praioskirche" das ganze nicht als Missbrauch sieht.
In diesem Fall würde die Praioskirche wohl den Baron einbestellen und eine Entschuldigung fordern. Eine solche Machtprobe wird ein einfacher Baron schwerlich gewinnen.
Daher halten wir fest, dass ein Baron einen Praiosgeweihten, obwohl er das unzweifelhaft juristisch könnte, ohne Rückendeckung der Kirche wahrscheinlich nicht anklagen wird.

es lässt sich so nicht (aus den quellen) sagen, ob man für ein solches vefahren die akzeptanz der kirche braucht.
auch bei rein weltlichen verbrechen gibt es nur einen beisitzer der kirche.
dieser ist sicherlich auch dazu da, damit die kirche erfährt, ob und wie "recht" gesprochen wurde.
als beisitzer hat man aber keinen einfluss auf das urteil und als "höherrangiger vertreter" muss man weder direkt von "der kirche" geschickt sein, noch die kirchenoberen direkt vertreten.
was hinter den kulissen abläuft ist eine andere sache.

sicherlich wird es da auch irgendwo eine grenze geben, an der die kirche dann mit der exkommunikation droht, dies wird aber eher ein extremfall sein, wenn man einen nanduspriester aus eher geringen beweggründen hängen "darf".
natürlich hat so eine mächtige kirche wie von praios bestimmt eine wesentlich geringere toleranz gegen ungerechtfertigte hinrichtungen ihrer priester.

es sollte auf jeden fall kein "seelenheilgefährdender staatsakt" sein, wenn z.b. ein praiospriester ein bußgeld erhält, weil er sich unerlaubt in ein gerichtsverfahren eingemischt hat.

Zitat:
Lieber GootEN, Schnuckel,

bitte keine plumbe Polemik, sondern echte Fakten.


die einzig plumbe polemik die ich hier erkennen kann, ist meine ausführungen als plumbe polemik darzustellen.

Zitat:
Wo kommt dieses "weltlich - aber selten - geahndet" denn nun eigentlich her? Also Quellentechnisch.

vielleicht mal meinen beitrag lesen?

Zitat:
Ich behaupte NICHT, dass solch ein Verhalten altäglich oder auch nur gehäuft anzutreffen ist, nur dass es in der aventurischen Vergangenheit so etwas gegeben hat. Und das es das auch immer geben wird.

dann vielleicht nochmal überlegen was "nicht unüblich" bedeutet.

Zitat:
Hinzu kommen bestimmt auch noch Geweihte, die einfach den Noioniten übergeben werden (z.B. jene Phex-Geweihten, die die Himmelsspinne Pherex (sic) anbeten. Und dann haben wir natürlich auch noch die historischen Fälle, wo die Praioten und die Rondrianer sich gegenseitig um die Ecke brachten.

sind das "unbequeme geweihte, die unfälle erleiden", oder ist die gewaltherrschaft der priesterkaiser derzeitig aventurischer standard?

es geht darum, dass es mir neu wäre, dass ständig geweihte gemeuchelt werden, wenn schon weltliche anklagen und hinrichtungen sehr, sehr seltene fälle sind.

schlussendlich werden die priester ja auch erzogen und angehalten ihre kirche angemessen zu vertreten, weshalb verbrecherische priester, unabhängig ihres geringen bevölkerungsanteils, entsprechend selten zu verbrechen neigen sollten.
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